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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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die Verwendung nähere Nachweisung geben. Man beantragt die Bewilligung dieser 27,000 Thlr. mit 9,000 Thlr. für jedes Jahr dieser Finanzperiode. Präsident v. Gersdorf: Die Deputation räth uns hier, die Bewilligung von 27,000 Thlr. auszusprechen, sodaß auf jedes Jahr der Finanzperiode 9000Thlr. kommen würden, und ich frage: ob die Kammer hierin der. Deputation beistimmt? — Einstimmig Ja. — Position 29. 500 Thlr. für den Verein zur Fürsorge-für aus Straf- und Versorganstalten Entlassene. Das Postulat ist dem am vorigen Landtage gleich; da der Ver ein in derselben Wirksamkeit fortbesteht und ohne diese Beihülfe seine Zwecke kaum würde verfolgen können, so wird auch die diesmalige'Bewilligung von 500 Thlr. empfohlen. Präsident v. Gersdorf: Will die Kammer die zur Be willigung empfohlenen 500 Thlr. auch diesmal bewilligen? — Einstimmig Ja. — Uebrigens werden — wie die Staatsregierung beantragt — auch diesmal die Positionen 19, 20 und 21 als solche anzu sehen sein, welche eintretenden Falls zur gegenseitigen Ausglei chung benutzt werden können. Schließlich hat die Deputati on noch zweier Petitionen zu gedenken, welche mitdem Budjet ihr mit zugewiesen worden sind; die eine von dem Vorstand der homöopathischen Heilanstalt zu Leipzig, V.MoritzMüllerund Genössest, enthalt die Bitte: die Ständeversammlung möge bei der Budjetberathung ge dachte Anstalt ihrer Berücksichtigung würdigen und derselben nicht nur aufs neue die bisher gewährte,, sondern auch wo möglich eine bis auf 600 Thlr. erhöhmUnterstützung aus Landeskassen angedeihen lassen; die zweite von dem v. meä. Herzog zu Dresden spricht das Ge such aus: ihm ein Anlagekapital vorzuschießen, um in Sachsen eine Wasserheilanstalt zu errichten. Was die erste Petition anlangt, so hat die Ständever sammlung am vorigen Landtage in der Schrift vom 21. Octo ber 1837 nicht nur in Erwägung des Nutzens, welchen diese Anstalt im Allgemeinen für die Heilkunde insofern darbietet, als durch dieselbe Resultate gewonnen werden, wodurch der End spruch in dem hochwichtigen zwischen der Allopathie und Ho möopathie obschwebenden wissenschaftlichen Streite mit vorberei tet wird, sondern auch in Berücksichtigung dessen, was diese Anstalt nach den von ihr öffentlich bekannt gemachten Berich ten seit ihrem Entstehen der leidenden Menschheit geleistet hat, auf eine jährliche Unterstützung von 300 Thlr. für die ¬ selbe aus der Staatskasse angetragen, und die vorläufige Be willigung ausgesprochen, «ckr. Landt.-Act. 18tz«. I. 3. S. 62 worauf im Landtagsabschiede vkr. das. S. 646 dieser Antrag allerhöchste Genehmigung erhielt. , DieseUnterstützung ist gedachter Anstalt in der verflossenen Finanzperiode auch zugeflossen, die hohe Staatsregierung hat jedoch aus den im jenseitigen Berichte angeführten Gründen, dem Resultate einer durch die Kreisdirection zu Leipzig.gemach ten Erörterung, dermalen ein Postulat für selbige nicht gestellt, und die jenseitige Deputation har unter diesen Umständen Bedenken getragen, dies neuerliche Gesuch zu bevorworten. Anderer Ansicht war die zweite Kammer selbss; mehre Mitglieder sprachen sich dahin aus, daß das Gutachten, worauf der Antrag der Deputation basirt sei, vollgültige Glaub würdigkeit nicht beanspruchen könne, weil es jedenfalls von einem allopathischen Arzte ausgegangen sei, Allopathen und Homö opathen sich aber noch feindselig gegenüberstünden und somit jener allopathische Berichterstatter Richter und Partei in eig- nerPersonsei; sie wiesen daraufhin, daß dieHomöpathie große Fortschritte gemacht und in andern Staaten wesentliche Unter stützung erhalten, daß sie glänzende Resultate geliefert und auch auf dir Allopathie in mancher Hinsicht vvrrheilhaft eingewirkt habe, ferner daß der Staat, so lange der wissenschaftliche Streit über ihren Werth nicht beendigt, sie nicht ganz fallen lassen dürfe, und machten endlich noch bemerkbar, daß seit Michaelis 1839 die Anstalt unter eine andere Leitung gekommen sei und seit dieser Zeit sich wieder wesentlich gehoben habe, das ober wähnte Gutachten aber jedenfalls vor Michaelis 1839 abge- .faßt worden sei. Die zweite Kammer faßte darauf den Beschluß: im Vereine mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen, zu Unterstützung der, homöopathischen Heilan stalt zu Leipzig noch bei gegenwärtigem Landtage ein Postu lat von 600 Thlr. jährlich zur Genehmigung vorzu ¬ legen. DieDeputation vermag nun zwar in Berücksichtigung des mehrgedachten Gutachtens der Kreisdirection zu Leipzig, welches auf die eigne Anschauung der Wirksamkeit jener Heil anstalt mit begründet ist, und, nicht lediglich das Urtheil eines allopathischen Arztes über, den Werth des homöopathischen Sy stems und dessen größere oder geringere Verbreitung enthält, den Beitritt zu diesem Beschlüsse der zweiten Kammer nicht unzurathen, sie kann jedoch auch den Gründen, welche in der jenseitigen Kammer für fernere Unterstützung angeführt worden sind, ihr Gewicht nicht absprechen, sie legt in dem vorliegenden Falle ein solches hauptsächlich darauf, daß durch die seit Michaelis 1839 eingetretene veränderte Leitung das Institut wiederum neuen Aufschwung bekommen hat, (worüber ihr auch anderwärts Mittheilung zugekommen ist,) und wünscht nicht, daß, wenn durch die Anstalt die Wissenschaft wirklich gefördert wird, der Staab alle Unterstützung zurückziehe, zumal.die Ständeversammlung die hohe Wichtigkeit des homöopathischen Systems bereits am vorigen Landtage anerkannt hat. Das Gutachten der Deputation geht demnach dahin: dem Beschlüsse der zweiten Kammer zwar nicht beizutreten, jedoch im Verein mit der letztem die Hohe Staatsregierung zu ersuchen, über die homöopathische Heilanstalt zu Leipzig, nochmals genaue Erörterungen anstellen zu lassen, und wenn sich hierbei ergeben sollte, daß selbige in neuerer Zeit wieder ersprießlicher für die Wissenschaft und im Allgemeinen wohl tätiger wirke/ ihr die frühere Unterstützung an jährlich 300 Thlr. -— — auch für die laufende Finanzperiode zukommen zu lassen, zu Verabreichung der letztem aus Staatskassen auch die vorläufige Bewilligung — wie solches am vorigen Landtage geschehen — auszusprechen. Eine Erhöhung der Unterstützung bis zur Summe von 600 Thlr. , wie die Petenten wünschen, zu bevorworten, hat die Deputation bei dem dermaligen Stande der Sache und bei ermangelndem Nachweis des Bedürfnisses Bedenken tragen müssen. Was die Petition des v. Herzogs anlangt, so stimmt man mit dem jenseitigen Gutachten überein, und kann bei dem Be stehen mehrer dergleichen Wafferheilanstalteü im Lande keinen
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