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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sich so singulair gestalten können, wie der vorliegende. Die Aussicht, daß die Hekmathscommun den Petenten unterstützen soll, ist für denselben nur betrübend und trostlos, denn diese würde nur für seinen dürftigsten Lebensunterhalt zu sorgen ha ben, und sie ist es, welche ihn nach seiner Angabe ausgestoßen hat. Er aber hat wohl- etwas mehr als einen bloßen Schein des Rechts für sich, eine Unterstützung zu fordern, weil, wie schon erwähnt, mehr oder weniger der Sturz des Mannes da durch herbeigeführt worden ist, daß er in Criminaluntersuchun- gcn gezogen wurde, obwohl wegen des diesfalls eingeleiteten Verfahrens Niemandem ein Vorwurf zu machen ist, da das Verfahren nach dem Stande der Verhältnisse vollkommen ge rechtfertigt erscheint. Auch blieb ihm, nachdem er vergeblich die kompetenten Instanzen angerufen, nichts übrig, als sich bitt lich an die Ständeversammlung zu wenden. Staatsminister v. Könne ritz: Der Fall, den das ge ehrte Mitglied v. Polenz anführt, ist vielleicht insofern ein an derer gewesen, als dort ein Anspruch auf Pension erhoben wurde und das Gesuch'als Beschwerde erscheinen konnte. Das scheint hier nicht der Fall zu sein und ich mache nochmals darauf auf merksam, ob die geehrte Kammer nicht zu viel ausspricht, wenn sie den Mann zur Unterstützung empfiehlt. Was hat er eingereicht? Atteste; von woher? ist mir unbekannt. Abei? die Acten haben der Deputation nicht vorgelegen und eine ofsicielle Auskunft ist von der Regierung in der Sache nicht verlangt worden, so daß der Antrag jedenfalls schon nicht hinreichend be gründet scheint, wenn man ihn zur Unterstützung empfiehlt. Ist er von seiner Hekmathsbehörde ausgestoßen worden, so würde dies vielleicht Gegenstand einer Beschwerde sein und der Bittsteller hiermit an die Regierung zu verweisen sein. Vicepräsident v. Carlo witz: Es ist aus den Unterlagen zu ersehen gewesen, daß Haamann sich mit seinem Gesuche an die Regierung gewendet hat, wie auch in dem Berichte hervvr- zuheben gewesen ist. Allein Haamann erhielt damals den ganz kurzen Bescheid, daß dazu ein Fonds nicht vorhanden sei. Hätte man anzunehmen, daß er entweder einer Unterstützung nicht be dürftig oder nicht würdig gewesen sei, so hätte die Regierung ihm dieses vermutlich in dem Bescheide mit gesagt; da aber dabei Gründe sich darin nicht vorsinden; so durfte die Depu tation, da zumal die übrigen Unterlagen keineswegs geeignet sind, ein anderes Urtheil zu begründen, wohl annehmen, daß er einer Unterstützung eben so bedürftig als würdig sei. Staatsminister v. Könneritz: Insofern, wenn ich richtig gehört habe, der Bescheid von dem Gesammtministerio ausge gangen ist, so lag der kurze Bescheid in der Natur der Sache, denn das Gesammtministerium ist keine Verwaltungsbehörde und hat keinen Fonds, weiter braucht das Gesammtministerium nichts zu sagen. Daraus geht keineswegs hervor, daß er einer Unterstützung würdig und bedürftig sei, was ich übrigens, da mir die Verhältnisse nicht bekannt sind, nicht beurtheilen will. V. Großmann: Beide gegenüberstehende Meinungen I. 54. lassen sich vielleicht versöhnen, pMN man den Mann factisch empfiehlt. Wenn vielleicht der. Herr Bürgermeister Starke sich entschließen wollte, eine Subsiription in der Kammer für ihn zü eröffnen, so würde die Staatsregierung daraus ersehen, daß die Theilnahme der Stände für diesen Mann aufs höchste rege geworden ist, und sich dadurch vielleicht'bewogen fühlen, ihn zu unterstützen, ohne daß das Princip, was richtig ist, auf irgend eine Wxise verletzt wäre. Staatsminister v. Könneritz: Dagegen,, däs Gesuch an die Regierung abzugeben, würde ich kein Bedenken finden, wohl aber gegen die Empfehlung, zu welcher die Sache nicht gehörig vorbereitet ist, die dem Petenten eine vielleicht vergeb liche Hoffnung erweckt und jedenfalls eine Unzahl gleicher An bringen hervorruft. Bürgermeister Wehner: Ich setze voraus, daß das, was- der Petent sagt, richtig ist, aber es scheint doch, daß der Mann einen moralischen Anspruch auf Unterstützung hat, denn er ist, wenn man die Sache bei Licht recht betrachtet, ein Opfer der nothwendigen Ausführung des Gesetzes geworden, er ist in Un tersuchung gekommen, ist, wie es scheint, nicht ganz losgespro chen worden, und am Ende hat sich dennoch seine Unschuld herausgestellt. Und so sollte ich meinen, daß eine Empfehlung an die Regierung unter diesen Umständen am geeignetsten Platze sei. Ich sehe nicht ein, wenn man das Gutachten der Deputa tion annimmt, was für Nachtheile und Consequenzen im Gan zen dgraus folgen können. Denn wenn die Staatsregierung diese Sache zur Cognition erhält, so steht ihr frei, die Acten näher einzusehen, und findet sie, daß keine solchen Gründe da sind, wie angegeben, so kann sie den Petenren zurückweisen. Ich stimme für das Deputationsgutachten. Referent v. Metz sch: Die Deputation hat allerdings hier gegen ihre frühere Gewohnheit sich von Billigkeitsrücksichten leiten lassen, sie glaubte es aber in dem vorliegenden eigenthüm- lichen Falle um so mehr thun zu können, weil allerdings der Petent von einem sehr harten Geschick betroffen worden, ja sogar unverschuldet in die gegenwärtige traurige Lage gerathen ist; dies weisen zum Theil wenigstens die Unterlagen nach, wel che der Petition beigefügt sind. Der Antrag der Deputation, welcher die Vorlage an die Regierung abgegeben wissen will, scheint mir, wie bereits bemerkt wurde, ganz unbedenklich, in dem ja der Regierung unbenommen bleibt, insofern die Anga ben, was nicht zu erwarten steht, nicht in Wahrheit beruhen sollten, dem Petenten einen abfälligen Bescheid zu ertheklen. Uebrigens muß ich es der geehrten Kammer lediglich anheim geben, ob sie auf den Vorschlag des Herrn v. Großmann, ei nen Bogen auszulegen, und eine Sammlung für Petenten zu veranstalten, ebenfalls einzugehen für angemessen findet. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich bitte, -daß der Herr Referent den Antrag der Deputation nochmals vorlese. Es schienen Bedenken hier und da obzuwalten, ob er nicht zu weit ginge. Ich hoffe, ein nochmaliges Vorlesen werde diese Beden - 4*
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