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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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heißen sollten: „wegen zu «erhoffender Vereinigung der ersten Kammer mit der zweiten." Diese ist erfolgt. Also dürste es angemessen sein, die Worte dahin abzuandern: „wegen erfolgter Vereinigung." Ich erlaube mir daher der Kürze wegen sofort die Frage andre Mitglieder der dritten Deputation, ob sie da mit einverstanden sind, ist dies der Fall, so werde ich brevi. manu die betreffende Stelle des Berichts so abändern. 2) Bericht der ersten Deputation über das allerhöchste De- cret, die Ablösung der geistlichen Decem und andere Natural entrichtungen betreffend. Präsident v. Gersdorf: DerBericht ist bereits ausge- theilt. Es war nothwendig, ihn sofort zum Druck zu geben. Er wird bald thunlichst auf eine Lagesordnung zu setzen sein. 3) Protokollextract der zweiten Kammer vom 26. Mai 1840, den Rechenschaftsbericht betreffend. Präsident v. Gersdorf: Ist schon an die Deputation abgegeben worden. 4) Protokollextract der zweiten Kammer vom 26. Mai 1840, die Petition des Stadtraths und der Stadtverordneten zu Pirna die Vorarbeiten zum Baue einer Brücke über die Elbe bei dieser Stadt betreffend. Präsident v. Gersdorf: An die vierte Deputation, von wo aus Bescheidung erfolgen wird. 5) Protokollextract der zweiten Kammer, das Gesuch Jo hann Gottlieb Naumann's und Genossen in Lommatzsch um Vergütung der Schäden für ihre beim Brande niedergeriffenen Häuser betreffend. (An die vierte Deputation.) — 6) Bericht der zweiten Deputation über das allerhöchste Decret, die Errich tung eines Krankenstifts zu Zwickau betreffend. Präsident v. Gersdorf: Ist schon dem Druck überge ben, wird sobald als möglich ausgegeben, und dann auf eine Tagesordnung gebracht werden. Von dem Hrn. Bischof Mauermann, welcher den Wunsch gehabt hatte, heute selbst in diese Session kommen zu können, um auf diesem Landtage ein mal wenigstens noch in Ihrer Mitte zu erscheinen, ist, weil dies seine Krankheit nicht gestattet, ein Brief eingegangen, in wel chem derselbe sein Bedauern ausdrückt, daß er durch seine Kränklichkeit abgehalten sei, unfern Berathungen weiter bei wohnen zu können. Er ist genöthigt, in ein Bad zu gehen und bittet daher um vierwöchentlichen Urlaub. — Wird be willigt. — Ziegler und Klipphausen: Ich erlaube mir, der hohen Kammer ein Gesuch vorzutragen und dieselbe um Erläuterung und Belehrung zu bitten. Sie, meine Herren, sind Zeugen gewesen, wie der Staatsminister, Herr v. Könneritz, bei der Ver handlung über die hannöversche Sache mir in die Rede gefal len und welche Anordnung er gegen mich hervorgerufen hat, von deren Richtigkeit ich mich nach der Verfassungsurkunde und nach dem Entwurf zu einer Landtagsordnung nicht zu überzeugen im Stande bin. Ich bin über verschiedene Punkte der Verfassungsurkunde und der Landtagsordnung zweifelhaft geworden, und diese Zweifel kann Niemand lösen, als die Kammer selbst. . Z. 83 der Verfassungsurkunde gewährt den Ständemitgliedern das Recht, ihre Meinung frei zu äußern. Es heißt hier: „Jedes Mitglied der Stände kann in der Kam mer seine Meinung frei äußern." Die Landtagsordnung sagt §. 48: „Jedes Mitglied hat das Recht und die Verpflichtung, bei den Berathungen seine Meinung frei zu äußern." §. 49 sagt: „Kein Mitglied darf im Vortrage, beim Verlesen oder in seiner Aeußerung unterbrochen werden." Es heißt hier ferner in einem untergeordneten Satze: „die Minister und königl.Com- missare dürfen, wenn Aeußerungen der Kammermitglieder zu eigenen Erläuterungen und Aufschlüssen Veranlassung geben, diese sofort ertheilen." Ferner: „Nur der Präsident darf un terbrechen, wenn es zur Ordnung nöthig ist." Also kann nur der Präsident zur Ordnung rufen, nie aber ein Minister oder königl. Commissar unterbrechen. Es darf nur dann gesche hen, wenn Aeußerungen der Mitglieder zu Erläuterungen Ver anlassung geben. Ich bitte die Kammer um Belehrung dar über, ob das Wort in der Kammer wirklich frei oder gebunden ist, ob wir unter der Dictatur des Ministeriums stehen, oder wirklich der Wichtigkeit unseres Verhältnisses nach frei sind? Ich habe keine andere Absicht, als mich zu belehren. Wahr heit und Recht ist mir heilig und geht mir über Alles. Ich will mich auf nichts weiter einlassen. Die Stände wissen, daß ich unterbrochen worden bin. In der letzten Sitzung habe ich mich aus wichtigen Gründen darüber nicht ausgelas sen, nicht weil ich glaubte, dazu kein Material zu haben, son dern deswegen, weil man im ersten Augenblick der Aufregung oft zu weit gehen kann. Am wenigsten dürfte in der hohen Kammer, am wenigsten von mir vorkommen, daß die Grenzen des Schicklichen überschritten würden. Ich habe das so hin genommen,. ohne überzeugt zu sein, daß die Unterbrechung nothwendig gewesen sei. Ich habe zu Hause die Verfassungs urkunde genau durchgelesen, und erwogen, welche Rechte den Mitgliedern, welche dem Ministerium zustehen. Daß wir als Organe des Volks dastehen, sagt die Verfassungsurkunde, und in diesem heiligen Charakter müssen wir ankämpfen. Wenn man zu weit ausholt, darf man nicht unterbrochen, nicht zud Ordnung gerufen werden. Aeußerungen, welche bedenklich sein könnten, habe ich mir nicht erlaubt; wenn ich auch von Adam und Eva anfange, müßte es mir gestattet werden, und wenn ich Stunden lang spräche/ Ich sehe weder in der Wen faffungsurkunde, noch in der Landtagsordnung eine Beschrän kung , wie lang,.wie kurz, wie viel und wie wenig ein Mitglied sprechen soll. Ich bitte daher, hinsichtlich dieses Gegenstandes, der von der grüßten Wichtigkeit ist, weil er die Freiheit derRede betrifft, um Belehrung, ob die Stände in ihren Berathungen frei sind, oder unter der Dictatur der Minister und ihrer.Controls stehen ? Die Sache ist so wichtig, daß, wenn ich im Geringsten besorgen
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