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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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die Grundsätze mitgetheilt, welche das Ministerium hinsichtlich dieser Vereine künftig zu befolgen gedenkt', und die auch für den vorliegenden Gegenstand zu benutzen sein werden. Im Voraus kann ich versichern, daß der Wunsch, die Beiträge der Mitglieder zu vermindern, thunlichst berücksichtigt werden wird. . v. Großmann: Ich muß dem, was Se. Excellenz mit- getheilt haben, ganz beistimmen. Ganz aufgehoben, glaube ich, können diese Vereine nicht werden; denn die Pension von 30 Thlrn. reicht zur Subsistenz bei weitem nicht hin, und es müssen die andern Hülfsmittel beibehalten werden, welche einen Zuschuß gewähren. In meiner Diöcese ist eine Schul lehrerwitwenkasse, welche einer Witwe jährlich 10 Thlr. ge währt. Für die Beibehaltung derselben müßte ich sprechen. Zn der Stadt sind noch andere Kassen der Art. Die Beiträge zu denselben drücken Niemanden. Auch diese haben einen Fonds. Ich sehe keinen Grund, warum eine Veränderung hier zu wünschen seir/sollte. Bürgermeister v. Groß: Ich stelle es ganz dem Ermessen des Ministeriums anheim, was geschehen kann; ich glaube aber, daß die Kassen in Leipzig wohl im Stande sein würden, ohne die Beiträge der Lehrer ihre Verpflichtungen wie bisher zu erfüllen. ' Referent Bürgermeister S ch ill: Ich habe weiter nichts zu bemerken. Es hat auf das gegenwärtige Gesetz keinen Einfluß. Wir können also zum Gesetzentwürfe übergehen. Au §. 1 (s. Nr. 89 der Verhandl. der zweiten Kammer, Seite 1781) lautet der Bericht: Wenn, der früher von der hohen Staatsregierung ausge sprochenen Ansicht entgegen, die an katholischen öffentlichen Schulen angestellten Lehrer von der Theilnahme an der zu er richtenden Pensionskasse ausgeschlossen werden, so ist der Grund dafür (wir auch in den Motiven bemerkt), weil das apostolische Vicariat unter Autorität der Regierung für selbige bereits eine besondere Pensionskasse errichtet hat. Referent Bürgermeister Schill: Die H. wird ohne wei tere Bemerkung zur Annahme empfohlen. Im Allgemeinen habe ich auszusprechen, daß das Gesetz fast in allen seinen Theilen, so weit nicht eine Abänderung nothwendig war, dem am vorigen Landtage berathenen Gesetze wegen einer Pensions kasse für die Witwen von Geistlichen genau angepaßt ist. Bürgermeister Starke: Um Mißverständnissen zu be gegnen , würde ich wünschen, daß von dem königl. Hrn. Com- missar zu tz. 1 mündlich zum Protokoll erklärt würde, daß die ses Gesetz, welches nur der Lehrer an evangelischen Schulen im Allgemeinen gedenkt, auch auf alle inländische reformirte Schul lehrer und die in den Herrnhutischen Colonien angestellten Leh rer Anwendung erleide. Es ist mir zwar bekannt, daß das höchste Gesetz vom 17. April 1837, die Errichtung einer Pre digerwitwen- und Waisenkasse betreffend, auf diese absolut nicht Anwendung hat- Der Grund davon liegt aber in ihrer min der selbstständigen Stellung und in dem eignen Wunsche der betheiligten Gemeinden. In Bezug auf die Schuldiener in den Herrnhutischen Colonien, so wie die Schuldiener der refor- mitten Gemeinden des Landes, deren es, wenn ich nicht irre, in Dresden und Leipzig welche giebt, möchte dagegen anzuneh men sein, daß sie lebenslänglich angestellt seien und keiner Ver setzung, wie die Geistlichen, ausgesetzt sind; und es hat da her wohl in dern Sinne der hohen Staatsregierung gelegen, die Lehrer dieser Schulen wenigstens nicht auszuschließen, wenn namentlich von ihnen der Beitritt zur Anstalt gewünscht wer den sollte. Königl. Commifsar v. Hübel: Es unterliegt keinem Zweifel, daß unter den evangelischen Schullehrern die reformir- ten mit begriffen sind. Das Gesetz über die Predigerwitwen kasse umfaßt ausdrücklich die reformirten Geistlichen mit, und die zu Dresden und Leipzig haben sich in diese Kasse auch wirklich eingekauft. Jeder Geistliche mußte 200 Thlr. bezah len, nur dieHerrnhutischen Geistlichen in der Oberlausitz sind in die Predigerwitwenkasse nicht ausgenommen worden, weil sie ausgeschlossen zu werden wünschten, da die Brüdergemeinde für ihre Witwen so vollständig sorgt, daß sie einer Pension nicht bedürfen. Bürgermeister Hübler: Wenn der Herr Bürgermeister Starke einer hier bestehenden reformirten Schule gedachte, so muß ich bemerken, daß mir von einer solchen in Dresden nichts bekannt ist. Bürgermeister Starke; Ich habe die Localverhältnisse nicht so genau gekannt, und ergegne auf die Aeußerung des Herrn Commissars, daß mir es anfänglich allerdings nicht gnügend einleuchtete, wohin die Intention der hohen Staats regierung in dieser Beziehung gegangen sei. v. Großmann: Es ist aber doch die Voraussetzung ge gründet, daß die Oberlausitzer Schullehrer mit begriffen sind? > Königl. Commifsar v. Hübel: Das Gesetz bezieht sich auf das ganze Land, also sind auch die Oberlausitzer Schullehrer mit inbegriffen. Referent Bürgermeister Schill: Die Deputation hat an genommen , daß alle Lehrer an evangelischen Schulen verstan den werden, nicht blos in den Erblanden, sondern auch in der Oberlausitz. Präsident v. Gersdorf: Die Deputation hat zu der ß. etwas nicht bemerkt und ich frage die Kammer: ob sie dieselbe annehmen wolle? — Einstimmig Ja. — Referent Bürgermeister Schill; Zu H. 2 (s. dieselbe nebst Motiven Nr.89 der Verhandl. der zweiten Kammer S. 1782.) sagt der Deputationsbericht: Diese Z. benennt diejenigen Fonds, im Betrag von 134,700 Thlr. , welche der neuen Pensionskaffe zugewiesen werden sollen; die Deputation kann um so weniger Bedenken sin-
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