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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mitth errungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. «4^ Dresden, den 17. Juni. 1840. Neun und fünfzigste öffentliche Sitzung am 10. Juni 1640. (Beschluß.) Fortsetzung und Schluß der Berathung des Berichts der ersten Deputation über das Allerhöchste Decret, einige -Bestimmungen zur Beförderung des Realcre- dits betreffend. —Berathung des Berichts der dritten Deputation über die Petition von 33 Apothekern Um Er- theilung einer neuen Apotheker- und Laxordnung. — Be rathung des Berichts der zweiten Deputation über das Al lerhöchste Decret vom 10. November 1839, den Rechen schaftsbericht betreffend. — Anderweiter Vortrag über den Antrag des Abg. Müller (aus Taura) wegen verzö gerter Landtagswahlen. — Berathung des Berichts der dritten Deputation über die Petition des Schuldirector Pomsel und Genossen wegen Befreiung der Schullehrer vom Schulgelde für ihre Kinder. — Referentv. Schilling trägt nun den Eingang undZ. 1 des Gesetzentwurfs, welcher die Überschrift: „Gesetzentwurf, die Borwegnahme der allgemeinen Concurskosten von der Con- cursmasse betreffend" führt, vor (s. Nr. 88 d. Verhandl. der zweiten Kammer S. 1772) und äußert dann noch: Die Depu tation hat zu dieser §. nichts bemerkt. Er enthält den Haupt grundsatz, worauf der ganze Gesetzentwurf bastrt ist; und dar über hat die Deputation das, was ihr nörhig schien, schon im allgemeinen Lheile des Berich ts bemerkt. Präsident v. Gersdorf: Wenn Seiten der Kammermit glieder nichts bemerkt wird, so stelle ich die Frage: ob die Kam mer 1 annimmt? — EinstimmigJa. — (Staatsminister v. Zeschau tritt ein.) Zu §. 2 (s. Nr. 88 der B-rhandl. der zweiten Kammer, S. 1774) lautet derBericht: Da unter den in der zweiten Zeile vorkommenden Worten : „oder andere, den Pfandrechten gleich zu achtende dingliche Rechte" nach den Motiven namentlich das Retentionsrecht des Ver- pachiers und Bermiethers verstanden werden soll, dieses aber, da es nicht mit der Wirkung einer dinglichen Klage versehen ist, zu den dinglichen Rechten im eigentlichen Sinne nicht gerech net werden kann, sondern nur insofern einige Aehnlichkeit mit dem Pfandrechte hat, als nach der erläuterten Proceßordnung sä lit. XI-V.' §. 4 und dem Rescript vom 26. Juli 1764 der I. 59. Verpachter oder Vermiether, so lange die Gegenstände seines Retentionsrechts (kruvtn8 nst! und ras iUstso) in dem ver pachteten oder vermietheten Grundstück noch vorhanden sind, sich daran „loco pixnoris" halten kann, und wenn er sie zur Concursmasse hat abliefern müssen, aus dem Erlös der selben vorzugsweise zu befriedigen ist, vergl. Lind Huaenst. kor. i'om. IV. guak^t. 22. («ä ll.) so scheint es angemessen, die obigen Worte mit folgenden zu vertauschen: „oder andere, in Concursen dem Pfandrecht gleichzuachtende - Rechte," ' welche Aenderung die Deputation hiermit beantragt. Ferner erregt in dem gegen das Ende dieserZ. vorkommen den Ausdruck: „bei der freien oder gemeinen Masse" das Wort „frei" insofern einigen Anstoß, als es nicht auf den Fall paßt, wenn an dem Vermögen des in Concurs gerathenen Schuldners noch eine (vor dem I. November 1829, oder in der Oberlausitz vor dem I. August 1836 entstandene) stillschwei gende Generalhypothek haftet; denn dann ist kein Lheil der Masse frei, sondern das ganze Vermögen des Schuldners verpfändet. Man schlägt daher vor, in jenem Ausdruck die beiden Worte . , ' , „freien oder" . in Wegfall zu bringen, und bemerkt dabei, daß unter dem bei- zubehallenden Ausdruck: . „bei der g e m e i n e n Masse" (im Gegensatz einer Specialmasse) alles übrige Vermögen des Schuldners, woran keiü Speciaipfand haftet, gleichviel, ob es ganz frei oder einer Generalhypothek unterworfen sei, zu verstehen ist. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand darüber spricht, so würde ich die Frage an die Kammer richten, ob die Worte in der §.2: „oder andern dingliche Rechte" mit den Worten: „oder andern gleichzuachtende Rechte" (s. vor ¬ stehend) vertauscht werden sollen? —Allgemein Ja.— Präsident v. Gersdorf: Sodann frage ich dieKam- mer: ob sie die Worte „freien oder" in Wegfall gebracht wissen will? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Es ist hierbei noch von der De putation bei dem Anträge ausdrücklich bemerkt worden, daß unter dem beizubehaltenden Ausdruck „bei der gemeinen Masse" alles übrige Vermögen des Schuldners, woran kein Spe cialpfand haftet, zu verstehen sei. Die Deputation setzt es voraus, und es ist wohl besser, daß die Kammer sich daru er ausspricht, ob sie damit'übereinstimme? — Allgemein Ja. — 1
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