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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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16) Beschwerde mehrer Mitglieder der ersten Kammer wider das hohe Ministerium des Innern, in Betreff einer Erläute rung des Ablösungsgesetzes. Vizepräsident v. Carlowitz: Diese Beschwerde habe auch ich mit unterschrieben. Es thut mir leid, daß ich am Abende eines Landtags, auf dem ich das Glück gehabt habe, öfter wie auf den frühem einverstanden zu sein mit den Ansich ten der Regierung, mich noch durch Pflicht und Gewissen ge drungen sehe, mit einer Beschwerde gegen das Ministerium des Innern aufzutreten. Zur Sache selbst ist freilich kaum zu erwarten, daß diese Beschwerde noch an die Regierung ge langen werde; denn handelt es sich auch von einer Beschwerde, die von einer Kammer einseitig' an die Regierung gebracht wer den kann, so würde doch immer die zweite Kammer zum Bei tritt aufzufordern sein. Gesetzt also, es wäre unserer dritten Deputation — dahin dürfte die Beschwerde zu verweisen sein — noch-möglich, einen Bericht zu erstatten, und diesen in der ersten Kammer zu berathcn; so steht denn doch sehr dahin, ob dasselbe auch in der zweiten Kammer noch möglich sein wird. Wie dem indeß auch sei, es hat mir wenigstens unerläßlich geschienen, die Ansicht, die ich hege und der sich mehre Mit glieder dieser Kammer angeschlossen haben, der Regierung offen darzulegm. Ich hege nämlich den Wunsch, daß, auch wenn die Beschwerde nicht durch den Beschluß der Kammern an die Regierung gelangt, die Regierung gleichwohl aus Anlaß der selben bei nochmaliger Erwägung von ihrer früher gefaßten An sicht zursickgehen werde. Staatsminister Nostitz und Iänckendorf: Wenn diese Beschwerde zur Berathung in dieser oder auch in der len- seitigen Kammer gelangt, so wird das Ministerium des Innern Veranlassung und Gelegenheit haben, sich über die Gründe der in dieser Sache gefaßten Entschließung umständlich zu ver breiten. Indeß darf ich nicht verschweigen, daß es mir er wünscht gewesen sein würde, wenn es der geehrten Deputa tion gefällig gewesen wäre, zuvörderst einen königl. Commissar zuzuziehen. Wicepräsident v. Carlowitz: Der Herr Minister ist wohl im Jrrthum, es handelt sich erst von der Eingabe der Be schwerde , nicht schon von dem Eingänge des Berichts der De putation. Staatsminister Nostitz und Iänckendorf: Dann habe ich das, was über den Eintrag in die Registrande verlesen ward, nicht richtig vernommen. Präsident v. Gersd orf: Es würde diese Petition als von einem Kammermitgliede ausgehend, der Landtagsordnung gemäß, an die dritte Deputation zu verweisen sein. — Um Ur laub vom 12 bis zum 21. zu einer unvermeidlich nöthigen Badekur hat Hr. Gen. Lieut. v. Miltitz bei Ihnen gebeten und Hr. v. Zedtwitz sich für heute entschuldigt zu sehen gebeten. — - Auf der Tagesordnung, meine Herren, haben wir zuvörderst den Bericht der ersten Deputation der Kammer, den Entwurf I. 60. zu einem Erläuterungsgesetze der Communalgarde betreffend. Ich ersuche den Hm. Bürgerm. Wehner, als Referent, den'Vor trag zu halten. — Ich erlaube mir nur noch etwas zu bemerken in Bezug auf einen Gegenstand, der in der letzten Session Zweifel übrig ließ, nämlich darüber, wo die Schrift zu ferti gen sei, die Erörterung zur Einbringung eines tiefen Stöllns in das Freiberger Bergamtsrevier betreffend. Es ist das Decret unter Nr. 69 an die zweite Kammer, am 16. Mai zu Ihnen gekommen und es dürfte daher die Schrift von der zweiten Kam mer zu erwarten sein. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich hatte um Erlaubniß gebeten, noch die Schrift vortragen zu dürfen über den Gesetz entwurf, einige Erläuterungen zum Heimathsgesetze betreffend. Sie ist in der zweiten Kammer gefertigt und dort genehmigt worden; und nach davon genommener Einsicht kann auch ich nur der Kammer anrathen, dasselbe zu thun, indem sie den Beschlüssen allenthalben entspricht. (Die Schrift wird nun vorgetragen) Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Herren et was dabei zu bemerken gefunden haben? — Es scheint nicht der Fall zu sein. Referent Bürgermeister Wehner trägt in Bezug auf den zurBerathung vorliegenden Entwurf zu einemErläuterungs- gesetze über die Communalgarden zuvörderst das allerhöchste Decret vom 25. November 1839 vor (s. dasselbe in Nr. 91 der Werhandl. der zweiten Kammer S. 1823) und geht dann auf den Bericht der ersten Deputation über, wie folgt: Das obenbemerkte allerhöchste Decret nebst Gesetzentwurf wurde, nachdem es in der zweiten Kammer verhandelt worden war, von der ersten Kammer der Deputation zur Begut achtung zugewiesen, welche der zuletzt erwähnten Kammer das Resultat ihrer diesfallsigen Berathung nunmehro, und nachdem vorhero verfassungsmäßig der königl. Commissar dabei gehört worden, in Folgendem mittheilt: Was zuvörderst die Frage: ob das vorgelegte Erläuterungsgesetz überhauptzur Annahme zu empfehlen sein dürfte? anlangt, so ist zu bemerken: daß die vorige Ständeversammlung in der ständischen Schrift vom 28. November 1837 die Ueberzeugung, „daß eine Revision der Communalgardengesetze angemessen sein dürfte," ausgesprochen und eine solche beantragt har. Besonders war aber dabei hervorgehoben ») daß die Dienstzeit bis zum vollendeten 45. Lebensjahre beschränkt, ferner d) eine gleichförmige Bekleidung nachgelassen, nicht minder c) Vereinfachung des Disciplinarverfahrens bewerkstelligt, und endlich 6) die auf die Wahl der Chargirten und Commandanten ge richteten Vorschriften, einer nähern Erwägung anheim gegeben werden möchten. Die Beschränkung der Dienstzeit ist bereits durch die Gene ralverordnung vom 6. December 1837 erfolgt,' und das vorge- 1*
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