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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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freiwillig und uneigennützig, der Soldat aber gezwungen und für Sold. Vicepräsident v. C a r lo w i tz: Nur ein Wort zur Entgeg nung, Allerdings wird eine ständische Bevorwortung an und für sich ein Recht niemals begründen; allein, wenn wir einen Antrag stellen, so hoffen wir auch, daß er genehmigt werde; dann aber wird das Recht auf Unterstützung begründet sein. Was die zuletzt geäußerte Ansicht des Hrn. V. Großmann be trifft, so geht meine individuelle Ansicht dahin, daß man die Communalgarde bei dem zahlreichen Militair wohl hätte ent behren können; denn eine Communalgarde neben dem Militair bestehen zu lassen, scheint mir nicht angemessen. Jndeß ich komme dabei auf eine Principftage zurück, die ich habe auf sich beruhen lassen wollen. Abg. v. Polenz: Ich habe den Antrag des Hrn. Vice- präsidenten unterstützt, und zwar darum, weil mir scheint, daß er ganz dasselbe enthält, was der Antrag der zweiten Kammer beabsichtigt, nur mit dem Unterschiede, daß ersterer die Staats- kassesicher gestellt wissen will in dem, was die Stände wünschen und verlangen. Wie der Antrag hier steht, so weiß die Staats regierung nicht, was sie thun soll; was soll sie den Relicten für einen Ersatz geben, wenn deren Vater todt geschossen worden ist? Nach der neuern Fassung kann sie dem verwundeten Cömmunal- gardisten eine angemessene Unterstützung gewähren, insofern er es bedürftig ist, und im Fall des Todes den Hinterbliebenen desselben. Hat z. B. ein reicher Kaufmann das Unglück, ver letzt oder todtgeschossen zu werden, so würde eine Entschädigung am unrechten Orte sein; denn es gkebt keine Entschädigung für einen solchen Fall. Ich finde den Antrag im Allgemeinen für einen der gerechtesten, die existiren, aber die Modisication, die der Hr. Vicepräsident hineingebracht hat, scheint mir der Sache ganz angemessen, ja weil er ein bestimmtes Anhalten gewährt, vortheilhafter für die so Gebrauch davon zu machen haben. Prinz Johann: Es braucht dieß nicht gerade ein Kauf mann zu sein, der Hundcrttausende im Vermögen hat; es kann auch ein anderer Mann sein, der, ohne daß er zu den Armen zu zählen ist, sich in seinem Gewerbe außerordentlich beeinträch tigt finden würde, wenn er einen Arm verloren odereine ge lähmte Hand durch einen dergleichen Unfall erhalten hat. Er gehört nicht zu den Armen; allein er kann nunmehr sein Ge werbe, was ihn früher nährte, nicht mehr fortsetzen, und geht somit der Armuth entgegen; in diesem Falle nun scheint cs mir der Billigkeit sehr angemessen zu sein, wenn er eine Entschädi gung erhält. Auch finde ich in den Worten schon etwas, was darauf hindeutet, daß die Regicrung .es in der Hand habe, viel oder wenig oder auch gar nichts zu geben. König!. Commiffar Müller: Nur zur Erläuterung wollte ich mir eine Bemerkung erlauben. Der Hr. Vicepräsi dent schien vorhin bei Stellung seines Antrags von der Voraus setzung auszugchen, als ob es bei dem Vorschläge der zweiten Kammer lediglich auf die Staatskasse abgesehen sei. Dreß ist I. 61. aber, wie ich mich aus den Verhandlungen genau erinnere, nicht der Fall gewesen. Man hat vielmehr dort angenommen, daß diese Unterstützung nach Verschiedenheit der Umstände entweder aus der Staatskasse, oder aus der Communalkasse, gewährt werden könne, und daß es lediglich der Beschaffenheit des ein zelnen Falles Vorbehalten bleiben müsse, ob diese oder jene in Anspruch zu nehmen sei. Bürgermeister Schill: Ich bin-er Meinung gewesen, daß hier nur die Staatskasse gemeint sein könne, weil die Ur sache zu einer Unterstützung nur Folge eines Dienstes ist, der im Interesse des Staates geleistet wird, und für diesen Fall möchten die Communkassen nicht zu einer Entschädigung ver bunden sein. Uebrigens stimme ich dem ganz bei, was von Sr- königl. Hoheit erwähnt worden ist; ich halte es in der höchsten Billigkeit begründet, und für eine unabweisbare Ge rechtigkeit, diesem Anträge beizustimmen. v. Welck: Ich wollte nur in Bezug auf das, was vom Herrn v. Großmann geäußert worden ist, bemerken, daß, wenn der Antrag in der Allgemeinheit angenommen würde, wie er gefaßt ist, auf jeden Fall die Communalgarde gerade weit besser gestellt sein würde, als das Militair. So viel ich mich näm lich erinnere, hat kein Militair Anspruch auf Pension, wenn eine Verstümmlung im Dienste durch eigne Schuld herbeigeführt wird. Das würde aber hier der Fall sein; denn es ist gerade bei der Communalgarde, wo doch der größere Lheil derselben bei Pulver und Blei nicht aufgezogen worden ist, anzunehmen, daß viel leichter dergleichen Beschädigungen stattsinden kön nen. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Man hat allerdings bei der Berathung in der zweiten Kammer unter dem Ausdruck: „öffentliche Kassen" Communalkassen verstanden. Der Referent in der zweiten Kammer wies darauf ausdrücklich hin: „Ich habe erlauterungsweise hinzuzufügen, wenn der Ausdruck „öffentliche Kaffen" gebraucht ist, so ist dadurch nicht ausgesprochen, daß in allen Fällen es die Staatskasse sein müsse. Es wird auf Verschiedenheit der Fälle ankommen, ob es eine Communalkasse oder die Staatskasse ist." v. Großmann: Im Resultat ist unstreitig die Wirkung dieselbe, ob der Soldat oder der Communalgardist in seinem Dienste verstümmelt worden ist; im Interesse des Ganzen stehen sich beide gleich, denn beide haben sich für die öffentliche Sicher heit aufgeopfert. Wenn man billig sein will, so sei man es gegen Jedermann. Will man das nicht sein, und einem ver stümmelten Bürger keine Unterstützung gewähren, so werde ich bei Gelegenheit darauf antragen, daß man allen den Militairs keine Pensionen mehr gewähre, die bei rüstigem Alter- großem Vermögen und Erwerbsfähigkeit sich freiwillig zurückziehen und den Abschied nehmen. Staatsminister v. Nostiz-Mallwitz: Dieser Antrag würde zu nichts führen, weil bestimmte Reglements darüber bestehen. Indessen muß ich gestehen, daß die Billigkeit dafür l*
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