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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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letzteres vielleicht um so mehr, da die Differenzen klein sind und dem Ungebildeten kein deutliches Bild von der eingetretenen Veränderung vorschweben wird. Die Deputationen konnten auch hierüber keine aus reichende Beruhigung in der angeblichen Leichtigkeit finden, mit welcher diese Veränderung in Baden und Hessen-Darmstadt vor sich gegangen fein soll. Ohne die Thatsache selbst in Abrede stellen zu wollen, erhellt doch selbst aus der im fenseitigen Berichte angezvgenen Schrift des bekanntenNebenius, daß in Baden „das Bedürfniß einer solchen Maßregel bei der großen Zahl von mehr oder weniger von einander abweichenden Maasen und Gewichten, welche in den verschiedenen Gebieten gebräuchlich waren, aus denen des Großherzog- thumssichgebildet, als dringend sich dargestellt hatte," ein Umstands der in unserm Vaterlande nun in weit geringerer Maße stattsindet. Nicht minder ist in jenem Lande seit dem Jahre 1810 diese Maßregel durch mannichfache Vorschritte so vorbereitet worden, daß ihr Eintritt natürlich mindern Schwie rigkeiten unterliegen mußte. Auch konnte unzweifelhaft in Baden wfi in Darmstadt die Nähe von Frankreich und der innige Verkehr mit demselben nur dazu dienen, die Aufnahme des metrischen Systems bedeutend zu erleichtern. . Di'e Deputation e » konnten daher nicht zweifelhaft sein, daß eine so tief ins Volksleben eingreifende Maßregel wie die vorgeschlagene die gründlichste und allseitigste Prüfung erfor dere, ehe man sie zur Annahme empfehlen könne; denn cs ge nügt hier nicht, um den Hauptgrundsatz des Systems ins Auge zu fassen; wichtiger beinahe noch ist das Detail der Ausführung, und wenn irgendwo, so dürfte hier, was auch die Staatsregie rung durch ihre Vorlage anerkannt hat, eine sorgfältige Erwä gung durch ständische Eorporationen, die mit den Verhältnissen aller Theile des Landes und aller Klassen der Unterchanen ver traut sind, an ihrem Platz und geeignet sein, vor Mißgriffen zu bewahren, um der neuen Einrichtung.bei dem Volke Ein gang zu verschaffen. Erwägt ma'n jedoch, daß zu Berathung dieses hochwich tigen Gegenstandes, weicher in der zweiten Kammer 5 Monate Zeit erfordert hat, der ersten Kammer und ihren Deputatio nen kaum 14 Tage Frist gelassen ist, so liegt es auf der Hand, daß eine gründliche Erwägung des Systems in allen seinen Lheilen zu den unmöglichen Dingen gehört, und nur wahre Dringlichkeit könnte es rechtfertigen, auch jetzt noch einen, so dann durch die Nothwendigkeit gebotenen, Entschluß überden vorgelegten Plan zu fasten. Fragt man sich nun, ob eine solche Dringlichkeit wirklich vorliege, so dürfte zunächst zwischen der Maas - und Gewichts- regulirung zu unterscheiden sein. Erstere, die Maasregulirung, kann, an sich genommen, für besonders dringlich nicht erkannt werden. Bestehen auch, wie oben erwähnt, vielfache Unregel mäßigkeiten in Bezug auf das Maas, deren Beseitigung wün schenswert!) ist, und über lang oder kurz erfolgen muß, so ist das Nebel doch nicht so groß, daß sein Fortbestehen auf einige Jahre bedeutenden Nachtheil mit sich führen könnte. Hierzu kommt, daß eine sofortige Einführung dieses Theils des Sy stems wederzweckmäßig sein, noch selbst in der Absicht der Re gierung, wie aus den Motiven erhellt, liegen dürfte. Sollte "nämlich das System auch in diesem Bezug mit dem Münzsy stem zu gleicher Zeit oder kurz daraufins Leben treten, so würde die obenerwähnte Schwierigkeit vervielfacht werden und der Un gebildete, für welchen beide Factoren der Rechnungen, das Maas und der Werth des Geldes zugleich schwankend würde, einem Zustand gänzlicher Ungewißheit prcksgegeben werden. Ueberdieß dürften die nötbigen Vorbereitungen von selbst den Eintritt der Maßregel bis zu der Zeit des nächsten Landtags verzögern, also in diesem Bezug von einer großen Dringlich keit nicht die Rede sein können. Anders jeddch stellt sich die Sache in Betreff des Gewichts dar. Denn einmal war schon bisher die Verwirrung im Ge wichtswesen ungleich größer als in Betreff des Maases, indem das Mandat vom V. August 1834 nebst dem Leipziger Kra mergewicht L IOO Pfund, das Fleischergewicht L102 und das Berggewicht L 114 Pfund nachließ. Zu dem Allen kommt aber noch das Zollgewicht nach dem metrischen System regulirt und mit einem Centner L 100 Pfund, hinzu, welches bei allen auf den Zollvereinigungsvertrag begründeten Abgaben vom 1. Januar dieses Jahres eingeführt werden mußte. Daß hier Abhülfe dringend n.öthig sei, dürfte wohl am Tage liegen und es bedarf nur der Hinweisung auf die, im allerhöchsten Decret angedeuteten Administrativ-Schwierigkeiten, um zu dieser Ue- berzcugung zu gelangen. Nicht nur würden verschiedene Be hörden verschiedenes Gewicht führen, es würden auch dieselben Behörden für verschiedene Verwaltungszweige hierin es ver schieden zu halten haben und der Gewerbtreibende, welcher seine Waaren nach Zollgewicht zu declariren und zu verwögen haben wird, würde für den Verkehr anderes Gewicht bedürfen. Um diese Unzutraglichkeiten zu vermeiden, bleibt daher nichts an deres, als die allgemeine Einführung des Zollgewichts als Lan desgewicht übrig. Diese Betrachtungen werden die Deputationen recht fertigen, wenn sie bei der Kürze der, zur Erwägung verblei benden Zeit und dem Nichtvorhandensein wahrer Dringlichkeit der Kammer die Annahme des Negierungsvorschlags, soweit er sich auf das Maas bezieht, nicht anzurathen vermögen; dage gen aus oberwähnten Gründen die Annahme des Gesetzentwurfs, soweit er das Gesetz be trifft, beifällig zu begutachten sich bewogen fühlen. Die Deputationen konnten sich zwar hierbei nicht ver schweigen, daß dieser Vorschlag schon einen bedeutenden Vor schritt zu dereinstiger Einführung des metrischen Systems in sich fasse; sie glaubten jedoch hierin ein so großes Uebel nicht zu erkennen, da, wie aus Obigem erhellt, eine gründliche Heilung der vorhandenen Mißstände doch wohl kaum anders, als auf diesem Wege zu erreichen sein dürfte und im schlimmsten Falle das Nebeneinanderbestehen des metrisch regulirten Gewichts neben den alten oder den auf einer andern Basis regulirten Maasen als ein geringerer Nachtheil, als die außerdem unver meidliche Verschiedenheit zwischen Zollgewicht und Landesge wicht erscheint. Von dieser Ansicht ausgehend und in Hoffnung, daß sie den Beifall der geehrten Kammer finden werde, erlauben sich die Deputationen nunmehr zu dem Detail der Vorlage über zugehen. Referent Prinz Johann: Ich füge noch hinzu in Bezug auf den Gang der Berathung, daß es der Kammer anheim zu stellen ist, ob sie jetzt auf das Deputationsgutachten nach"Been digung der allgemeinen Debatte Beschluß fassen, oder denselben bis zu h. 1 aussetzen will. Mit Annahme der §. 1 wird das Princip der Deputation angenommen sein. Beides wird auf dasselbe hinaus kommen.
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