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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 64. Dresden, den 9. Juli. 1840. Fünf und sechzigste öffentliche Sitzung am 17. Juni 1840. (M o rg e n si tz un g.) (Beschluß.) Fortsetzung und Schluß der Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, einige wechsel rechtliche Bestimmungen betreffend. — Berathung mehrer Berichte der vierten Deputation über das Pen- stonsgesuchKreher's zu Geier, desOekonomen Hänel und des Advokat Schenk zu Budisfin. — Anderweiter Vortrag über die Ablösung des geistlichen Decems u. s. w.- Präsident v. Gersdorf: Wenn in der Kammer von kei ner Seite über den Gegenstand gesprochen wird, kann ich wohl sofort die Frage auf Annahme des Satzes unter I. an die Kam mer richten: Ist die Kammer mit dem Satze sud I. einverstan den?— Allgemein Ja. > Referent Domherr v. Schilling: Zu dem Punkte II. (siehe Nr. 101 der Verhandl. der II. Kammer S. 2110) hat die Deputation nichts bemerkt ; ich erlaube mir jedoch mündlich hinzuzufügen, daß in derRegel derZahltag in der Neujahrsmesse auf den 12. Januar fällt; wenn dieser aber ein Sonntag ist, so tritt dann der darauf folgende Tag, der 13. Januar, und für Meßanweisungen der 14. Januar ein. Es ist allerdings Ge brauch, daß der Zahltag für die Meßanweisungen um einen Lag später fällt, als der Tag der Zahlung für Meßwechsel. Präsident v. Gersdorf: Es hat die Deputation zu Punkt LI. des Gesetzentwurfs nichts erinnert, und ich darf daher die Kammer fragen: ob sie ihn annimmt? — EinstimmigJa.— Referent Domherr v. Schilling: Zu HI. (siehe Nr. 101 der Verhandl. der H. KammerS. 2110) sagt die Deputation: Zu HI. An der in der vorletzten Zeile dieser Paragraphe sich vorsindenden Bestimmung des 7. Januars hat dieDeputation Anstoß genommen. Da nämlich die Ausläutung der Leipziger Neujahrsmeffe allemal acht Tage nach deren am 1. Januar ge schehenen Einläutung, also den 8. Januar erfolgt, so muß, wenn der in dieser Paragraphe berücksichtigte Fall eintritt, daß der Lag, wo jene Messe eingeläutet wird , ein Montag ist, noth- wendig der 7. Januar auf einen Sonntag (den ersten nach Neujahr) fallen. Auf diesen Tag aber, und zwar Vormittags 10 Wr, das Ende der Acceptationsfrist für die Neujahrsmeß wechsel zu bestimmen, würde nicht nur an sich, wegen der da- I. 64. durch veranlaßten Störung der kirchlichen Feier des Sonntags, bedenklich sein, sondern auch mit der Bestimmung in der Z. I. des vorliegenden Gesetzentwurfs und dem in den Motiven aus gesprochenen Wunsch einer gleichmäßigen Behandlung aller der Fälle, wo die Acceptationszeit und wo die Werfallzeit auf einen Sonn-, Feier- oder Bußtag fallt, nicht in Einklang stehen. Um nun diesen Uebelständen auszuweichen, wird jener Endpunkt auf den 8. Januar, Vormittags 10 Uhr, zu bestim men sein. Denn eine Verlegung desselben auf den 6. Januar ist um deswillen unthunlich, weil auch auf diesen Tag ein Fei ertag fallt; und wollte man jenen Endtermin schon auf den 5. Januar stellen, so würde dadurch die erst mit dem nächstfolgen den Tage nach eingelauteter Messe beginnende Prasentationszeit zur Acceptation der Neujahrsmeßwechsel allzusehr verkürzt werden. Dagegen erscheint die Verlegung jenes Endpunkts auf den 8. Januar um so unbedenklicher, da in den Motiven aus drücklich bemerkt ist, wie man darin keinen Anstoß finden könne, daß sich die Acceptationsfrist für die Neujahrsmeßwechsel um. mehr als einen Tag erweitere, weil es überhaupt, wenn auch- dieserAccept nicht völlig freigegeben werden solle, weniger darauf ankomme, den Endpunkt der Frist, als den Anfang derselben zu bestimmen. Es beantragt daher die Deputation, daß auf der vorletzten Zeile dieser Paragraphe statt „ den 7. Januar," gesetzt werde: „den 8. Januar," und bemerkt dabei, daß auch die königl. Herren Commissarien mit dieser Aenderung einverstanden sind. Präsident v. Gersdorf:Jch frage: ob auch die Kammer mit der Veränderung, daß der 7. Januar in den 8. Januar verwandelt werde, einverstanden sei? — Einstimmig Ja.— Präsident v. Gersdorf: Fernerfrageich: ob die Kammer mit dieser Veränderung den Punkt Hl. annehme? — Allge mein Ja. Zu IV. (s. Nr. 101 der Verhandlungen der zweiten Kam mer Seite 2111) sagt die Deputation: Zu IV. Gegen den erster» Theil dieser Paragraphe ist bei der Berathung in der zweiten Kammer erinnert worden, daß die Fassung desselben etwas deutlicher gegeben werden möchte, indem durch die -Worte: „nur 30 oder weniger Tage" die Monate, welche 31 Lage hätten, ausgeschlossen schienen. Die Deputation kann nun zwar diese Erinnerung nicht für begründet erachten, weil in jenem Satze nur e.ine Bestimmung der §. XV. der Leipziger Wechselordnung, wo blos des Februars und Septembers rc., also einiger Beispiele der kürzer» Monate, Erwähnung geschieht, referirt wird. Da indessen der Herr Ju- stizministeb selbst auf jene Erinnerung in der zweiten Kammer 1
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