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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Has Wort: „levirt" mit dem Worte: „erhoben" zu vertau schen? und ob sie den Zusatz, den die Deputation empfiehlt und der in den Worten enthalten ist: „auf gleiche Weise erhoben werden" (s. vorstehend) genehmigt, und mit dieser, Veränderung die tz. selbst annimmt? — Beides wird ein stimmig besaht. — Referent Domherr v. Schilling: Bei tz. IX., X. und XI. (s. Nr. 101 der Verhandl. der zweiten Kammer S. 2124) bemerkt die Deputation: ZuIX., X. undXI. DiesedreiParagraphenhat die zweite Kammer wegen der im jenseitigen Deputationsbericht, auf den rnan der Kürze halber zu verweisen sich erlaubt, dagegen erho- Henen Bedenken abgelehnt. Die Deputation erachtet nun zwar die in diesen drei Paragraphen getroffenen Bestimmungen, abgesehen von einer in tz. X. vielleicht zu wünschenden Modifi kation, für zweckmäßig, kann aber doch die jenseits angeregten Bedenken zur Zeit noch nicht für erledigt halten, und einem et- wanigen Versuche, sie durch vorzuschlagende Amendements zur Erledigung zu bringen, tritt das herannahende Ende des Land tags hindernd entgegen. Es sieht daher die Deputation sichgenöthigt, auch ihrer Kammer die Ablehnung dieser drei Paragraphen anzurathen, und bemerkt dabei nur noch, daß die beantragte Ablehnung nicht für immer, sondern nur für jetzt geschehen soll, indem zu erwarten steht, daß jenen Bedenken in der künftigen allgemeinen Wechselordnung vollständig begegnet werden, und alsdann die Annahme der fraglichen Bestimmungen keinen wei tern Anstand finden werde. Referent Domherr v. Schilling: Zur nähern Erläute rung, und da dieser Bericht sich auf den jenseitigen Deputa tionsbericht bezieht, erlaube ich mir die Bedenken hier speciell anzugeben, welche im jenseitigen Deputationsberichte dagegen aufgestellt worden sind. Man vermißt noch nähere Bestim mungen über drei folgende Punkte: 1) unter welchen Bedin gungen und in welcher Form die tz. X. bestimmte Notifikation erfolgen solle; 2) wie es mit den Retourspesen zu halten sei, wenn der Regreß ohne Erfolg auf einen Verpflichteten versucht, von diesem nun wieder ab- und auf einen anderen übergegangen wird; 8) ob die zwischeninnen liegenden Indossanten ein Zus olleronäl mit ausdrücklichem Zwang und dem Erfolg haben, daß bei Nichtannahme der Zahlung sie von allen ferneren Ver bindlichkeiten befreit sein müßten. Die königl. Commissarien haben nun zwar bei der Verhandlung in der Deputation diese Bedenken zu erledigen gesucht; indessen erachtete doch die De putation, daß, da nicht im Gesetzentwürfe selbst es geschehen ist, die Erledigung noch nicht genügend sein möchte, und diese Bedenken theilte die diesseitige Deputation, und sie ist der Mei nung , daß, da wir bald eine vollständige Wechselordnung zu erwarten haben, für jetzt der zweiten Kammer in dieser Ableh nung beizutreten sein möchte. Präsident v. Gers do rf: Da sich durchaus irgendein Zweifel nicht vernehmen läßt, so glaube ich, daß vielleicht auf die Ablehnung aller drei §§. nur eine Frage zu richten sein dürfte. Ich frage daher die Kammer: ob sie diese drei Z§. in der Art, wie die Deputation vorschlägt, ablehnen wolle? — Einstimmig Ja.— Referent Domherrv. Schilling: Durch tz.XII. (s. Nr. 102 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 2135) ist ein bisher entstandener Zweifel erledigt. Die Deputa tion hat dabei nichts erinnert. Präsident v. .Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer tz. XII. annimmt? — Einstimmig Ja. — Referent Domherr v. Schilling: Auftz. XIII. (s. Nr. 102 der Verhandl. der zweiten Kammer, S. 2135) bezieht sich folgende Bemerkung imBerichte: Zu XIII. Einverstanden mit der Bestimmung dieser Pa- ragraphe, schlägt die Deputation, um jeden möglichen Zweifel über den Anfangspunkt der Verjährung der Tratten zu beseitigen, nur vor, nach den Worten in der letzten Zeile „ Einem Jahr Sechs Wochen Drei Lagen " noch hinzuzufügen: „ von der Verfallzeit an gerechnet." Präsidentv. Gersdorf: Die Deputation schlägt vor, nach den Worten: „Einem Jahr Sechs Wochen Drei Tagen" noch hinzuzufügen: „von det Verfallzeit an gerechnet." Ist' die Kammer gemeint, diese Worte hinzufügen zu lassen? — Einstimmig Ja.— Präsident v. Gersdorf: Ist die Kammer ferner gemeint, Z. XIII. mit dieser Veränderung anzunehmen? — Einstim mig Ja.— Referent Domherr v. Schilling: Zu tz. XIV. (s. Nr. 102 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 2135) hat die Deputation nichts zu erinnern gefunden. Präsident v. Gersdorf: Nimmt die Kammer tz. XIV. an? — EinstimmigJa.— Referent Domherr v. Schilling trägt tz. XV. (s. Nr. 102 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 2136) vor und bemerkt: Bisher war allerdings das Indossament in birmco gesetzlich bei uns verboten. Es wird hier nur bestäti get, was schon längst im Gebrauche war. Präsident v. Gersdorf: Ich würde zu fragen haben: ob die Kammer tz. XV. annimmt? — Einstimmig Ja. — Referent Domherr v. Schilling: Auch bei tz. XVI. (s. Nr. 102 der Verhandl. der zweiten Kammer, S. 2136) hat die Deputation nichts erinnert. Präsident v. Gersdorf: Ich frage : ob die Kammer §. XVI. des Gesetzentwurfs annehmen will? — Einstimmig Ja. — - Referent Domherr v. Schilling: Desgleichen bei tz. XVII. (s. Nr. 102 der Verhandlungen der zweiten Kammer,
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