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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungendes Landtags. T. Kammer. ^4^ 65. Dresden, dm 13. Juli. 1840. Sechs und sechzigste öffentliche Sitzung am 18. Juni 1840. (Morgensitzung.) (Beschluß.) Fortsetzung und Schluß der Berathung des Berichts der yler- . ten Deputation über die Reclamatlon des Pfarrers Storch zu Zwenkau wegen ihm entzogenen Genusses der vollen Zinsen des aus dem Holzverkaufe des Pfarrbusches gewonnenen Ka pitals und abgesprochner unentgeldlicher Benutzung des Bo dens. — Vortrag über das Pensionsgesuch des Kammerpor- tiers Hahnefeld und die Eingabe Schmidts zu Bu- dissin um Befreiung aus seiner zehnjährigen Wechselhaft.— Vortrag des Berichts der vierten Deputation über die Ein gabe des Rathsregistrators Zeidler zu Hainichen, in Betreff der Mißbräuche bei der Fabrikation und dem Ver triebe der Hostien. — Berathung des Berichts der dritten Deputation über die Beschwerde mehrer Mitglieder der e r- sten Kammer wider das hohe Ministerium des Innern we gen einer Erläuterung des Ablösungsgesetzes. Referent Bürgermeister Starke: Wenn der Antrag der Deputation die Genehmigung der Kammer findet, so wird freilich die zu erlassende Bekanntmachung eine bindende Norm für die Kreisdirectioncn und Mitteljustizbehörden werden. Jedoch da in Angelegenheiten dieser Art noch eine vierte In stanz, und zwar das in evsngelivis bestellte Ministerium existirt, welches die Ansicht des Eulrusministcriums zu reformiren hat, so würde eine mindere Vorschrift nicht dienlich sein können. Höchst wünschenswerth hat die Deputation gefunden, daß über diesen oft vorkommenden Fall ein stabiles Princip aufge stellt werde. Die Deputation glaubte daher, daß durch eine solche Veröffentlichung ihrer Entschließung der Ungewißheit künftiger Entscheidungen vorgebeugt werde. Bürgermeister S ch i l l: Ich weiß nicht, ob in dem vor liegenden Falle es möglich sein wird, ein so stabiles Princip aufzustellen. Es ist bekannt, daß in den Matrikeln besondere Bestimmungen vorkommen, in wie weit den Pfarrern die Be nutzung des Pfarrholzes zukomme, und die Entscheidungen scheinen darauf zu beruhen: Je nachdem eine beschränktere oder eine umfassendere Bestimmung darin statt findet, darnach muß auch die Entscheidung von der Behörde ausfallen und auf diese Weise wird bei Umwandlung eines Grundstückes die Be- I. 65. stimmung ertheilt werden, wie der Pfarrer es benutzen soll. Es muß immer dec concrete Fall im Auge behalten werden,' und ich sollte kaum meinen, daß ein Princip aufgestellt werden könnte; nach meiner Meinung tritt hier die Lehre des usus Lruvtns ein, und was in dem Gesetz vorgeschrieben ist, muß bei der Entscheidung Anwendung finden, und mir scheint eS nicht, als ob ein neues Princip darüber müßte festgesetzt werden. Vicepräsident v. Carlowitz: Es ist gewiß, daß jetzt die Entscheidungen in derlei Fallen hin und wieder wechseln, doch dürfte dies nie ganz zu umgehen sein, weil bei jeder Ent scheidung der Art auch der concrete Fall ins Auge zu fassen ist. Allein dennoch sollte ich glauben, ließe sich eine bestimmte Rechtsnorm geben, und ein Princip aufstellen, das als Regel dienen könnre. So existirt ja auch eine gesetzliche Entscheidung darüber, wie es bei außerordentlichen Windbrüchen gehalten werden soll. Und in ähnlicher Weise laßt sich auch bestimmen, wie es gehalten werden soll, wenn ein Pfarrholz ganz ausge rodet wird. Ich glaube daher, daß der Antrag der Deputa tion sich rechtfertigen dürfte, obschon ich nie mit mir in Zweifel gewesen bin, daß die Norm, die gegeben werden soll, nur ganz allgemein gehalten werden könne. Wie die Sache jetzt liegt, mögen freilich verschiedene Entscheidungen vorgekommen sein, und es ist dies vielleicht um so auffälliger, als-die-Sache nicht immer durch Nccurse an das betreffendeMini'sten'um gelangt. Daß übrigens die vom Hrn. Sccr. Nitterstädt gerügten Worte in Wegfall kommen, darüber würde mir meines Theils kein Be denken beigchen. Ich gebe vielmehr zu, daß sie zu Mißver ständnissen Anlaß geben können, und daß, wenn sie nicht in das Deputarionsgutachten ausgenommen werden, das Gut achten mehr im Einklänge mit den bei frühern Landtagen ge faßten Beschlüssen sein würde. v. Großmann: Ich bin der geehrten Deputation viel Dank schuldig für die wirklich aufopfernde Mühe, die sie sich zum Schlüsse des Landtags um diese Petition gegeben hat. Die Sache scheint mir aber wichtig, und ich muß sehr wünschen,daß ein festes Princip hier eintreten möge. Die widerstreitenden Entscheidungen in einem und demselben Falle, erscheinen als eine Art von Ungerechtigkeit, wenn auch bei näherer Betrachtung dieser Verdacht schwindet. Allein möglich ist es, ein allgemei nes Princip aufzustellen, wenn solches auch eine weite Subsum tion übrig laßt. In dem preußischen Landrecht steht ausdrück lich: daß, wenn ein Überschuß am Pfarrgute an Holz, Steinen I
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