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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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auf die moralische Haltung bei diesem Feste äußern und die Feier desselben wesentlich erhöhen wird. Doch erlaube ich mir eine städtische Notiz zu geben, um den Grad der Fortschritte des Leipziger Buchdruckereigcschäfts darnach zu bemessen. Im Jahre 1640 sind bei dem Jubiläum 5 Buchdruckerherren und 17 Kunstverwandte in Leipzig zugegen gewesen. 1740 war die Zahl auf 17 Buchdruckerherren und 438 Kunstverwandte ge stiegen, und im gegenwärtigen Augenblick bestehen 23 Buch druckereien mit 600 Kunstverwandten. Ich glaube, es bedarf keines Wortes weiter, um der hohen Kammer die Zustimmung zu empfehlen. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich muß mir auf das, was Herr Superint- v. Großmann geäußert, doch eine Erwiederung erlauben. Ich wünsche nicht, daß man von den auf dem Verordnungswege beabsichtigten erleichternden Bestimmungen zu viel erwarte; dergleichen Bestimmungen können immer nur im Einklänge mit den Bundes- und Landesgesetzen erfolgen; man möge daher hierin nicht zu große Hoffnungen rege machen. Ich könnte selbst einige dieser beabsichtigten Erleichterungen näher bezeichnen, indessen ist jetzt hierzu wohl nicht die geeignete Veranlassung. Bürgermeister v. Groß: Die Petition ist nur dahin ge richtet, daß Erleichterungen für den Bücherverlag eintreten möchten, so weit sie mit den Bundes- und Landesgesetzen ver einbar sind, und unter dieser Bedingung dürfte die Petition wohl den Beifall der Kammer verdienen. V.Großmann: Ich verstehe auch nicht mehr darunter, bin aber überzeugt, daß das, was die hohe Staatsregierung zu gewähren beabsichtigt, nur mit großer Dankbarkeit erkannt werden wird. Prinz Johann: Ich meinestheils habe auch ohnedies gehofft, daß es bei dem bekannten Feste an moralischer Haltung nicht, fehlen wird. Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun die Frage an die Kammer richten: ob sie sich mit dem Gutachten der Depu tation einverstehen kann ? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Da von einem Anträge an die hohe Staatsregierung die Rede ist, so würde ich nun den Na mensaufruf eintreten lassen müssen. Nachdem die anwesenden Herren Staatsminister sich ent fernt haben, beantworten sämmtliche Mitglieder den Namens aufruf des Präsidenten mit Ja, welches Resultat den wieder eintretenden Herren Staatsministern bekannt gemacht wird. Präsident v. Gersdorf: Ich würde mir nun die Frage erlauben: ob die Differenzpunkte bei dem Gesetzentwurf über Maas und Gewicht zum Vortrag geeignet sind? Prinz Johann: Dieser Gegenstand ist noch nicht in der zweiten Kammer beendigt, wir können ihn daher noch nicht vornehmen. Domherr 0. Schilling: Auf Anregung des Herrn Ju- stizministers würde ich jetzt einen mündlichen Vortrag über einen Differenzpunkt machen können, der noch auf den Gesetzentwurf, die Erledigung einiger zweifelhaften Rechtsfragen betreffend, zur Vereinigung zu bringen ist. Präsident v. Gersdorf: Dann würde ich Sie ersuchen, die Rednerbühne zu betreten. Referent Domherr v. Schilling: In Bezug auf den Gesetzentwurf, die Erledigung einiger zweifelhaften Rechtsfra gen betreffend, waltet noch eine Differenz bei der fünften Deci- sion zwischen beiden Kammern ob, welche die Frage entscheiden, zu welchem Zeitpunkt in Streitigkeiten über ganz geringe Civil- ansprüche, die Versäumniß der Parteien eintreten soll. Der Gesetzentwurf bestimmt, daß die Versäumniß eintritt, sobald die Uhr 12 ausgeschlagen hat, wenn bis dahin die Anmeldung der Petenten nicht erfolgt ist, und bei Vorladungen des Nach mittags, wenn die Glocke 5 ausgeschlagen hat. Ihre Deputa tion hielt für unbedenklich, das Versäumniß früher eintreten zu lassen, und zwar dann, wenn die Uhr diejenige Stunde, welche auf die in der Vorladung bestimmte zunächst folgt, aus geschlagen hat, und bis dahin eine Anmeldung der Parteien nicht erfolgt ist; dieser Vorschlag wurde genehmigt- Die Depu tation in der jenseitigen Kammer war hiermit in der Haupt sache einverstanden, hielt aber die Modifikation für angemessen, daß die Versäumniß dann eintreten soll, wenn die Parteien bei der Aufforderung sich nicht melden; die Aufforderung darf aber nicht eher geschehen, als nach Ablauf der nächsten Stunde, welche auf die in der Vorladung bestimmte zunächst folgt. Der Unterschied besteht darin, daß nicht gleich nach Ablauf der nächsten Stunde die Versäumniß eintritt, sondern erst dann, wenn die Aufforderung des Richters^ erfolgt ist, und daß diese Aufforderung zwar gleich erfolgen kann, aber nicht gleich erfolgen muß. Die zweite Kammer lehnte aber auch den Beschluß der jenseitigen Deputation, so wie den Beschluß der ersten Kammer ab, und wollte es lieber bei dem Gesetz entwurf bewenden lassen. Wir hofften bei dem Vereinigungs verfahren die Deputation der zweiten Kammer zu unserer Mei nung bewegen zu können; allein der Erfolg davon war, daß die Deputation nicht glaubte, unfern Beschluß bei der Kam mer durchsetzen zu können, da bei dem ersten Beschlüsse eine zu entscheidende Majorität stattgefunden hätte; dagegen hoffte sie, einen vermittelnden Vorschlag durchbringen zu können, den der Herr Iustizminister in Vortrag brachte. Man hielt nämlich in der jenseitigen Kammer dem Vorschläge der Depu tation hauptsächlich das ein, daß der Rechtswillkühr zu viel Spielraum gegeben werden möchte, wenn man bestimme, es könne der richterliche Aufruf nicht eher erfolgen, als nach Ver- sluß der nächsten Stunde, aber alsdann müsse er erfolgen. Nun schlug der Herr Justizminister vor, daß durch Verordnung bestimmt werde, die Gerichte sollten die Reihefolge dieser Sache vorher durch Anschlag an die Thüre bekannt machen, so daß der Richter an diese Ordnung gebunden wäre, und die Parteien
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