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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Präsident v. Gersdorf: Ich glaube, daß die Sache in folgender Frage aufgelöst werden könnte, wenn ich nämlich die Kammer ersuche, sich zu erklären, ob sie geneigt sei, sich wit dem von der Deputation gethanen Vorschlag einzuver beschlossen: „insofern sie nicht die rechtliche Natur des Abschos ses haben." Die Deputation halt diesen Zusatz, der auf einen ganz speciellen Fall sich bezieht, nicht für nöthkg, sie glaubt aber auch, daß durch dessen Annahme kein Schaden erfolge, und hat sich deshalb mit der zweiten Kammer einverstanden erklärt, diesen Zusatz zu belassen. stehen?—Wird einstimmig bejaht.— Sccretair Bürgerm. Ritterstädt: Da muß ich aber Litten, mir anzugeben, welcher Vorbehalt in das Protokoll ausgenommen werden soll? Vicepräsident v. Carlo witz: Es ist meine Meinung, -aß diese meine Aeußerung in das Protokoll niedergelegt werde, obschon ich weiß, daß die Regierung darauf nicht Rücksicht rühmen wird. — Mir dient es aber zu meiner Beruhigung, rrnd giebt mir um so mehr Anlaß zu feiner Zeit nach Befinden «inen Antrag auf Ermäßigung zu stellen, dafern sich nicht bestätigt, was versichert worden ist, daß nämlich diese 4 Gr. nicht blos von Kaufcontracten, sondern auch von den andern unter 2 genannten Contracten erhoben worden seien. v. Polenz: Und ich würde den Vorbehalt in das Pro tokoll niederzulegen bitten, daß hierdurch die Bestimmung -er 2. tz. des Particularvertrags der Oberlausitz nicht beein trächtigt werde. Graf Hohenthal (Königsbrück): Dem trete ich bei. Referent Bürgerm. 0. Groß: Die Bestimmung unter 3. lautet so: „Vermächtnisse und Schenkungen zum Besten der Armenkassen, zu deren Aussetzung vermögende Personen in geeigneten Fallen mit Bescheidenheit aufgefordert werden können." Die erste Kammer hat sich mit dieser Bestimmung einverstanden erklärt. Die zweite Kammer hat sie gleichfalls angenommen, jedoch mit Weglassung des Schlußsatzes: „zu deren Aussetzung vermögende Personen in geeigneten Fällen mit Bescheidenheit aukgefordert werden können." Der Grund, warum sie diesen Satz wegließ, bestand darin, um nicht Ver anlassung' zu Zudringlichkeiten gegen die Testamentserrichter zu geben. Nach Ansicht der Deputation würde diesem Beschlüsse beizutreten sein, da der Behörde dadurch nicht benommen ist, Lei geeigneter Gelegenheit vermögende Personen zu veranlassen, in ihrem letzten Willen etwas für die Armenkasse auszusetzen. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer geneigt sei, auf Anrachen der Deputation in Hinsicht dieses Punktes der Ansicht der zweiten Kammer beizutreten? — Wird einstimmig bejaht.— Referent Bürgerm. v. Groß: Der vierte Satz lautet: „Die Abgaben, welche nach den Ortsstatuten oder Herkom men von Erbschaften, Vermächtnissen, Schenkungen und an dern Erwerbungen auf den Todesfall, von den Erwerbern, Empfängern oder Nachfolgern an die Armenkasse zu entrichten sind, wobei es allenthalben, so wie es hergebracht ist, noch ferner bewendet." Die erste Kammer hat diesen Satz unver ändert angenommen, die zweite ebenfalls, hat aber den Zusatz Prinz Johann: Ich erlaube mir zu bemerken, daß der Antrag sich auf diebekannte Angelegenheit wegen der Erbschafts abgabe in Dresden bezieht, und er soll verhindern, daß man sich durch diese h. nicht präjudicire. Diesen Zweck erfüllt der Zusatz allerdings; aber er ist eben so wenig präjudicirlich, wenn man diesen Beitrag beibehalten wollte, und ist er als Abschoß zu betrachten, so würde er ohnedies abzuschaffen sein. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer den Zusatz, der so eben vom Referenten vorgetragen worden ist, annehmen wolle? — Wird einstimmig bejaht. — Referent Bürgermeister v. Groß: Bei A. 5., welcher Satz lautet: „5) Die Abgaben der Jnnungsverwandten, wel che mindestens ») bei Gewinnung des Meisterrechts, ss) von Meistern, die sich in einer Stadt niederlassen, mit — 8 gr. —, bb) von Landmeistern, mit — 4 gr. —, b) bei dem Losspre- chen mit — 2 gr. —, e) bet dem Aufdingen mit — 1 gr. —, von Kaufleuten und den zu den Künstlern sich rechnenden Jn nungsverwandten aber nach dem doppelten Satze, wenn sie nicht freiwillig ein Mehres geben, zu entrichten und von den Jnnungsvorstehern vierteljährlich, an den Armenkasseneinneh- mer zu verrechnen sind," hat die zweite Kammer einen Zusatz zu machen beschlossen, und zwischen die Worte „welche" und „mindestens" die Worte einzuschalten: „wenn die Special- innungsartikel nicht ein Mehres festsetzen." Das ist ganz unbe denklich; denn in sofern nach den Specialinnungsartikcln höhere Beitrage zu geben sind, versteht es sich von selbst, daß es dabei auch ferner sein Bewenden hat. Bürgermeister Schill: Ich kann den Zusatz nichtsogleich gültig erachten. Es ist Jedem bekannt, der im öffentlichen Leben sich befindet, daß gerade jetzt die Jnnungsartikel fast sämmtlich zur Revision bei den Kreisdirectionen kommen und bei vielen, die mir selbst unter die Hand gekommen sind, ist man streng nun nach diesem Satze gegangen, hat andere Satze ausgeschlossen, und sich durchaus daran gehalten, was in den Ge neralinnungsartikeln ausgesprochen ist. Nun kommt es darauf an, ob wir nicht in Widerspruch mit dem kommen, was die Kreisdireckion fest setzt. Sie will keine höhere Abgabe haben, als in den Generalinnungsartikeln ausgesprochen ist. Sie hat ein Schema hinausgegeben, worin bestimmt wird, welche Bei trage an die Armenkasse gegeben werden sollen. Dadurch wür den wir in Widerspruch kommen, und ich werde deshalb gegen den Zusatz stimmen. Prinz Johann: Ich glaube kaum, daß das Bedenken des Sprechers stattsindm kann. Das Recht zur Reformirung
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