Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
chüftete vorhanden sei." Die DeMation der zweiten Kam- Mer, und mit ihr die Kammer selbst haben auch noch gegen diese .abgeänderten Bestimmungen Bedenken gehabt, und sie in man chen Fällen überflüssig gefunden, da nach ihrer Ueberzeugung das Bedürfniß zu Errichtung eines Armenhauses nicht in allen Gemeinden und an allenOrten gleichmäßig vorhanden sei. Es ist deshalb vorgefchlagen worden, der §. 56 folgende Fassung zu ge ben: „Die Armenbehörden haben thunlichst dahin zu wirken, daß rn jedem Heimathsbezirke, wo sich das Bedürfniß dazu zeigt, <in demselben möglichst entsprechendes Armen - oder Gemeinde haus vorhanden sei." Es scheint durch diese Bestimmung da, wo das Bedürfniß sich wirklich zeigt, der Absicht des Gesetzes genugsam entsprochen zu sein, und die Deputation mußte eben falls bedenklich finden, eine unbedingte Vorschrift zu Errich tung von Armenhäusern ohne Berücksichtigung der Localver hältnisse und Bedürfnisse zu geben. Die Deputation ist sonach der Ansicht, daß man-sich mit dem Beschlüsse der zweiten Kam mer vereinigen könne. Präsident v, Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer sich mit dem Beschlüsse der zweiten Kammer vereinigt findet? — Wird einstimmig bejaht. — Referent Bürgermeister v. Groß: §. 57 enthalt Vorschriften über den Reihezug. Die Deputation der zweiten Kammer fand in dem Falle,daß der Vorschlag zu tz.56 Genehmigung erlangen sollte, den Eingang der §. 57 nicht passend, da gesagt ist: „der Reihe zug ist nur ausnahmsweise zu gestatten, wenndas Armen-oder Gemeindehaus überfüllt ist, und fürdieunterzubringendenArmen die erforderlichen Wohnungen nicht zu ermiethen sind." Sie schlug daher folgende Fassung vor: „So lange in einem Hei mathsbezirke ein Armen - oder Gemeindehaus nicht vorhanden, oder dasselbe überfüllt ist, und für die unterzubringenden Armen die erforderlichen Wohnungen nicht zu ermiethen sind, tritt der Reihezug ein. Es sind jedoch bei dessen Anwendung folgende Bestimmungen zu beobachten." Im übrigen hat die zweite Kammer die Abänderungen angenommen, welche die erste Kam mer beantragt hat, nur mit der einzigen Modisication, daß statt 14tägiger Frist, die von der ersten Kammer als Minimum des Wechsels für den Reihezug beantragt wurde, die zweite Kammer nur eine 8 tägige Frist angenommen hat, nach welcher der Wech sel stattfinden kann. Es wird sich also blos fragen, ob die erste Kammer wolle beitreten in Hinsicht der Fassung des Einganges, und in Hinsicht des Minimum von 8 Tagen. Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat vernommen, welche Aenderungen gewünscht werden.. Ich frage: ob sie dem beitritt? — Wird einstiMmigchejaht.— Referent Bürgermeisters. G ro ß: §.62 enthält dieBestimmun- gen über unentgeldliche Aufdingung derLehrlmge,dieausöffentliche Kosten erzogen worden sind, vonSeiten der Innungen. Es wurde rn der ersten Kammer beschlossen, den Zusatz dazu zu bringen: „es bleibt jedoch der betreffenden Innung der Anspruch auf Nach zahlung der Aufdingegebühren gegen den Lehrling Vorbehalten", weil man das Interesse der Innungen berücksichtigen wollte, insofern ein solcher unentgeldlich aufgedungener Lehrling künftig in bessere Umstände kommt. Die zweite Kammer hat aber für angemessen gehalten, diesen Zusatz nicht beizufügen, die Sache iss von keiner großen Bedeutung, und um nicht Differenzen mit der zweiten Kammer herbeizuführen, würde dem Beschlüsse bei-- zutreten sein. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammerdem beitreten wolle?—Allgemein Ja.— > Referent Bürgermeister v. Groß: Bei §. 65 hat die zweite Kammer die von der ersten beschlossene Fassung des Schluß satzes genehmigt, blos mit Weglassung des Wortes „ist", weil dies es schon im Satze vorkommt. Dem würde beizutretew sein. Präsident v. Gersdorf: Stimmt die Kammer damit, überein? — Einstimmig Ja. — Referent Bürgermeister v. Gro ß: §. 70 ist durchaus von der zweiten Kammer in derFassung angenommen,wie sie von der ersten Kammer beantragt worden ist, ausgenommen, daß das Wort „immaßen" vertauscht wurde mit „sowie denn", und ein Druck fehler verbessert, indem statt „indem übrigen Nachlasse" zu setzen „in den übrigen Nachlaß." Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer mit dieser Verändrung einverstanden ist? — Einstimmig Ja. — Referent Bürgermeister v. Groß: §. 83 enthält Vorschriften über die Bildung des Armenvereins, und es ist dabei in Beziehung auf die Sammler gesagt: „wozu jedoch Mitglieder des Armen vereins. oder andere wohlgesinnte Einwohner zu wählen sind." Die zweite Kammer hat beantragt, dafür zu setzen „ge wählt werden können", um die Freiheit der Wahl nicht zu be schränken. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer dem beitreten wolle? — Wird einstimmig bejaht. — Referent Bürgermeister!). G roß: tz.85ist dieRede vonArmen- kaffenrechnung und deren Veröffentlichung. Die zweite Kammer ist dem Beschlüsse der ersten Kammer beigetreten, die Schluß worte der §. wegzulassen, hält aber dafür, daß in dem zweiten Satze das Wort „aber" der Verbindung halber cingeschoben werde. Dies ist blos eine Redactionsbemerkung. Präsident v. Gersdorf: Tritt die Kammer dem bei? —- Gegen 1 Stimme Ja. — Referent Bürgermeister v. Groß: §.88 enthält die Bestim- mungüberdie Bildung der Bezirksarmencommissionen, unddic §. fängt an: „die Bildung der Bezirksarmencommissionen (tz°
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder