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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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unter dem Einflüsse örtlicher dringender Bedürfnisse und des Fortschritts der Gewerbe hier und da gebildet hat, selbst wo er über die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes hinausgeht, sichern wiU. Noch weiter gehenden Veränderungsvorschlägen ver mag sie dagegen eben so wenig beizutreten, als die dafür ange führten Gründe als ausreichend zu erkennen. Was namentlich 4) das hier und da kund gewordene Streben nach einer unbedingten Gewcrbefreiheit be trifft, so könnte die Depu tation sich zwar einer desfallsigen Entgegnung für überhoben erachten, da ein Antrag auf Ein führung derselben nirgends vorliegt. Weil jedoch ein großer Theil der jenseitigen Anträge eingeständlich aus dem Wunsche nach einer'solchen, wenigstens im Sinne einzelner Mitglieder hervorgegangen ist, so erlaubt sich die Depu tation über diesen Gegenstand Folgendes zu bemerken. Die Frage über die Zweckmäßigkeit einer allgemeinen und unbedingten Gewerbefreiheit dürfte bei den verschiedenen Erfah rungen, die auch in der jenseitigen Kammer aus verschiedenen Landern darüber kund geworden sind, wohl zu denjenigen gehö ren, über welche die Acten noch nicht geschloffen sind. Man mag aber hierin denken, wie man wolle, so bleibt doch so viel gewiß, daß eine unmittelbare Auflösung der Zünfte, ohne drin gende Mahnung äußerer Verhältnisse mit dem ruhigen und gleichförmigen Gange einer wohlorganisirten Staatsver waltung nicht vereinigt werdenkann, und daß in den städti schen Gewerben, und in der Erhaltung eines Mittelstandes zwischen dem großen Grundbesitzer, Fabrikherrn und den zahl reichen Proletariern, wie es in den Städten der gewerbtreibende Würger, und auf dem Lande der mir einem mäßigen Besitzthum versehene Landwirth ist, ein viel zu wichtiger Lheil der Staatskräfte liegt, als daß es der Staatsregierung rathsam erscheinen dürfte, sich dieses .Theils ihrer Macht ohne Weiteres zu eytaußern. Die Aufgabe der letztem findet die Depu ta - tion nicht in einer unwillkührlichen Zcrstörungssucht, son dern in einem Streben nach wirklicher Verbesserung, und wie ihrer Ansicht nach die Volksvertreter nur in der Unterstützung dieses Strebens die Lösung ihres Berufs finden können, sover- meint sie auch, daß jeder unzeitige Eifer, jede nicht mit größter Vorsicht unternommene Hinwegräumung vermeintlicher Hin dernisse, gerechten Tadel bei der großen Mehrzahl des Volks finden würde. Präsident v. Gersdorf: Hier dürfte wohl der Abschnitt sein, wo sich die allgemeine Debatte anschließen könnte. Als Sprecher haben sich gemeldet, Bürgermeister Hübler und Bür germeister Secretair Rittcrstädt. Es melden sich noch mehre Sprecher, und zwar, Vicepräsident v. Carlowitz, v. Groß mann, Domherr v. Schilling. Bürgermeister Hübler: Wenn ichl mir bei der allge meinen Berathung über den vorliegenden Gesetzentwurf das Wort erbitte, so geschieht es zunächst, um der Deputation mei nen Dank zu sagen für die ruhige und gründliche Prüfung, welcher sie die im Gesetzentwürfe behandelte Neformfrage unterworfen und wodurch sie den Gegenstand auf den von der jenseitigen Kammer verlassenen Gesichtspunkt zurückgeführt hat, welcher den Ansichten der Ständeversammlung zu Grunde leg, als sie bei dem Landtage 1837 ein Gesetz zur Milderung der Bestim mung des Mandats vom 29. Januar 1767 zu Gunsten des platten Landes beantragte, und welchen unsere Regierung bei Vorlage des gegenwärtigen Entwurfs im Sinne jenes ständi schen Antrages unverrückt und fest im Auge behalten hat. War die Ueberzeugung der Ständeversammlung, wie sie sich in der Schrift vom 2. Decbr. 1837 klar und deutlich ausgesprochen hat, dahin gerichtet, daß eine Abänderung der beengenden Vor schriften des Mandats von 1767 nothwendig sei; daß aber eine Freigebung der in den damaligen Petitionen aufgeführten Gewerbe über das wahre Bedürfm'ß des Landes hinausgehe, und die Grenze überschreite, welche der cinzuschlagende Weg der Reform vorzeichne, so wird es bei dem Hinblick auf die Ver handlungen der jenseitigen Kammer keines Beweises bedürfen, daß man die Grenzen einer solchen allmäligen Reform jenseits weit überschritten, und bei den Abänderungen, welche man zu einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfes beschlossen, über das wahre Bedürfm'ß des Landes so weit hr'nausgegangen ist, daß kaum noch ein, Schritt übrig bleiben dürfte, um zu einer völligen Gewetbefreiheit und schon jetzt, wenigstens mittelbar zu einer allmaligen Auflösung der Zünfte zu gelangen. Es ist hier nicht der Ort, über das Gefahrdrohende seines solchen Umsturzes der Gcwerbcverfassung zu sprechen, weil, wie gedacht, die frühem Stände sich entschieden dagegen erklärt haben, und der Gesetzentwurf eben nur eine zeitgemäße Reform der Bestim mungen des Mandats von 1767 vorschlägt; dennoch kann ich die Bemerkung nicht unterdrücken, daß man bei dem Wunsche nach Gewerbefreihcit und bei der wiederholten Beziehung auf das Beispiel eines großen Nachbarstaats das wohl ver standene Interesse des platten Landes in. der That zu wenig erwogen, und die. bittere Erfahrung, die in je nem Nachbarstaate nach Aufhebung 'des Zunftzwanges ge macht worden, ebenso sehr, als die höheren politischen Rücksich ten unbeachtetgelassen hat, welche bekanntlich in einer großen ver- hängnißvollen Zeit der Maßregel der Freigebung der Gewerbe den ersten unfreiwilligen Impuls dort gegeben haben. Zu den Beschlüssen der zweiten Kammer, welche über den Zweck der ständischen Anträge und das wahre Bedürfniß des platten Landes hinausgehen, zähle ich die beantragte größere Ausdeh nung der fabrikmäßigen Gewerbe, ich zähle dahin die den Obrigkeiten entzogene und auf die Gcmeinderäthe übergetra gene Entscheidung bei Gestattung der Niederlassung eines der§. 8 genannten Handwerker, vor allem aber, das der Staatsre gierung abgesprochne und den Gemeinden vindicirte Conces- sionsrecht bei Aufnahme anderer und mehrer Handwerker als der tz. 8 bezeichneten; ich zähle dahin die für die Dorfhand- werker beanspruchte Freiheit, das Arbeitsgebiet ihrer Profes sion auch auf andere Handwerker auszudehnen; ich zahle dahin ferner den mit dem Zwecke des Gesetzentwurfes in keinem Zu sammenhänge stehenden, die bisherige Jnnungsverfassung tief erschütternden Vorschlag der Gewerbefreiheit für das Maurer- und Aimmerhandwcrk, und endlich die beantragte Gestattung des willkührlichen Haltens von Gesellen auf dem Lande. Un-, sere Deputation hat sich unter gründlicher Darlegung ihrer An sichten gegen alle diese dem Principe einer zeitgemäßen Reform fremde Abänderungen ausgesprochen, und wenn ich schon dem
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