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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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für seine Behauptungen Vorbringen kann, die Achtung und Prü fung verdienen. Und so spreche ich das, offne Bekenntniß aus, wie ich mich der hohen Staatsregierung ebenso wie der geehrten Deputation zu Danke verpflichtet fühle für das zum Grunde gelegte Princip einer Milderung der bestehenden gesetzlichen Vor schriften im Geiste einer successivenReform. Das ist auch meine innigste Ueberzeugung; mehr als nothwendig ist,'darf nicht ge geben, über .das Bedürfmß darf nicht hinausgegangen werden. Meine Gründe sind folgende. Das Wesen der Objecte, welche durch gesetzliche Vorschriften geregelt werden sollen, ist unstreitig für die Gesetzgebung die allererste und vornehmste Rechtsquelle; denn die Gesetzgebung entspringt aus der Vernunft und diese kann sich nur an den Begriff der Objecte halten, mit denen sie es zu thun hat. Nun'ist aber die Stadt nach ihrer historischen Erscheinung zunächst und vorzugsweise auf die Gewerbe, auf Künste und Handel gewiesen; das Land hingegen hat zur Haupt aufgabe sich mit dem Ackerbau, der Viehzucht und dem Garten bau zu beschäftigen. Vergessen darf man aber nicht, daß jede solche Begriffsbestimmung und Nomenclatur nur r> potlori zu verstehen ist. Auch die Stadt treibt mehr oder weniger Gar ten- und Ackerbau und Viehzucht, während das Land mehr oder minder auch der Gewerbe bedarf und sie nothwendig selbst betreibt. Die Stadt muß vom Lande ihre ersten Bedürfnisse erkaufen; billig ist es also auch umgekehrt, daß das Land wiederum einen Theil seiner Bedürfnisse der Stadt abnehme. Wollte man dieses Verhältniß ändern, so ,würde man auf Vas Princip zu rückkommen, das der englischen Kornbill zum Grunde liegt: Kauft ihr mir ab, aber ich kaufe euch nichts ab; cs würde also hierdurch die Gegenseitigkeit schlechterdings aufgegeben werden. Das Band der Gegenseitigkeit zwischen Stadt und Land auf zulösen verbietet aber auch der Gang der Natur. In allen ihren Reichen waltet das Gesetz der Stetigkeit, das keine Mit telstufe überspringt. Wie könnte man in der Menschenwelt, auf dem Gebiete der socialen Einrichtungen ungestraft das Be ginnen wagen, vom Zustande der Gebundenheit, vom Zunft zwänge sofort zu dem entgegengesetzten, zur ungebundenen Gewerbefreiheit überzugehen? Allein ich erinnere hierbei auch ganz besonders dringend an das Zeugniß der Geschichre, die, wie in allen menschlichen Unternehmungen so auch hier als leuchtende Fackel zu Rathe gezogen werden muß. Die Städte, wenigstens die Städte Norddeutschlands sind entstanden in den Zeiten großer Noth und Gefahr, in den Zeiten des entscheiden den Kampfes zwischen der beginnenden Cultur und der mit Ue- bermach't hereinbrechenden Barbarei, in den Zeiten der verhee renden Kriege, welche die Hunnen, vereint mit den letzten An strengungen der Wenden gegen die Deutschen führten. Damals waren die Städte die Zufluchtsörter,, die Nettungshafen für das ganze Land, gleichsam die Oasen, in denen noch das Wenige, was dem Schwerte des Feindes entrann, Schutz und Sicherheit fand. Der erste Kaiser Deutschlands aus dem sächsischen Hause war ihr Gründer und erwarb sich den ruhmvollen Namen des Städteerbauers. Und nicht blos in der Zeit ihres Ursprungs wirkten die Städte wohlthatig auf das Land ein, sie waren auch die Geburtsstätten der Civilisation in den Zeiten des Fausirechts; damals stellten sie den Anmaßungen der rohen Gewalt stets einen mächtigen unübersteiglichen Damm entgegen, und na mentlich mit Hülfe derZünfte, die damals nicht blos aufdas Leben im Hause beschränkt waren, sondern auch die Waffen zu führen undfür Stadt und Vaterland zu streiten wußten. Die Städte waren es, unter deren Burgfrieden Erfindungen gemacht, Ge werbefleiß und Handel ausgebildet, Künste und Wissenschaften betrieben wurden. Dieses ihr Verdienst müssen auch die spä testen Nachkommen nach Jahrtausenden noch dankbar preisen. Die Städte sind endlich auch die Säugammen der bürgerlichen Freiheit. Denn in ihnen bildete sich zuerst der dritte Stand, dessen Eintreten in die Elemente des Staatslebens unserer Zeit den großen Umschwung gegeben hat, in dessen Folge eine solche Lebensfrage hier zur Sprache kommt. An Fabriken war im Mittelalter und bis zur Reformation nicht von fern gedacht; die Fabriken sind der höchste Gipfel des Zunft-und Gewerbewesens; allein ich kann den Gipfel nicht erlangen, wenn ich nicht den Fuß des Berges zur Grundlage habe, und von diesem aus keinen Sprung auf- den Gipfel thun, wenn nicht die Mittelstufen erhalten sind/ Betrachte ich aber das Zunftwesen als die Mutter des Fabrikwesens, dann wäre es gewiß gegen alles Recht und ein entschiedener Act der Undankbarkeit, wenn man die Mutter der Tochter zum Opfer bringen wollte. Ueber- haupt würde das eine Entäußetung aller Erinnerungen der Ver gangenheit, eine Losreißung von dem Faden der Geschichte sein, wenn bei einer neuen Normirung des Verhältnisses zwischen Stadt und Land ein anderes Princip befolgt werden sollte, als das im Gesetzentwurf gegebene und von der Deputation aner kannte. Also auch das Zeugniß der Geschichte spricht für die Nichtigkeit desselben. Doch hierzu kommt noch die Beschaffen heit der bestehenden Rechtsverhältnisse. Unter dem Schutze der Gesetzes» Gunsten des Zunftwesens haben sich eine Menge von Verhältnissen.gebildet, welche die heiligsten Interessen ganzer Schaaren unsrer Mitbürger vielfach berühren. Nicht zu gedenken, daß das Institut der Zünfte aus dem deutschen Nationalgeiste hervorgegangen ist, welcher von jeher dem Aor- porationswesen hold war und ihm Vorschub that, so würden die Grundlagen des ganzen Mittelstandes geradezu vernichtet werden, wenn man das extreme und radkcale Princip befolgen und zerstören wollte, was jetzt noch immer in Segen besteht. Der Mittelstand ist unstreitig der Kern des Volkes. Er ist gleich entfernt von dem Luxus, in welchem sich oft die schönsten Kräfte der höhern Stände verzehren, wie von der Verwild rung, in welcher die Roheit untergeht. Er muß unter steten Sorgen und Anstrengungen sein Brot erwerben, et hat die vielfältigste Gelegenheit, die Tugenden des Fleißes, der Sparsamkeit, der Selbstverläugnung zu üben, und ihm ist die echte Reli giosität in jeder Beziehung das unentbehrlichste Bedürfmß. Erinnern wir uns daran, daß aus dem Mittelstände eine Menge der ausgezeichnetsten Glieder aller Stände hervorgegangen sind, und ich bin der Ueberzeugung, daß die geehrten Herren in der Hauptsache gewiß mit mir Übereinsimmen werden, daß für
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