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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Bedürfnisse des platten Landes und der den Rechten, Verhält nissen und Erwerbszweigen der Srädte schuldigen Rücksicht. Dem platten Lande ist eine Erleichterung in der Erholung sei ner gewöhnlichen Bedürfnisse zu gönnen und zu gewähren; das bezweckt auch der vorliegende Gesetzentwurf. Aber über das Bedürfniß hinaus darf man hierbei nach meiner Ueberzeugung nicht gehen, weil sonst der Ruin der Mittlern und besonders der kleineren Städte unvermeidlich erfolgen, und viele Tausende un serer Mitbürger durch die Schmälerung ihrer Nahrung zu Ar- muth und Elend gebracht werden würden. Ich werde daher zu keinem Verändemngsvorschlage meine Zustimmung geben, welche darauf abzweckt, den Gesetzentwurf in einem wesentlichen Punkte über seine Grenzen zu erweitern; und so werden gewiß Wiele mit mir denken, wie sich auch schon durch die bisher ge haltenen Reden bestätigt hat. Wir sind durch unsere Stellung und Pflicht darauf gewiesen, das Wohl des gesammten Vater landes in's Auge zu.fassen und nicht blos einen Theil zu be günstigen auf Kosten und-Gefahr des Untergangs eines andern Theils. Gewiß ist es, daß, wenn ein Theil des Staatsorga nismus erkrankt und leidet, dies störend auf das Wohl des Gan zen einwirken muß. Es kommt dazu, daß in einem Falle, wie der vorliegende ist, wo die Interessen verschiedener Theile mit einander in Collision kommen, nach den Grundsätzen des Rechts und der Billigkeit derjenige vorzugsweise Beachtung finden müsse, bei dem es sich nur darum handelt, Nachtheil und Ge fahr von ihm abzuwenden, mehr Beachtung also, als der, wel cher in dem Falle ist, bisher noch nicht genossene Vortheile zu erlangen. Mit diesen wenigen Worten habe ich nur den Ge sichtspunkt bezeichnen wollen, von welchem aus ich den uns zur Berathung vorliegenden Gegenstand betrachte und welcher mir zur Norm bei meinen Abstimmungen dienen wird. Bürgermeister Schill: Einverstanden mit der Regie rungsvorlage und dem Berichte unserer Deputation schließe ich mich in der Hauptsache dem an, was die ersten Redner in dieser Beziehung gesprochen haben unh nur eine Frage glaube ich mit wenigen Worten berühren zu müssen: welchen Einfluß wird die Ausführung dieses Gesetzes auf Vie kleinern Städte haben? Ich halte mich um so mehr verpflichtet, einige Worte darüber zu sprechen, weil die Befürchtung, daß diese Gesetzvorlage nach theiligen Einfluß in dieser Beziehung äußern würde, allgemein ausgesprochen und vielfache Besorgnisse deshalb geäußert wor den sind. Fragen wir: was giebt uns eigentlich das Gesetz, so wie es von der Regierung kommt, so wie es gegenwärtig zur Berathung vorliegt, und wie ich hoffe, in dieser Kammer durch gehen wird? Es berücksichtigt das Bedürfniß des platten Lan des, ist aber eben so im Interesse des platten Landes, als im Interesse der Städte abgefaßt. Was haben wir zeither, wenn auch nicht gesetzlich, doch faktisch, durch Herkommen gehabt? Die Handwerker, welche nach dem vorliegenden Gesetze dem platten Lande ohne Concession angehören.sollen, haben ihm zeither nach eingeholter Concession angehört. In gewerblicher Beziehung sehe ich künftig keinen wesentlichen Unterschied. Gehen Sie, meine Herren, alle größeren Dörfer durch, und Sie werden alle Handwerker, welche nach dem vorliegenden Gesetze künftig da sein dürfen, schon jetzt in ihnen finden; da aber Concession eingeholt werden mußte, so siel es den be nachbarten Städten nicht so auf als jetzt, wo die Erlaubniß zur Niederlassung offen ausgesprochen wird. In dieser Beziehung hoffe ich, daß das Gesetz, wenn auch nicht ganz spurlos, doch ohne große Gefahr für die kleinern Städte in Wirksamkeit tre ten werde und ich glaubte, diese Worte der Beruhigung öffent-, sich aussprechen zu müssen, da eine solche höchst nöthig ist. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich glau be nicht, daß die geehrte Kammer erwarten werde, es solle sich die Staatsregierung noch umständlich aussprechen über dieTen- denz, von welcher sie bei Entwerfung des vorliegenden Gesetzes ausgegangen ist. Sie hat es bereits gethan in den Motiven zum Gesetzentwürfe, sie hat es gethan bei der allgemeinen Be rathung in der jenseitigen Kammer, und überall da, wo bei den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs sich dazu ge eignete Veranlassung darbot. Milderung der Beschränkungen des Mandats von 1767 im Wege allmäliger Reform, — das wardieTendenzderStaatsregierung, das warderAntragder vo rigen Standeverfammlung. Hat mawbei den Berathungen inder jenseitigen Kammer, wie es scheint, von jenem frühem ständi schen Anträge ganz absehen wollen, hat man dort, mehr oder minder, eine allgemeine Gewerbefreiheit'zu erstreben gesucht,' und hat dieses Streben dort die Oberhand behalten, ist man auf diese Weise weit über die Tendenz des Gesetzentwurfs -und die des frühem ständischen Antrags hinausgeführt worden, so konnte es wohl nicht anders stammen, als daß der Gesetzent wurf, wie er sich nach den Beschlüssen der jenseitigen Kammer gestalten würde, seine Verwandtschaft mit der Vorlage beinahe ganz verleugnet. Erwarten wir nun, ob die Berathung die ser geehrten Kammer die ursprünglichen Züge des Bildes wie der Hervorrufen werde. Die bisher stattgefundene allge meine Berathung und der Deputationsbericht gewährt hierzu die erfreuliche Aussicht. Secretair v. Biedermann: Es haben sich zahlreiche und gewichtige Stimmen in der Kämmer erhoben, um ein dankbares Anerkenntniß der Principien auszusprechen, von de nen die Staatsregierung bei Entwerfung des vorliegenden Ge setzes ausgegangen ist, und welche auch die Deputation aufrecht erhalten will. Es muß daher überflüssig erscheinen, wenn noch eine einzelne Stimme nach so vielen Sprechern sich im gleichen Sinne erhebt; es würde mir um so bedenklicher erscheinen, die Zeit damit langer in Anspruch zu nehmen, je weiter ich entfernt bin zu glauben, daß die Kammer auf meine individuelle Ansicht großen Werth legen werde. Indessen glaube ich, einen Ge sichtspunkt andeuten zu müssen, von welchem ausgehend doch vielleicht meine Worte von einigem Interesse sein können. Alle Sprecher, welche bisher ihre Ansichten zu erkennen gegeben haben, sind Männer, welche ihre Lebenszeitganz oder zum größ ten Theil in Städten zugebracht haben. Meine Stimme ist eine Stimme vom Lande. Ich lebe 22 Jahr auf dem Lande,
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