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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mittheilungen überdieVerhandlungen des Landtags. I. Kammer. —. ... - ..... , - --- — - ' ——— ^4^ 23. Dresden, den 29. Februar. 1840. Drei und zwanzigste öffentliche Sitzung am 25. Februar 1840. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf, den Gewer-, bebetrieb auf dem Lands betreffend. — (Besondere Berathung. — §§. 8 —12.) — Nrf. Bürgern,. S t a r k e: Von den Gründen desHerrn Vice präsidenten, durch welche er die Ansichten und Wünsche der zwei ten Kannner- vertheidkgt, kann ich nach meinem individuellen Gefühle nur dem Gerechtigkeit widerfahren lassen, welcher von der Rücksicht auf Billigkeit entlehnt ist, denn es ist nicht zu leugnen, daß in mehrer; Fallen der Landmann sich gedrückt füh len müsse, wenn er wegen Abwesenheit eines der in der 8. ß. nicht genannten Handwerksmannes sich genöthigt sieht, ein viel leicht ganz unbedeutendes Bedürfniß in der Stadt befriedigen lassen zu müssen. Allein die Deputation glaubt, diesen Ge sichtspunkt durch den am Schluffe ihres Gutachtens bei dieser H. gestellten Antrag nicht aus den Äugen gesetzt zu haben. Eine bestimmte und direkte Erlaubniß als Regel diesfalls auszuspre chen, konnte aber nur bedenklich erscheinen, weil dadurch die größte Imparität zwischen den Gewerbtreibenden auf dem Lande und in der Stadt begründet werden würde. Ganz abgesehen selbst von dem schmerzlichen Eindruck, den eine selche Festsetzung auf die Gewerbtreibenden in den Städten haben müßte, dürste sie auch nur zur Folge haben, was von dem Herrn Bürgermeister Hübler erwähnt worden ist, nämlich, daß an jedem, selbst dem kleinsten Orte sich Handwerker ansiedcln würden, die es außer dem wohl unterlassen hatten. Sie würden die größte Ursache dazu haben; denn die Vergünstigung von einem Handwerke in das Gebiet eines andern übcrgreifen zu dürfen- ist ein Vorthül, der den Handwerkern in den Städten ganz abgeht und so lange abgehen muß, als allgemeine Gewerbefreiheit nicht besteht. Da her hat auch die Deputation ihren Antrag darauf beschränkt, daß man es bei den bisherigen Verhältnissen bewenden lassen solle, welche eine Connivenz nur für Nothfälle billigt. v. Welck: Auch ich muß, ohngeachtet dessen, was wie derholt vom Herrn Viceprasidenten angeführt worden ist, bei der Ueberzeugung.stehen bleiben, daß das Princip, welches die Deputation an die Spitze ihres Berichtes gestellt hat, umge stoßen werden würde, wenn auf den Antrag des Herrn, Vice präsidenten eingegangen werden sollte. Er hat seinen Antrag vorzüglich im Interesse der Städte, des platten Landes und t. 23. - auch der betheiligten Handwerker gestellt. Ich glaube jedoch, daß es sich gerade in Bezug auf diese drei Gesichtspunkte nach» weisen läßt, daß der von ihm gewünschte Zweck nicht erreicht werden wird. Es soll im Interesse der Städte liegen, daß den Handwerkern auf dem Lande gestattet werde, ihre Profession auf andere verwandte Handwerke auszudehnen.. Ich fürchte vielmehr, daß durch eine solche Bestimmung die Handwerker der Städte auf das MLrempfindlichste verletzt werden würden, und, da sie Theile des Ganzen sind, auch die Städte selbst. Wo sollen noch in d.en Städten conttibuable Handwerker Her kommen, wenn es im Umfange einer Viertel- oder einer halben Stunde freisteht, die Schlosserarbeic bei einem Schmiede, die Tischlerarbeit beinernem Zimmermann ü. s. w. zu bestellen. Das pecuniäre Interesse wird jeden Bürger auffordern, vom nun an seine Bedürfnisse auf dem Lande zu befriedigen, weil die Hand werker auf dem Lande wohlfeiler arbeiten können, als die in der Stadt. Es würde aber" auch ferner diese Bestimmung, da sie sich nicht blos auf die Handwerke bezieht, welche §. 8 ge nannt sind, sondern auch auf die Professiom'sten, welche der Weberei verwandte Gewerbe betreiben, eine große Confusion — wenn ich mich dieses Ausdrucks bedienen darf — hervor bringen, denn es giebt eben in der Weberei sehr viele unterein ander mehr oder weniger verwandte Branchen. Soviel ich weiß, wird z. B. in dem Voigtlande die Merinofabrikation lediglich in den Städten betrieben; die Folge davon würde sein, daß sie künftig auchäuf dem Lande betrieben weiden, und den Ar beitern in der Stadt, welche ohnedies ihr Brot nur kümmerlich da mit verdienen, auch noch dieser Erwerb entrissen würde. Ferner im Interesse des Landes kann ich die Bestimmung des Antra ges auch nicht finden, weil dem platten Lande, soweit sein Be dürfniß geht, schon jetzt prospir-irt worden ist Es ist von dem Herrn königl. Commissar darauf aufmerksam gemacht worden, daß in gewissen Verhältnissen, und namentlich in denjenigen, welche dem Gesetzentwurf zum Grunde liegen, es nothweodig ist, daß die Gesetzgebung.eine gewisse Biegsamkeit habe. Die ses Princip ist zcither schon anerkannt worden und wird auch in der Folge anerkannt werden, auch sind davon schon mehre Beispiele angeführt worden , daß durch diese Biegsamkeit dem wahren und norhwendigen Bedürfnisse des platten Landes Hin reichend vorgebeugt werden wird. Denn es wird gewiß z. B- einem Schmied auf dem Lande nie verargt werden, wenn er ein verdrehtes Schloß wieder in Ordnung bringt. WaS„das Verhältniß der Zimmerleute und Tischler gegen einander be trifft, so ist es zeilher schon Observanz gewesen, daß die Zim- 1
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