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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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und Erörterungen zurückzukommen und die vorhandenen .Ma terialien einer nochmaligen sorgfältigen Erörterung zu unter werfen, zumal da die schon Eingangs bemerkten Innungs- Mißbräuche und Ungebührnr'ffe noch immer nicht vollständig zu beseitigen gewesen sind, während andererseits die in den kö niglich preußischen Staaten bestehende Einrichtung, wonach nur geprüfte Bauhandwerker zum selbstständigen Gewerbbe- rriebe zugelassen, daher aber die sächsischen in den Grenzge- genden wohnenden Bauhandwerker von der Uebernahme von Arbeiten Jenseits der Grenze ausgeschlossen werden, während Diesseits den Tractaten gemäß die Zulassung preußischer Bau- , , Handwerker nicht verwehrt werden kann, die Herstellung einer I Budissin kann es nicht zweifelhaft sein, daß'die gedachten Reciprocität nicht minder wünschenswerth für das Interesse der Städte gleichzeitig als Sitz der Prüfungs-Commissionen zu be- Grenzdistricte erscheinen laßt. Man überzeugte sich jedoch, daß zeichnen seien, weil sie sich ihrer Lage oder doch ihren Verbin- ein entsprechenderErfolg der dießfalls zu treffenden Einrichtung düngen zu dem Bezirke nach, und wegen der vorhandenen Ele- erst dann erwartet und von nur einigermaßen höher» Anforde- mente für die- Prüfungsbehörden vorzugsweise.eignen. Es rungen erst dann ausgegangen werden könne, wenn wenigstens würde hiernächst wünschenswerth sein> eine vierte Prüfungs- der erste vollständige Cursus an den seitdem ins Leben getrete- Behörde in Zwickau zu errichten. Bei den deßhalb angestell- nen Baugewerkschulen. abgelaufen fein und dadurch einem I ten Erörterungen hat man jedoch die Ueberzeugung gewonnen, Theile der Baügewerken die Gelegenheit, sich eine Wissenschaft- daß Chemnitz, woselbst die Gewerb- und Baugewcrkschule, sichere Befähigung und ine zum Bestehen einer auch nur ma- mithin die Elemente der gewerblichen Bildung vorhanden sind, ßige Forderungen stellenden Prüfung erforderlichen Kenntnisse und bei der Menge größerer Neubaue das Vorhandensein höher anzueignen, geboten worden sein würde. befähigter Jnnungsmeisterj die zugleich als Mitglieder der Prü- Da nun dieser Zeitpunct immittelft herbeigekommen ist, fungs-Behörden fungiven könnten, am zuverlässigsten sich so glaubt man mit der Ausführung des Vorhabens nicht län- vvraussetzxn läßt, vorzugswerse zum Sitze der Prüfungs-Be- ger anstehen zu dürfen. Hörde sich eigne. Bei den hierbei festzustellenden Grundzügen kommt es zu- In Bezug auf die Zusammensetzung der Prüfungs- Be- nächst aufdie Frage an: We r soll geprüft werden? Nach Hörden stellt sich schon zur formellen Geschäftsleitung und zu den in den königlich preußischen Staaten bestehenden Vor- mehrer Begründung der Autorität der Prüfungs-Behörde, schriften sind nächst den Gewerben der Maurer und Zimmer- die Theilnahme einer obrigkeitlichen Person, welche die Func- leute auch andere Bauhandwerker, die Brunnen- und Röhr- tion eines Vorsitzenden zu übernehmen haben wird, als durch meister, die Mühlenzeugarbeirer rc. der Bedingung des Beste- aus.nothwendig dar; es laßt sich auch nach Maßgabe der bis- hens der vorschriftmaßigen Prüfung unterworfen. Es läßt sich herigen Erörterungen erwarten, daß die am Sitze der Prü- auch das Zweckmäßige einer solchen erweiterten Maßregel an fungs-Behörden befindlichen Obrigkeiten bei der. Wichtigkeit sich nicht verkennen; andererseits treffen jedoch die der Einrich- der Sache, und da es sich nur um ein in wenigen Lagen been- tung von Prüfungen zum Grunde liegenden polizeilichen Be- detes Geschäft handelt, der Mitwirkung bei dem Prüfungs denken vornamlich den Handwerksbetrieb der Maurer und Zim- Institut in der obantzegebenen Weise sich nicht entschlagen wer- merleute; zudem ist es gerade der Zunftverband dieser Elaste den. Am wichtigsten für das materielle Prüfungsgeschä^t ist der Bauhandwerker, welcher eine veränderte Einrichtung in der unbezweifelt bei der durch die Erfahrung mit verhältnißmäßig Seitherigen Modalität der Meister-Prüfungen nach den derma- seltenen Ausnahmen bewährten Unzulänglichkeit der Innungs ligen hohem Anforderungen an die Intelligenz und technische meister-Prüfungen und dem Mangel an Personen, welche Zu- Zuverlassigkeit eines Baugewerken auch in polizeilicher Hinsicht verlässigkeit mit technischer Befähigung verbinden, dieZuzie- als höchst nöthig motivirt, während zu einer Ausdehnung der hung eines oder mehrer höher befähigter und den betreffenden vorseienden Maßregel auf die nicht zünftigen Gewerbe der I Innungen als Mitglieder nicht angehöriger technischer Beam- Brunnen- und Röhrmeister, sowie der Mühlenzeugarbeiter ter. Nur hat es nicht völlig sachgemäß geschienen, dieselben weder die bestehende Gesetzgebung noch das Bedürfniß in obi- bei der Prüfung ausschließend wirksam sein und die außerdem gen Beziehungen ein Anhalten giebt, besonders da durch die noch zuzuziehenden geschickten Jnnungsmitglieder nur alsZeu- Errichtung mittlerer Gewerbschulen die Verbreitung mechani- gen an der Prüfung Theil nehmen zu lassen, da gerade die scher Kenntnisse auch rücksichtlich letztgenannter Gewerbe we- practische Befähigung der zu Prüfenden von zuverlässigen Jn- sentlich gefördert werden dürfte. Hiernächst ist, als sich von nungsmitgliedern am sichersten beurtheilt werden kann, wäh- selbst verstehend anzunehmen, daß, sobald die neue Einrich- rend eine lediglich von Technikern ausgehendePrüfung eine den tung ins Leben getreten sein wird, alle Maurer-und Zimmer- Verhältnissen weniger entsprechende, rein theoretische Richtung gesellen, welche Meister werden wollen, ohne Ausnahme der annehmen könnte. Prüfung sich zu unterwerfen haben werden, wogegen es unbil- Aus diesen Gründen, und da namentlich an dem Sitze der lig sein würde, auch rücksichtlich derer, welche das Meisterrecht l Prüfungs-Behörden höher befähigte practische Jnnungsmeister bereits erlangt haben, den Fortbetrieb des Gewerbes von dem allenthalben vorhanden sind, hat es für den Zweck der Sache Ergebnisse einer nachträglich zu bestehenden Prüfung abhängig richtiger geschienen, auch den zuzuziehenden Jnnungsangehöri- zu machen. Es würde vielmehr rücksichtlich der schon im Be- gen und zwar in der Art, daß zwischen ihnen und den adhk- sitze des Mersterrechts befindlichen Gewerbtreibenden Sache ih-! birten Theoretikern, wobei vorzugsweise auf die Lehrer an den rer eigenen Entschließung bleiben, ob sie sich der Prüfung un- Baugewerkschulen Rücksicht zu nehmen sein würde," jederzeit terwerfen und dadurch den Credit ihrer Tüchtigkeit noch höhet I das numerische Gleichgewicht erhalten werde, eine unmittelbar stellen wollen oder nicht? Namentlich wird der Fall in derNähe! wirksame Theilnahme an dem Prüfungsgeschäft einzuräumen, der preußischen Grenze, zum Behufs der Befähigung, auch l Die Zuziehung eines Protokollanten wird schon um des- 21 jenseits der Grenze, insoweit dort nur g eprüfte Bauhand- wxrker zugelassen werden, zu arbeiten, vorkommen können. Anlangend ferner die Prüfungs-Behörden, an wel che die betreffenden Bauhandwerker zu verweisen sein werden, so hat der Wunsch, diese Behörden selbst allen Landestheilen möglichst nahe zu bringen und dadurch die Nothwendigker't einer weitern Reise für die zu Prüfenden thunlichst zu beseitigen, es am angemessensten erscheinen lassen, daß für jeden Kreisdirec- tionsbezirk eine, soweit ausführbar, im Mittelpunkte des Be zirks befindliche Prüfungs-Behörde bestellt werde. Rücksicht lich der Bezirke der Kreisdirectionen zu Dresden, Leipzig und
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