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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Betrieb zu nennen ist, wenn ssich mehre Weber an einem Orte aufhalten. Wir haben immer angenommen, daß die Weberei, wenigstens die Leinenweberei, besonders auf das Land gehöre. Es ist auch begründet, daß ein Weber ohne Gehülfen, z. B. beim Spulen, und andern dergl. Verrichtungen nicht gut be stehen kann. Prinz Johann: Von der Leinenweberei ist auch nicht die Rede. Sie ist ganz frei; sie gehört zu den unzünftigen Gewerben. Präsidentv. Gersdorf: Die Sache steht so. VomDom- herrn 0. Schilling ward ausdrücklich nur eine Anfrage an den Referenten gestellt, welche von Sr. königl. Hoheit dahin er-, läutert worden ist, daß es nicht angemessen sei, die vom Dom herrn v Schilling bemerkten Worte ausgenommen zu sehen. Vom Referenten sind Bedenken dagegen - erhoben worden. Könnte ich annehmen, .... Domherr v. Schilling: Ich werde den Antrag schrift lich einreich en. Präsident v. Gersdorf: Wenn ein Antrag kommt, ist die Sache abgethan. Vor „den Webern und Strumpfwürkern^ soll noch eingeschaltet werden: „in dem Z. 5 genannten Falle." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird zahlreich unterstützt. — Bürgermeister Schill: Diese Einschaltung scheint mir ganz angemessen, weil wir in Z. 5 nach dem Vorgänge unserer Deputatfön und unserm eignen Beschlüsse bestimmt haben,daß die Weberei und Strumpfwürkerei und andere Gewerbe in den Ge genden, wo sie fabrikmäßig betrieben werden, auf dem Lande unbeschränkt sxin sollen. Dagegen würde die Weberei- und Srrumpfwürkerei, wo ein fabrikmäßiger Betrieb nicht stattsin- det, an die Concession gebunden sein. Wenn der Referent da gegen eingehalten hat, daß dadurch ein Zwiespalt, eine Mei nungsverschiedenheit mit der zweiten Kammer herbeigeführt würde, so ist dieser Grund nach meinem Dafürhalten ganz unbedeutend, weil die zweite Kammer in der Fassung der 16. Z. das Gesellenhalten unbedingt nachgelassen hat, während unsere Deputation mehr auf den Gesetzentwurf zurückgekommen ist. Ich kann nicht glauben, daß in dieserBeziehung eineMeinungs- verschiedenheit uns abhelfen könnte, auch hier in diesem Punkte zum Gesetzentwürfe zurückzukehren , und halte die Einschaltung mit unserm Beschluß zu §- 5 ganz conform. Bürgermeister Bernhard!: Dasselbe ist auch meine Meinung, und ich hoffe, daß die verehrte Kammer die bean tragte Veränderung zu der ihrigen machen werde. Wenn das aber geschieht, würde noch eine Abänderung nothwendig sein., Es müßte nämlich das „unbedingt" nach dem Worte: „Flei schern" gesetzt werden, so daß es nun heißen würde: „Das Unterrichten von Lehrlingen ist den Maurer- und Zimmermei stern, den Feueressenkehrern, Schmieden und Wagnern unbe- I. Ä. - dingt, ingleichen den Webern und Strümpfwürkem in dem §. 5 gedachten Falle u. s. w." ! > Domherr v. Schilling: Dem würde ich mich auch an schließen. Präsident v. Gersdorf: Der Antrag würde dahin ge hen, daß „unbedingt" nach „Fleischer" folgen solle. Er betrifft bloß die Redaction, und würde nur ins Protokoll aufzunehmen sein. . . Secretair Bürgermeister Ritterstadt: Er soll also nicht zur Unterstützung gebracht werden? , Präsident v. Gersdorf: Nein, weil er nur die Redaction betrifft. Die Kammer scheint beizustimmen. Der Antrag des Domherrn v. Schilling war vorher unterstützt Wochen, und ich würde, unter Vorbehalt auf diesen Antrag zurückzukom men,.die Kammer fragen: ob sie tz. 16, wie sie die Deputa tion vorschlägt, annimmt? .— Einstimmig Ja. —- Präsident v. Gersdorf: Ferner frage ich: ob sie das Amendement des Domherrn v. Schilling selbst annimmt ? — Wird gegen 1 Stimme angenommen^ — Referent verliest, tz. 17 des Gesetzentwurfs nebst den dazu gehörigen Motiven (f. Nr. 25 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 365). : Die Deputation sagt: Zu§. 17 hat es die Deputation angemessen erachtet, dieser ß. die, von der zweiten Kammer (S. 188, IH. Abth. 1. Wd.) vorgeschlagene Fassung zu geben, nämlich: „Das Beziehen der Messen in den Städten ist den §. 8 sig. genannten Dorfhandwerkern erlaubt. Das Beziehen der Jahr- und Wochenmärkte in den Städten aber bleibt ih nen in der Regel untersagt, wo nicht an einzelnen Marktok- ten rc. uneingeschränkt erlaubt." da auch schon bisher das Beziehen der Messen den Dorfhand werkern unverwehrt war. Secretair Bürgermeister Ritterstadt: Ich habe mich schon einmal gegen die Ausnahme der Töpfer von der allgemei nen Regel ausgesprochen. Eben so muß es mir auch hier er wünscht sein, zu erfahren, warum sie von dem allgemeinen Verbote ausgenommen sind, indem in den Motiven ein beson derer Grund nicht angeführt ist, und ich würde, wenn ein hin reichender Grund nicht angeführt würde, auf Weglassung der Worte mir einen Antrag zu stellen erlauben. Referent Bürgermeister Starke: Ein besonderer Gründ hat der Deputation hierbei nicht vorgelegen, um die Weglas sung der Landtöpfer zu beantragen, oder überhaupt die Vor schläge der hohen Staatsregierung einer Modifikation zu unter werfen. Secretair v. Biedermann: Ich glaube, das Verbot, die Jahrmärkte zu beziehen, würde in Beziehung auf die Land- S-
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