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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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fähig ist, mit Arbeit zll versorgen, öder er wird als Geselle wan dern, was ihm gestattet werden kann.' Dasselbe wird mit ihm der Fall sein, wenn er ein Geselle ist. Kann er auf dem Dorfe nicht in Arbeit untergebracht werden, so wirb er sich "selbst ent schließen zU wandern, oder es wird ihn die Gemeinde anhalten, auf die Wanderschaft zu gehen. Es wird also nicht nöthig sein, daß ihn die Dorfgemeinde mit Almosen versorge, sobald der Ausgewiesene noch arbeitsfähig ist, und in sofern halte ich den Antrag für überflüssig. v. Posern: Was aber soll werden, wenn der Ausgewie sene nicht arbeiten und auch nicht wandern kann, wenn er z. B- ein Lahmer ist, wenn er krank, gebrechlich, leidend over elend ist? Bürgermeister Ritterstädt: Nach der Beschränkung, die durch den Antrag Sr. königl. Hoheit in diesen Antrag ge bracht worden ist, wonach sich die Grenzen desselben genau über sehen lassen, finde ich durchaus kein Bedenken, zumal da es in das Ermessen der hohen Staatsregierung gelegt wird, welche das gegenseitige Interesse sicher im Auge behalten wird. Ja ich muß mich auf der andern Seite aus den Gründen, welche die verehrte Deputation erwogen hat, für oen Antrag sehr ver wenden, wenn ich mir nämlich den Fall denke, daß einem Ver armten, der in seine Heimath zurück gebracht wird, vielleicht die einzige Möglichkeit etwas zu erwerben benommen,und er gezwun gen würde, weil er sein, Gewerbe nicht treiben darf, seine Zu flucht zur Armenkasse zu nehmen zum Nachtheil derselben. Ich bin also nunmehr nach der bestimmten Fassung ganz für den Antrag. Präsident v. Gersdorf: Wenn nicht weiter über die§. gesprochen wird, so werde ich die erste Frage auf die Annahme der ß stellen, und die zweite auf die Annahme des Antrags in die Schrift, und ich darf wohl hinzufügen, aus die Erläute rung und Verdeutlichung desselben, die vorhin beantragt und unterstützt ward. Wenn dagegen nichts eingewendet wird, so frage ich : ob die Kammer die h. 19 annimml? — Wird ein- ° stimmig ang-nommen.— Präsident v. Gersdorf: Ferner frage ich: ob die Kam mer den von der Deputation gestellten und in die Schrift auf zunehmenden Antrag mit der vorhin unterstützten Erläuterung annehme? — Wird gegen eine Stimme angenommen. — Referent Bürgermeister S t a r k e trägt tz. 20 des Gesetz entwurfs nebst Motiven (s. Nr. 26 der Verhandlungen der zwei ten Kammer, Seite 369) vor. Das Deputationsgutachten lautet: In Bezug auf §. 20 hat es nöthig geschienen, aus der letzten Zeile das Wörtchen: „auch" in Wegfall zu bringen, einmal, weil diese §. überhaupt nur vom Dorfhandel spricht, sodann und hauptsächlich weil in den meisten Städten Kaufleute, Gewerbtreibende und andere Con- cessiomsten ein exclusives Befugniß zum Vertrieb mehrer d-r in dieser §. genannten Gegenstände besitzen; dies ist insbesondere da, wo Kaufmannsinnungen bestehen, mit Del, Essig, Ruß, bei den Seilern mit dem Wagentheer, bei den Posamentirem mit dem Zwirn, bei Leinwebern mit Garn und bei einzelnen Concessionisten mit Essig der Fall, in welchen Verhältnissen etwas zu ändern wohl nicht in der Absicht liegen kann. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand über'tz. 20 spricht, so frage ich die Kammer: ob man ß. 20 mit Hinweg lassung des Wörtchens „auch" auf der letzten Zeile, welche die Deputation empfiehlt, annimmt?— Wird einstimmig an genommen. — Referent Bürgerin. Starke: Zu §.21 (s. dieselbe nebst Motiven in Nr. 26 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 369) hat die Deputation nichts bemerkt. ' Viceprasident v. Carlowitz: Ich muß mir eine Anfrage erlauben. Es wird nach dem Gesetzentwürfe den Dorfkramern künftig gestattet sein, noch mehr Waaren, als sie zeither nach der Bestimmung des Mandates von 1767 führen dursten, zu vertreiben. Liegt es nun, frage ich, in der Absicht der hohen Staatsregierung, die Waarengattungen, welche ihnen zeither zu führen gestattet war, in der Verordnung ebenso namhaft zu machen, wie es in dem Mandate von 1767 geschehen ist? Ich würde dafür halten, daß dieses angemessen sei, und zwar schon aus dem Grunde, damit man den Oollox Hmgusteus bei dieser Frage ganz bei Seite legen könnte, und nicht mehr nöthig hätte, in ihm die Waarengattungen, die Man zeither führen durfte, nachzulesen. Einen Antrag stelle ich nicht, man verliert sich dabei zu sehr in das Feld des Wagenthcers und der Schwefel faden. Auch bekenne ich, daß die Aufnahme sich nicht für das Gesetz eignet, aber in der Ausführungsverordnung dürfte jene Aufzahlung am rechten Orte sein. Königl. Commissar v. Merbach: Es liegt nicht in der Absicht der Regierung, in einer das Gesetz begleitenden Verord nung wieder ein solches Register, wie das Mandat von 1767 eins enthält, hinauszugeben; denn es läßt sich im Einzelnen nicht fassen, was unter den Begriff der Materi alwa ar en gehöre, ohne immer Gefahr zu lausen, dieses oder jenes zu ver gessen, was entweder schon jetzt tägliches Bedürfniß ist, oder künftig werden kann. Die Benennung der Ausnahmen der Waaren, welche die Dorfkrämer nicht führen dürfen, also Ausschnitt-, andere Fabrik- und sogenannte kurze Äaaren, schien ausreichend, als negativer Begriff den Dorfhandel zu begrenzen; und es ist somit klar, daß die Dorfkramer mir Allem . zu handeln berechtigt sein sollen, was tägliches Bedürfniß sein kann, insofern es sich nicht unter den gedachten Ausnahmen befindet. Bicepräsident v. Carl owitz : Ich glaube nur, daß damit nicht Alles erreicht werde, was erzielt wird. Kurze Waaren (sagt man) sollen ausgenommen sein; allein wenn ich nicht irre, so ist schon in dem'Mandate von 1767 der Handel mit kurzen Tabakspfeifen gestattet, und Pfeifen gehören wohl ihrer Natur nach zu kurzen Waaren. Es kann aber nicht die Absicht
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