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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mügeln, Mutzschen, Dahlen, Wurzen, Lrebfen, Grimma, Col bitz, Leisnig, Geringswalde, Rochlitz und Waldheim vom 25. Januar (10. Februar) 1840 und n) eine dergleichen von den Innungen der Schuhma cher, Weber, Drechsler, Fleischer, Sattler, Backer, Gürt ler, Tischler', Schlosser, Schneider, Schmiede, Nagelschmiede, Lohgerber,Hutmacher, Beutler, Strumpfwirker undBöttcher zu Döbeln, vom -s-tz. Februar 1840, welche wiederum nur an die erste Kammer gerichtet, und laut Registrandenvortrags der ersten Kammer an die Deputation zur Begutachtung ab gegeben worden. Diese Petitionen, welche in der Kanzlei zur Ansicht der Kammermitglieder ausliegen, sind zum Theil gegen den Ge setzentwurf oder einzelne Bestimmungen desselben, zum Kheil gegen die erweiternden Beschlüsse der zweiten Kammer gerichtet. Die Deputation glaubt aber die Einwendungen erstrer Art schon bei Prüfung des Entwurfs einer gnügenden Erwägung unterworfen zu haben, wogegen die der zweiten Art in ihrem Berichte, wenn die Kammer demselben beitritt, alle thunlichc Abhülfe finden dürften. Die Petenten könnten daher unvor- greiflich demgemäß zu bescheiden und ihre Eingaben, soweit sie an die Ständeversammlurrg im Allgemeinen gerichtet worden, und dies noch nicht geschehen ist, seinerZeitannoch an die zweite Kammer zu geben sein. Nur rücksichtlich der sub i.bemcrkten Petition erlaubt man sich die Abgabe an die vierte Deputation zur besondern Be gutachtung in Vorschlag zu bringen, weil sie den speciellen An trag enthält, daß den Zeug-, Lein - und Wollwebern zu Laustgk gleich den Oberlausitzer Leinwebern die Erlaubniß zum Hausi- ren ertheilt werden möge. Referent Bürgermeister Starke: Es würde nunmehr darüber Beschluß zu fassen sein, erstens, ob man sich Sekten der Kammer damit einversteh«, daß es einer weitern Erörterung die ser Petitionen nicht bedürfe, als geschehen ist, zweitens, ob und in welcher Maße die Petenten zu bescheiden, und ob, so weit es noch nicht geschehen, diese Petitionen annoch erst an die zweite Kammer gegeben werden sollen. Bürgermeister Schill: Ich weiß nicht, ob die Petenten eine Bescheidung von der Deputation erhalten sollen. Da das Gesetz berathen ist, und künftig Hinausgelaffen werden soll, so glaube ich, daß durch die Publication des Gesetzes selbst eineBe- scheidung ertheilt werde. v. Zedtwitz: Nur eine Bemerkung wollte ich mir erlau ben. Es ist auch früher schon bei den . an die Kammern gelang ten Gesetzen, wo gleichfalls Petitionen für oder gegen dieselben eingegangen waren, deren Berücksichtigung im Allgemeinen bei Werathung der Gesetze selbst erfolgt und den Petenten dann hierauf keine besondere Bescheidung ertheilt worden-, weil sie ohnehin den Beschluß, den die Kammern gefaßt, erfahren und von dem, was die Regierung hierauf beschlossen, durch die Er lassung des Gesetzes Kenntniß erlangt haben. Bürgermeister Hü bl er: Ich muß dem ganz beitreten, und mache noch auf den Vorgang bei dem letzten Landtage auf merksam, wo der Gesetzentwurf, die Verbesserung der bürgerli chen Verhältnisse der Hierländischen jüdischen Glaubensgenossen betreffend, emeUnzahl von Petitionen der Gewerbegenossen aus allen Lheilen des Landes hervorgerufen hatte. Keiner jener Pe tenten hat damals eine besondere Bescheidung erhalten: die letz tere lag in dem später emanirtenGesetze, und das wird auchhier der Fall werden. , ' - v. Welck: Ich wüßte auchm'chtrecht, wie die Bescheidung jetzt schon erfolgen könne. Ich bin allerdings damit einverstan den , daß die meisten Petenten sich vollkommen beruhigt finden werden, wenn der Gesetzentwurf hinaus kommt, wie er in der diesseitigen Kammer berathen worden ist; aber diese Beschluß fassung der . ersten Kammer steht noch nicht als Gesetz fest, und wird noch das sehr verwickelte Einigungsverfahren mit der zweiten Kammer stattfinden, es wird vielleicht von dem ei nen oder andern Beschlüsse abgegangen werden müssen, und in sofern glaube ich auch, daß eine Bescheidung an die Petenten jetzt noch nicht gegeben werden könne. Prinz Johann: Ich gestehe, daß mir nicht mehr erin nerlich war, was für ein Verfahren früher eingeschlagen wor den ist, und ich glaube auch, daß den Petenten kein Bescheid zu geben sei. Ich würde also in dieser Beziehung von dem Depu tationsgutachten zurücktreten. Präsident v. G ersdorf: Ich muß mir erlauben zu be merken, daß es auch nicht wohl möglich sei, einen Bescheid zu geben; er müßte ein doppelter sein, und was soll in den Be scheid kommen? DieMotiven zu dem Gesetze selbst; das wäre aber nicht angemessen, diese an die einzelnen Petenten heraus zugeben. Etwas Anderes wäre es, wenn die Petitionen an die dritte oder vierte Deputation verwiesen, und.ein Beschluß von der Kammer gefaßt worden wäre. Auf keinem andern Wege, als auf dem Wege der Bescheidung kann dann allerdings -en Petenten Antwort ertheilt werden. Aber Petitionen, welche zu ei-' nem Gesetzentwurf eingegeben werden, können nur dazu dienen, daß die Kammer, soweit thunlich,beiBearbeitung desGesetzes dar auf Rücksicht nehmen möge. Nun, wie weit sie thunlich ge funden hat, bei Bearbeitung des Gesetzes darauf einzugehen, das wird eben das Gesetz, wenn es hcrausgegeben wird, dar legen. Wollten wir anderweite Bescheide geben, so wäre es möglich, ja sogar zu vermuthen, daß man Einwendungen da gegen machte, und uns in derErwartung, daß das Gesetz noch nicht vollständig berathen sei, immer wieder bestürmte, um wo möglich Modisicationen in das Gesetz hereingebracht zu sehen. v. Po fern: Als Deputationsmitgljed .erkläre auch ich, daß ich in dieser Beziehung von dem Deputationsgutachten abgehe. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube, -re Sache löst sich einfach auf, wenn ich frage: ob die Kammer nicht für noth- wendig halte, die Petenten zu bescheiden; daß aber die Petitio nen, welche an die erste Kammer gerichtet wurden, noch an die zweite Kammer abgegeben werden, insofern sie an die gesammte
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