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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Ständeversammlung gerichtet sind? — Wird einstimmig bejaht. Referent Bürgermeister Starke: In Bezug auf diesen Abschnitt ist noch wegen der von der Zeug-, Lein- und Wollwe berinnung zu Lausigk eingereichten Petition zu bemerken, daß sie speciellere Anträge'enthalt, welche von der Deputation in Ermangelung einer Bollmacht nicht erwogen worden sind. Die Petenten wünschen, daß den Mitgliedern der gedachten Innung gleich den oberlausitzer Leinwebern die Erlaubniß zum Hausi- ren ertheilt werden möge, und wird es darauf ankommen, ob die geehrte Kammer die gegenwärtig niedergesetzte Deputation als die zur Prüfung des Antrags competente erachtet, oder ob, wie vorgeschlagen worden ist, die vierte Deputation sich mit der Begutachtung befassen solle. Sei es nun die bestehende au ßerordentliche oder die vierte Deputation, so wird ihr wegen Connexität die Petition, welche unter Nr. 154 der Hauptre- gistrande eingetragen, und an die außerordentliche Deputation vorläufig abgegeben worden ist, so wie die von der Innung zu Lommatzsch eigereichte, endlich aber die auch bei dem vier ten Abschnitt des Berichts zu berathende Petition von Leipzig zur gleichmäßigen Prüfung und nachträglichen Berichterstat tung zu übergeben sein. Bürgermeister Wehner: Ich würde Vorschlägen, die Pe- ttition- an die vierte Deputation abzugeben, weil diese schon an dere dahin einschlagende Petitionen hat, sich diese Petition für die vierte Deputation eignet, und weil sie sich nicht auf das Ge setz selbst bezieht. Präsidentv. Gersdorf: Ich glaube auch, einen Inhalt zur Fragstellung in dem Vorschläge der Deputation selbst zu finden, wo es heißt: „erlaubt man sich die Abgabe an die vierte ' Deputation zur besondern Begutachtung in Vorschlag zu brin gen," und ich frage: ob die Kammer mit dem Vorschläge unter dem Beisatze des Referenten einig sei? — Wird einstimmig genehmigt. — Noch heißt es im Deputationsberichte: Es ist nunmehr noch übrig aä IV. die Eingangserwähnte Petition mehrer Innungen und Personen der Stadt Leipzig zu beleuchten, welche sich bereits in gedruckten Exemplaren in den Händen sämmtlicher Kammermitglieder befindet. — In Bezug auf solche ist im Allgemeinen zu bemerken, daß sie dem allerhöchsten Decrete vom 5. August 1834 (Landtagsacten l8ßL l. Abtheilung, 3. Band, S. 725) und dem, solchen bei gefügten Gesetzentwürfe über die Vereinigung technisch ver wandter Gewerbe, über die freien Gewerbe und die auf dem Lande zu duldenden Handwerker und Gewerbe ihre Entstehung verdankt, eine Zusammenstellung der Berathungen, welche die Bittsteller hierüber angestellt und der Erfahrungen, welche sie deßfalls gesammelt haben, enthält, und die Hoffnung ausspricht, daß diese Berathungen und Erfahrungen sich der wohlwollen den Berücksichtigung der Ständeversammlung erfreuen dürf ten. — Ob nun wohl Seite VI der Petition der Wunsch ausge sprochen worden, daß solche erst dann in Betrachtung gezogen werden möge, wenn eine künftig einzuführende Gewerbeord nung der Berathung der Kammern werde vorqelegt werden, so hat es doch der ersten Kammer angemessen erschienen, solche so fort an die zweite Kammer zur Prüfung abgeben zu lassen, weil dieser bei Eingang der Petition, die Berathung des Gesetz entwurfs über den Gewerbebetrieb auf dem Lande bereits vor lag, um dabei die gedachte Petition indeneinschlagendenPunk- len mit berücksichtigen zu können (ok. Landt.-Act. 1839 II.Abth. 1. Bd. Seite 36) und es hat sich auch die erste Deputation der zweiten Kammer der gewünschten Prüfung unterzogen. Nach dem hierüber erstatteten Gutachten (Landt.-Act. 1839 Beil, zur III. Abth. Seite 80 fg.) hat es aber jener De putation zweckwidrigerschienen, in ihrem Berichte speciell auf die Petition einzugehen, weil sie sich hauptsächlich nur mit den Grundsätzen beschäftige, von denen bei Errichtung einer allgemeinen Gewerbeordnung auszugehen sein würde, und da mit der anjetzt vorliegende Gesetzentwurf etwas nicht gemein habe. Was aber den vierten Theil der Petition betrifft, welcher die Einwendungen gegen eine zu große Begünstigung des Ge werbebetriebs auf dem Lande zum Gegenstände hat, so hat des sen Inhalt es ebenfalls nicht vermocht, jene Deputation von ihrem zu dem Gesetzentwurf selbst in der fraglichen Beziehung erstatteten Gutachten zurücktreten zu lassen, oder solches zu mo» disiciren, und zwar um so weniger, als weder der Gesetzentwurf, noch das von der Deputation dazu ertheilte Gutachten die Ablehnung einer zu großen Begünstigung des Gewerbebe triebs auf dem Lande, sondern vielmehr nur die Fr ei gebung der auf dem Lande nach den jetzigen Zeitverhältnissen unent behrlichen Gewerbe, soweit diese von einer nothwendigen Be friedigung der Bedürfnisse des Landmanns bedingt wird, be zweckt, und als die hierüber in derPetition ausgestellten Grund sätze, insofern sich jene Deputation damit nicht einverstehen können, ihrer Ansicht nach durch dasjenige widerlegt worden, was von ihr zu den einzelnen Paragraphen des Gesetzes bemerkt worden sei. — Dieser Ansicht ist die zweite Kammer Seite 196 der Landt. Acten 1839 III. Abthl. 1. Bd. durchgehends beigetreten, und wird daher die erste Kammer zu bestimmen haben, ob auch sie diesem Beschlüsse beitrete. Zur Fassung eines Beschlusses beehrt sich dieDePutation, der Kammer annoch Folgendes vorzutragen: Da allerdings der . Iste Theil jener Petition sich nur mit einer Erwägung der Motiven, welchen die hohe Staatsregierung bei dem Entwerfen einer neuen Gewerbeordnung gefolgt sei, der 2te mit Eröffnung von Andeutungen gegen die, mit Auf hebung des wechselseitigen Verbietungsrechts vorgeschlagene Vereinigung mehrer technisch verwandter Innungen, der 3te mir Entwickelung von Ansichten über eine zu große Be günstigung der sreien Gewerbe und Vorschlägen zu einer zweck mäßigen Classificirung der Innungen, der dteaber mir Wünschen in Beziehung aufdie zeitgemäßem Bestimmungen über den Handwerkskram und die gegenseitigen Rechte des Kaufmanns und Handwerkers sich beschäftigt, der der Petition angefügte Anhang aber ebenfalls nur allgemeine Andeutungen über a) das Verhältniß der Innungen zu den Corporationen der Kaufleute und Kramer, b) über das Verhältniß der Innungen zu den Fabriken und Manufacturen, und e) über die Gewerbefreiheit, umfaßt, so bedarf es wenig stens für den zunächst vorliegenden Zweck allerdings einer spe-
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