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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Ziegler und Klipphausen: Ich habe zu bemerken, daß die Maurer und Zimmerleute einer ausgezeichneten Prü fung unterwarfen werden möchten, in Bezug auf Bauwerke der Feuersgefahr ausgesetzt. Einen Antrieb dafür hatte man noch vor kurzem in Budissin erlebt, wo die Pulvermühle bald nach einander zweimal in die Luft gegangen ist. Es ist allerdings gesagt worden, daß die zu große Wirthschaftlichkeit des Fabrikanten manches dabei verschuldet habe, doch solchen ausgesprochenen Sagen ist wenig Glauben beizumessen. Ferner hat man ge sagt, daß die Gewerke, die das Gebäude aufgeführt hatten, ei nen bedeutenden Theil der Schuld trügen. Um dergleichen nun ferner zu verhüten, glaube ich, sollten die Gewerke, die bei solchen Bauten zugezogen werden, einer besonder» Verpflich tung unterliegen, daß sie nicht nach Wohlfeilheitund dem Spar system des Eigenthümers, sondern nach Pflicht und besondern Instructionen verfahren, ja daß sie, wenn sie finden, daß ein solcher Bauherr vielleicht aus Ersparniß etwas Unzweckmäßiges anordnet, der Obrigkeit davon Anzeige machen; denn es ist diese Sache von außerordentlicher Wichtigkeit. Der Herr Präsident wird wissen, welcher Gefahr die Stadt ausgesetzt gewesen wäre, wenn, was nur durch einen kleinen Umstand verhindert wurde, das Magazin, welches 150 Ctr. Pulver soll enthalten haben, in die Luft gegangen wäre. Und vielleicht wäre dies erfolgt, hätte nicht Civil und Militair Außerordentliches bei der Ret tung geleistet. Es scheinen also die hier in Frage stehenden Baugewerke nicht nur einw Prüfung, sondern auch einer be sondern Verpflichtung zu bedürfen. Bürgermeister Schill: Ich bin ganz einverstanden mit der Maßregel, die von Seiten der Staatsregierung vorgeschla gen worden ist, und wollte mir nur auf das, was man gegen den Antrag der Deputation erwähnt hat, etwas zu entgegnen erlauben. Sie scheint nämlich diesen' Antrag, dem ich eben falls meine Beistimmung durchgehends ertheile (auch mit der Erläuterung des Herrn von Poscrn), nicht so verstanden zu haben, als ob er den Brunnen-mnd Röhrmeistern besondere Vortheile gewähren sollte, sondern denjenigen, welche diese Leute gebrauchen. Es wird also der Antrag dazu nützen, daß zu er fahren sein wird, bei welcher Behörde dieseBrunnen- und Röhr meister und ähnliche Gewerke geprüft werden können. Dieser- halb scheint die Annahme des Antrags höchst wünschenswerth. Präsident v. Gersdo rf: Ich muß mir erlauben, etwas zu bemerken, was Ihnen allen vielleicht doch nicht mehr so ganz heutlich vorschweben möchte. Nämlich in der 82. §. der provi sorisch angenommenen Landtagsordnung heißt es: die Bera- thung über die zu jedem Artikel in Antrag gebrachten Modifi kationen ist mit der Berathung über den Artikel selbst zu ver binden. Eine in Antrag gebrachte Modisication soll jedoch nur dann in Berathung gezogen werden, wenn dieselbe nach vor gängiger Entwickelung durch den Antragsteller, mindestens von einem Viertheil der anwesenden Mitglieder der Kammer unter stützt wird. Auch noch wahrend der Berathung eines Artikels und der darüber vorgeschlagenen Modificationen und bis zum Schlüsse derselben, ist der Antrag einer weitern Modisication I. 3. unter Vorlegung einer bestimmten Redaction zulässig, wenn er nach der Entwickelung durch den Antragsteller von der Mehrheit der Kammer als zulässig erklärt wird. Nun ist jetzo die allge meine Berathung über den Gegenstand noch obschwebend-: Es wird daher für den Antrag des Hrn. v. Posern, wenn ich ihn zur Unterstützungsfrage bringe, ein Viertheil der Anwesenden zur Unterstützung ausreichend erscheinen. Es ist aber immer wünschenswerth, weine Herren, daß Anträge, wie auch dieser, die man vorzubringen geneigt ist, vorher schriftlich ejngereicht wer den, damit sie den Vortheil, nur von einem Viertheil der Mit glieder unterstützt werden zu müssen, genießen, da Anträge, welche im Laufe der Discussion über einzelne Artikel entstehen, die Hälfte der Anwesenden als Unterstützung nöthig haben. Dies zu Ihren eigenen Vortheil. Ich werde jetzt die Frage an die Kammer richten: ob der Antrag des Hrn. v. Posern, welcher dahin ging, daß zu dem Deputationsgutachten „daß es auch den Brunnen- und Nöhrmeistern freigestellt werden möge, sich einer Prüfung durch die erwähnte Prüfungsbehörde zu unter werfen" noch hinzugefügt werden möge, „Mühlen - und Zeug arbeiter" unterstützt werde? —. Dies geschieht zahlreich. Graf Hohenthal (Königsbrück): Ich habe zwar den Antrag meines Freundes v. Posern unterstützt, aber mir geht doch noch ein Bedenken bei, und ich muß mir deshalb eine Frage an die Regierung erlauben. Der Antrag der Deputation näm lich wird noch erweitert, und ich weiß nicht, ob nicht die Zu sammensetzung der Prüfungscommission vielleicht sehr zahlreich werden würde. König!. Commissar v. Merbach: Was diese Anfrage« betrifft, so ist kaum zu fürchten, daß dadurch eine Erweiterung des Personals der Prüfungsbehörde entstehen würde, denn es ist ursprünglich Zimmermannsarbekt, und in der Regel versteht ;cder Zimmermann die Construction des Mühlenwerks. Es sind auch die Mühlenzcugarbeiter alle gelernte Zimmerleute und ist daher nicht zu erwarten, daß besondere Sachverständige hier zu genommen werden müßten. Ueber das Technische der Arbei ten eines Brunnen- und Röhrmeisters kann ich nicht urtheilen. Indessen ist es doch wohl Sache der Ausführung, und da die Deputation die Prüfung der gedachten Arbeiter als eine fakulta tive betrachtet wissen will, der sich die Leute unterwerfen können oder nicht, so wird es von Seiten der Staatsregierung keine Schwierigkeit für die Ausführung finden. Allein da ich einmal durch die geschehene Anfrage Veranlassung zum Sprechen be kommen habe, so muß ich das Präsidium um die Gestattung des Wortes bitten, um auf die Bemerkung des Domherr O. Schilling etwas zu erwiedern. Diese scheint für die ganze Sa che prajudiciell zu sein, und es wird von der Ansicht der Kam mer darüber abhängen, wie die Sache betrachtet und behandelt werden soll. Der Domherr v. Schilling macht diesen Gegen stand zur Sache der Gesetzgebung, wahrend die Negierung ihn .als Sache der Verwaltung betrachtet und nur aus dem Grunde vor die Ständeversammlung gebracht hat, weil er, wie im De crete bemerkt worden ist, von allgemeinem Interesse und von großer Wichtigkeit ist, wozu die Staatsregierung den Beirath 2 '
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