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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-11-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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enthalten und genau an die etwaigen Amendements sich anpas sen werde, dergleichen so eben gestellt zu werden scheinen. Ich finde mich zu dieser Erklärung durch den Antrag veranlaßt, welchen der Herr v. Carlowitz gestellt hat, indem es darnach den Anschein gewinnt, als wolle der Punkt 2 ganz wie eine Gesetz- paragraphe angesehn werden, die alsdann für die Abfassung der Verordnung maßgebend sein solle. v. Carlowitz: Ich bin in dieser Beziehung völlig mißverstanden worden. Ich habe schon vorhin versichert, daß ich mich der Mehrheit der Deputation, angeschlossen, d. h. ich habe mich bcschieden, daß hier von keinem Gesetzgebungsgegen stande die Rede ist. W.enn ich also jetzt einem Anträge eine be stimmte Fassung gab, so geschah es einzig und allein darum, weil mir, nachdem zu Punkt 2 der Antrag wegen Plauen Ge nehmigung gefunden hatte, hier bei Punkt 3 eine Lücke offen zu stehen schien, und ich diese zu ergänzen die Absicht hatte, was ich am füglichsten dadurch zu thun vermochte, daß ich der Kam mer sofort eine bestimmte Nedaction vorlegte. Uebrigens ist aber auch hier gar nicht die Rede von einer auf Annahme der Paragraphen gestellten Frage; es wird dieKammer blos befragt, ob sie bei den einzelnen Punkten etwas zu erinnern finde, und schon dies bei tz. I. beobachtete und noch ferner zu beobachtende Verfahren hatte den Herrn Regierungs-Commissar überfeine un- gegründere Besorgniß beruhigen sollen. Was den von mir ge stellten Antrag selbst anbelangt, so scheint mir derselbe durch die Aeußerung des Herrn Regierungs-Commissars nicht überflüssig geworden zu sein, es müßte denn die Regierung die ganze zweite Paragraphe fallen lassen,wogegen ich auch nichts zu erinnern hatte. Königl. Commissar v. Wietersheim: Der Antragsteller hat hauptsächlich wohl nur zur Absicht gehabt, was auch voll kommen sachgemäß ist, daß in der künftigen Verordnung der Bezirk der Prüfungsbehörde zu Plauen abgegrenzt werde. Was aber die Frage betrifft, ob dieser Bezirk genau mit dem voigtlandischen Kreise zusammenfallen müsse, so wird der ge ehrte Antragsteller gewiß zugeben, daß dies einer nähern Er örterung bedürfen werde.. Ich erlaube Mir hier nur zu bemer ken, daß einige Lheile des Erzgebirges der Prüfungsbehörde zu Plauen näher liegen, als der zu Chemnitz; ich will dabei nur auf Eibenstock und Kirchberg aufmerksam machen; diese beiden Städte haben nicht über 6 Stunden nach Plauen und gegen 6 Meilen nach Chemnitz. Ich glaube, der Herr Antragsteller wird sich beruhigen können, wenn ihm die Versicherung von Seiten der Regierung ertheilt wird, daß der Bezirk der Prü fungsbehörde zu Plauen sachgemäß festgestellt werden soll. Bürgermeister Gottschald: Nach der von dem Herrn Königl. Commissar ertheilten Zusicherung dürfte es wohl zweck mäßig sein, wenn sich v. Carlowitz dabei beruhigte. Vicepräsident v. Deutlich: Es ist ausgesprochen wor den, daß eine Prüfungs-Commission zu Plauen gewünscht wird; diese Stadt gehört dem Zwickauer Kreisdirectionsbezirke an und ich sollte glauben, daß die Bestimmung der Grenzen der dort zu errichtenden Prüfungsbehörde weit sicherer von der Kreisdkrection zu Zwickau aus erfolgen könne. v. Carlowitz: Sobald die geehrte Kammer anerkennt, daß, da der erste Punkt einer Modisication unterlegen hat, nun mehr auch der zweite einer Veränderung unterworfen werden müsse, so finde ich mich beruhigt und nehme meinen Antrag zurück. " Königl. Commissar v. Merbach: Es versteht sich dieß gewiß von selbst. Präsident v. Gers dorf: Es würde demnach weiter nichts nöthig sein, als das Amendement des v. Carlowitz zu Protokyll zu nehmen. Man geht zu Punkt 3 über. Derselbe lautet wie folgt: 3. Die Prüfungs-Behörden sollen aus einem obrigkeitli chen Deputaten, einem oder nach Befinden mehren theore tisch gebildeten Bauverständigen und einem oder nach Befinden auch mehren Mitgliedern der Maurer- oder Zimmer-Innung, oder beider? zugleich am Orte der Prüfungs-Behörde, ingleichen einem Protokollanten zusammengesetzt werden. Die Bestimmung der erstgedachten Bauverständigen geht vom'Ministers des Innern aus. In der Regel sollen dazu die bei den Baugewerkschulen angestellten Lehrer verwendet werden. Die Deputation hat »ü 3 zu bemerken, daß hier eine Lücke zu sein scheine, indem nicht ersichtlich sei, von wem die Bestimmung der Mitglieder der Maurer- und Zimmer-Innung, so wie der Protokollanten ausgehen sol le? Die Deputation war hierbei der Ansicht, daß die der Prüfung beiwohnenden Innungs-Mitglieder von dem Ma gistrat der Stadt, wo die Prüfung gehalten werde, da der selbe mit den Persönlichkeiten muthmaßlich am besten bekannt sein wird,-ernannt, der Protokollant aber von der Commission, auch nach Befinden aus ihrem eigenen Mittel, erwählt werden solle. Für letzteren Vorschlag sprach vorzüglich der Grund, daß das Protokoll, als einen Examen über technische Gegenstände betreffend, weit leichter und sicherer von einem Techniker selbst, als von einem mit dem Gegenstände weniger vertrauten, wenn auch sonst befähigten Protokollanten geführt werde. GrafHohenthal (Königsbrück): Eiüverstanden milden -Grundsätzen, die in dem dritten Punkte enthalten sind, auch ein verstanden mit dem, was die geehrte Deputation darüber gesagt hat, halte ich es doch für nothwendig, die Hoffnung hier auszu sprechen, daß von Seiten des hohen Ministern des Innern, welches sich die Ernennung der Bauverständigen, die zur Prü fungs-Commission kommen sollen, Vorbehalten hat, auch nun mehr auf Mühlenbauhandwerker Rücksicht genommen werden möchte. Ich bin zu dieser Bemerkung dadurch veranlaßt worden, weil der HerrRegierungs-Commissar vorhin die Aeuße rung that, es könne jeder Zimmermann befähigt sein, darüber zu cognosciren, ich aber die Ansicht habe, daß eine mehr wissen schaftliche Befähigung zumMühlenbauhandwerke erforderlich sek. Regierungs-Commissar v. Merbach: Die Regierung er klärt sich hiermit einverstanden. .. Referent v. Watzdorf: Der Antrag scheint durch die Fassung, welche die Deputation ihrem Anträge gegeben hat, erledigt zu sein, worin es ausdrücklich heißt: „welcher, nämlich der Prüfungsbehörde, für diesen Fall eine angemessene Organi sation zu geben sein würde."
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