560 Wenn nun aus dem so eben Mitgetheilten die dankens- werthe Absicht der hohen Staatsregierung hervorgeht, dem ge faßten Beschlüsse der letzten Standeversammlung und somit auch dem Anträge der Petenten zu genügen, sobald sie die zur Vorlegung eines derartigen Gesetzentwurfs annoch erforderlichen speciellen Erfahrungen gemacht haben wird, so bedarf es auch Seiten der Deputation keines weitern Eingehens auf das Materielle der vorliegenden wörtlich wiederholten Petition, sie muß vielmehr bei so bewandten Umstanden und in der Vor ¬ aussetzung, daß es der hohen Staatsregierung gelingen wird, den allerdings gerechten Wünschen der Petenten durch Vorle gung des beregten, sowohl für die Landwirthschast als für die Gewerbe einflußreichen Gesetzes beim nächsten Landtage zu will fahren und ihrer geehrten Kammer anrathen: den von den Petenten gegenwärtig wiederholten, aus obi gen Gründen jedoch als überflüssig sich darstellenden Antrag auf sich beruhen zu lassen. Lrui ui<d Papier vc» B. Teubner in Dreien. MU der ettebuclion beuuflragl: I). ldrerlchpl.