Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. T. Kammer. - I2 Dresden, den 18. März. 1840. Ein und dreißigste öffentliche Sitzung am 13. März 184V. (Beschluß.) ' Berathung des Berichts der ersten Deputation über das königl. Deeret vom 8. Februar 1840 und den damit an die Standeversammlung gelangten Gesetz entwurf, einige Bestimmungen des Registri- rens der Notare und des richterlichen Amtes betreffend. — Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun zu dem ander- weiten auf der heutigen Tagesordnung stehenden Berichte über gehen können, nämlich zu dem Berichte der ersten Deputation über das Decret vom 8. Febr. 1840 und den damit an die Ständeversammlung gelangten Gesetzentwurf, einige Bestim mungen wegen des Registrirens, der Notare und des richter lichen Amtes betreffend, und ersuche den Hrn. Vicepräsident v. Carlo witz uns Vortrag zu erstatten. Referent Bicepräsident v.Carlowitzr, Das Dekret, wel ches nächst dem Gesetzentwürfe Veranlassung zu dem Berichte gegeben hat, lautet wie folgt: S e i n e K ö n i g l i ch e M a j e st ä t haben auf den ständischen Antrag am vorigen Landtage in der Schrift vom 2. December 1837, daß das Befugniß zum Registriren nicht weiter von der durch die Verordnung vom 22. Februar 1826 §. 1 vorgeschrie benen Bedingung abhängig gemacht werden möge, diesen Ge genstand einer genauen Prüfung unterwerfen und Hieraufwegen einer Erläuterung und Modisication der gedachten Verordnung, sowie noch wegen einiger andern schon früher in Vorschlag ge kommenen Bestimmungen, in Betreff der Notare und der Ver waltung der Gerichte in der untern Instanz, einen Gesetzentwurf bearbeiten lassen, welcher mit den ihm unterliegenden Motiven in der Beilage den getreuen Ständen zugeht, und worüber Al- lerhöchstdieselben deren Erklärung entgegensehen. Nachdem nun auch, dem in derselben ständischen Schrift dargelegten Wunsche gemäß, in Erwägung gezogen worden, ob und inwieweit die zeither für Prüfung und Zulassung der Rechtscandidaten zur Advccatenpraxis in Ansatz gebrachten, der Staatskasse berechneten Kosten zu ermäßigen oder ganz in Wegfall zu bringen sein dürften? so finden Seine Königlich e Majestät Si ch veranlaßt, in dieser Beziehung den getreuen Ständen Folgendes zu eröff nen: Die von den Rechtscandidaten für die Prüfungder zur Erlan gung der Advocatur abgelegten Probeschnften und für ihre nach- I. 32 . I herige Immatrikulation als Advocat zu entrichtenden Kosten be tragen, wenn ihnen die Acten zu den Probeschriften bei der Kanzlei des Justizministeriums unmittelbar vorgelegt und sie nachher ebenfalls daselbst als Advocaten verpflichtet werden, zu sammen 31 Lhlr. 8 Gr. — und zwar 2 Thlr. 10 Gr. — für die Prüfung und 28 Thlr. 22 Gr.— für die Immatrikulation. Hat jedoch auf besonderes Ansuchen die Actenvorlegung und die Verpflichtung bei einer andern Behörde, an dem Wohnorte des Candidaten oder in dessen Nähe auftragsweise zu erfolgen, so können sie durch die sodann erforderlich werdenden Verfü gungen und Berichtserstattungen bis zu dem Betrage von 34 Thlrn. 23Gr. — ansteigen. Diese Kosten sind nun an sich in Hinsicht auf das weite Erwerbsverhältniß, das damit für das ganze Leben begründet wird, für zu hoch nicht anzusehen gewesen, da das Etablisse ment eines nur gewöhnlichen Gewerbes meist schon einen höher» Aufwand erfordert. Gegen den Aufwand der Aerzte bei glei cher Veranlassung erscheinen sie verhältnißmäßig sogar niedrig. Denn nach der hierüber eingezogenen Erkundigung ist, um auf der Universität Leipzig die medicinische Doktorwürde zu erlan gen, für die Prüfungen in den theoretischen Lheilen der Arznei wissenschaft 31 Thlr .8 Gr. — und für die in den praktischen Theilen 122 Thlr. 16 Gr. — von auswärts promovirten Aerzten, Behufs der im Lande auszuübenden Praxis, für die Prüfung bei der Facultät 84 Lhlr. 2 Gr. — und bei derchirur' gisch-medicinischen Akademie 81 Lhlr. 13 Gr., endlich von den Wundärzten, welche die Admission als Aerzte zweiter Klasse. suchen, für die deshalb erforderliche Prüfung bei der Facultät 104 Lhlr. 16 Gr. — und bei der chirurgisch - medicinischen Akademie 35 Lhlr. 16 Gr.—, ohne die Kosten bei den Kreis- directionen an resp. 3Lhlr. 18 Gr.— oder 5 Lhlr. 2 Gr. — für die Concessionirung zu bezahlen. Die Aerzte aber stehen hierin mit den Advocaten insofern in einem ganz analogen Verhältniß, als sie durch die Prüfun gen, welche ven bemerkten Aufwand veranlassen, ebenfalls bloK zu dem Befugniß der eigenen Ausübung ihrer Wissenschaft oder der freien Betreibung des erwählten Erwerbszweiges auf Lebenszeit gelangen. Nicht so werden die Candidaten der Theologie in Folge der zu bestehenden Prüfungen bereits in eine Lage versetzt, die ih nen den gewählten Beruf selbstständig auszuüben gestattet und so Gelegenheit giebt, von den erworbenen Kenntnissen gleichen Nutzen, wie Vie Rechtscandidaten, wenn ihnen die juristische Praxis eröffnet wird, zu ziehen. Es kanndaher auch auf die vorliegende Frage von keinem Einfluß se n, daß für das theolo gische Candidatenexamen bei der Prüfungskommission in Leip zig nicht mehr, als 6 Thlr. und für die nachherige Wahl- fähigkeitöprüfung bei dem Landesconsistarium nur eine geringe Gebühr für die Censur zu entrichten ist. Und ebenso wenig läßt sich von den Anstellungskosten der 1
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder