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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen desLandtags. I. Kammer. Dresden, den 29. März. 1840. Vier und dreißigste öffentliche Sitzung am 24. März 1840. Eingänge auf dec Registrande. — Vortrag der Differenzpunkte zwischen beiden Kammern hinsichtlich des Gesetzentwurfs, das Liquidiren der Advocaten bei bürgerlichen Rechts streitigkeiten betreffend. — Berathung des Berichts der ersten Deputation über das k. Decret und den Gesetzentwurf, das bei Eidesleistungen derZu- den zu beobachtende Verfahren betreffend. — Die Sitzung beginnt um 10 Uhr Vormittags mit dem Verlesen des Protokolls über die vorige Sitzung, in Gegen wart des Herrn Staatsminister v. Könneritz und des königl. Commissars Hänel, sowie von 37 Mitgliedern. Das Pro tokoll wird genehmigt und von dem Domherrn v. Leipziger und v. Carlowitz-Maxen mitvollzogen. Man schreitet hierauf zum Vortrag aus der Regi- sirande: 1) Allerhöchstes Decret, die Necognition von Urkunden vor den auswärtigen Consuln betreffend. (An die erste Depu tation.) — 2) Der s prsxi suspendirte Advocat Rumpelt wie derholt seine Bitte um Vorlesung seiner Beschwerdeschriften in den öffentlichen Kammersitzungen und deren Abdruck in den Landtagsmittheilungen. — Präsidentv. Gersdorf: Will die Kammer, daßdiePe- tition vorgelcsen und darüber Beschluß gefaßt werde, oder soll der Gegenstand an die vierte Deputation abgegeben werden? Prinz Johann: Ich trage darauf an, daß man bei dieser Petition zur Lagesordnung übergehe- Präsident v. Gersdorf: Ist die Kammer gemeint, die sem Vorschläge beizutreten?— Einstimmig Ja. — 3) Protokollextract der zweiten Kammer vom 13. März 1840, mehre Petitionen um Eröffnung der Eisenbahn-Elb- brücke bei Riesa für den öffentlichen Verkehr betreffend. (Zu den Acten als abgethan zu nehmen.) — 4) Protokollextract der zweiten Kammer vom 13. März 1840, das allerhöchste De cret, die von Mitgliedern einer ständischen Kammer anzubrin genden Petitionen betreffend. (An die erste Deputation.) — 5) Dergleichen vom 16. März 1840, das Ausgabebudset, und zwar V) das Departement der Justiz und V) das Depar- I. 35. tement der Finanzen betreffend. (An die zweite Deputation.) — 6) Petition des Justizamtmann Helmers zu Penig, die Aufhebung der Z. 1 der hohen Verordnung vom 15. Juli 1829, das Befugniß der Ausstellung von Pässen ins Ausland betref fend. (An die vierte Deputation.)— 7) Desselben Petition, die Gestattung der Eidesabnahme auch in den Nachmittags stunden betreffend. (An die vierte Deputation.)— 8) Desselben Antrag auf Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen der 123. und 80. §. des Allodialerbfolgegesetzes vom 3.1. Januar 1829 betreffend. (An die vierte Deputation.) — 9) Schreiben des königl. Justizamts Stolpen, die Berichtigung einiger irrthümlichen Angaben in der Petition des Herrn Gra fen von Schall-Riaucour hinsichtlich der kostenfreien Expedi- rung bei dem dasigen Amte in gewissen Ablösungsangelegenhei ten betreffend. — Präsident v. Gersdorf: Der Bittsteller spricht den Wunsch aus, daß eine Rechtfertigung in öffentlicher Sitzung vorkommen möge, und ich glaube, die Resolution daraufwürde sich am leichtesten fassen lassen, wenn die Vorlesung der Ein gabe erfolgt wäre. Staatsminister v. Könneritzr Das Justizamt war nicht befugt, sich in dieser Sache an die Ständeversammlung zu wen den. Es hatte sich vielmehr an Has Justizministerium zu wen den. Es ist daher auf diese Eingabe keine Rücksicht zu neh men. Sie wird vielmehr lediglich zu den Acten genommen werden können. Präsident v. Gersdorf: Es war auch meine Absicht, der Kammer vorzuschlagen, das Schreiben an das Justizministe rium abzugeben. Das Petitum ist auf Veröffentlichung ge richtet, und es kann die Kammer nicht füglich eher entscheiden, als bis es ihr vorgelesen worden ist. Prinz Johann: Allein durch Verlesung des Petitums wird diesem schon gewillfahrt. Präsident v. Gersdorf: Wenn dieser Vorschlag gemacht wird, daß... Prinz Johann: Diese Modalität des Petitionirens, daß die Behörden sich an die Kammern wenden, darf wohl keinen Eingang finden. Bürgermeister Gottschald: Es dürfte hier nichts Ande res zu beschließen sein, als daß die Eingabe an die zweite Kam- 1
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