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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sner (s. Nr. 50 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 868). 188,000Thlr. , mithin (unberücksichtigt die Agiodifferenz) 3,487 Thlr. mehr als beim vorigen Budjet. Vergleicht man die im jenseitigen Bericht aufgenommene specielle Aufstellung mit der dem vorigen Budjet beigegebenen, so findet man eine Erhöhung von circa 9,000 Thlr. bei den unveränderlichen und stritten Gefällen und von 7,000 Thlr. bei den ökonomischen Nutzungen, dagegen eine Minderung von 6,000 Thlr. bei den veränderlichen Ge ¬ fällen , die Ausgaben sind gegen früher gestiegen um 500 Thlr. bei den Grundlasten, 2,500 Thlr. für Restitutio nen und Jnexigibilitäten und um 3,000 Thlr. für An ¬ lage- und Unterhaltungskosten, dagegen die Extraordinaria um 270 Thlr. gefallen sind. Die Beilage giebt die Gründe i)er Erhöhungen bei der Einnahme an; die bedeu tende Herabsetzung der Einnahme von veränderlichen Gefällen beruht auf Ueberweisung der Gerichtsnutzungen an die zum Reffort des Justizministerii gehörenden Amtssportelkassen und auf Wegfall der sogenannten Stempelgelder von Fabrikaten (welche im Budjet 18ZA noch mit vereinnahmt waren) und ei niger in Folge des Gewerbsteuergesetzes noch nachträglich in Wegfall gelangter Canones; die Summe der überwiesenen Ge richtsnutzungen ist zu 5,000 Thlr. angenommen. Die Erhöhung der Restitutionskosten rechtfertigt sich da durch , daß die im Gange befindlichen Ablösungen von stritten Gefällen bei deren Erledigung öfters Restitutionen veranlassen, indem während der Ablösungsverhandlungen diese Gefälle, ob gleich Zahlung nicht erfolgt, in ven Rechnungen vereinnahmt und nach beendigter Ablösung durch Kapitalzahlung mit rück ständigen Zinsen als inäebite vereinnahmt unter den Restitu tionen wieder in Wegfall gestellt werden. — Man hat ferner die Ueberzeugung erlangt, daß mit den früher für Anlags - und Unterhaltungskosten veranschlagten 2,000 Thlr. nicht auszukommen war (wie auch der Rechenschaftsbericht 18ZA nachweiset), und diese Summe daher unter Grundlegung des durchschnittlichen Aufwandes der Jahre 18W bis auf 5,000 Thlr. — >— zu erhöhen sich genöthigt gesehen. Die Grundlasten endlich mußten in Folge der Zuziehung zu verschie denen Gemeindelasten, wovon die fiscalischen Grundstücke frü her befreit waren, wachsen. Die um 1,000 Thlr. circa erfolgte Erhöhung des Administrationsaufwandes beruht ebenfalls theils auf dem Agiozuschlag, theils auf Etablirung eines besondern Rentam tes in Wurzen, wo dasselbe früher mit dem Justizamte verbun den war. Die Deputation empfiehlt die Position mit 188,000 Thlr. zur Annahme. Referent Bürgermeister S chill: Ich bemerke noch münd lich, daß diese 1000 Thlr. Erhöhung des Administrationsauf wandes hauptsächlich dem Agiozuschlag zuzuschreiben sind, und das Rentamt in Wurzen einen wesentlichen Einfluß nicht ge äußert hat, und nur bei der Expedition ein Mehraufwand ent standen ist. Domherr 0. Schilling: Bei der dritten Position er laube ich mir eine Anfrage an den Herrn Referenten über ei nen Satz im Deputationsberichte, der mir nicht ganz klar ist. Es heißt nämlich dort: „Die Erhöhung der Restitutionskosten rechtfertigt sich dadurch, daß die im Gange befindlichen Ablö sungen von fixirten Gefällen bei deren Erledigung öfters Resti tutionen veranlassen, indem während der Ablösungsverhand lungen diese Gefälle, obgleich Zahlung nicht erfolgt, in den Rech nungen vereinnahmt, und nach beendigter Ablösung durch Ca- pitalzahlung mit rückständigen Zinsen als iuüedüe vereinnahmt unter den Restitutionen wieder in Wegfall gestellt werden." Verstehe ich diesen Satz recht, so würdedaraus hervvrgehen, daß, sobald dieAblösungsverhandlungen über sixirte Gefälle in Gang gebracht, obschon noch nicht vollendet wären, die Einnahme von dergleichen Gefällen zwar in Rechnung gebracht würden, aber in der That die Zahlung derselben nicht mehr erfolgte; während doch nach meinem Dafürhalten die fernere Zahlung der fixir ten Gefälle nicht schon nach dem Beginne der Ablösungsver handlungen wegfallen kann, sondern erst wenn diese beendigt sind, und ein bestimmtes Resultat herbeigeführt ist, so daß, wenn während der Ablösungsverhandlungen Zahlungen der fragli chen Gefälle im Rückstand geblieben sind, diese alsdann noch nachgeleistet werden müssen, nachdem die Ablösung ihr Ziel er reicht hat. Ist dies aber der Fall, so begreife ich nicht, wie in Einnahme gebrachte Gefalle der Art als inäebite vereinnahmt zurückgezahlt werden sollen. Referent Bürgermeister Schill: Die Sache ist die. Es ist ein verschiedner Zeitpunkt vom Abschlüsse des Geschäfts und der Bestätigung. Von dem Abschlüsse an fallen die Gefälle weg, immittelst werden sie aber noch fortgeführt, weil die Rente erst gegeben wird von der Bestätigung des Recesses an; mithin muß auf diesen Zeitraum der Zins wieder in Wegfall kommen, sobald die Rente gezahlt wird. Das gehört zur Ordnung im Rechnungsfache, damit man sieht, von welcher Zeit an fallen sie weg, für welche Zeit sind sie zu bezahlen, es bezieht sich das nicht auf die ganze Dauer der Verhandlungen, sondern nur von dem Zeitpunkte an, von welchem die Rente eintritt, bis zu dem, wo der Receß bestätigt wird. Domherr v. Schilling: Ich bin ganz einverstanden mit dieser Erklärung des Referenten, und habe mir es auch so ge dacht; aber es führte mich der Ausdruck im Deputationsbe richte irre: „indem während der Ablösungsverhand lungen diese Gefälle, obgleich Zahlung nicht erfolgt, in den Rechnungen vereinnahmt, und nach beendigter Ablösung als inäcbitk vereinnahmt wieder in Wegfall gestellt werden." Referent Bürgermeister Schill: Dieser Ausdruck ist aus den Unterlagen entnommen. Präsident v. Gersdorf: Ich werde an die Kammer die Frage stellen: ob sie diese Position mit 188,000 Thlr. an nehme? — Wird einstimmig angenommen. — 4) Nutzungen der Kammergüter und der in Zeit pacht stehenden Mühlen, Teiche rc. «kr. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer (siehe Nr. 50 der Verhandlungen der zweiten Kam mer, S. 868). 90,164Lhlr. 12Gr.6Pf.
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