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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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gesetzt werde. Weil die Lodtenschau eine neue Polizeimaß regel ist, dem Polypen, dem immer neue Arme wachsen, des wegen werden die meisten Personen dieser Einrichtung entgegen sein, wird es Manchen gegen diese Maßregel einnehmen, und das ist das, was auch mich dagegen einnimmt; sonst würde ich gegen die Besichtigung der Lobten durch die Leichenwäscherin und auch durch dieAerzte nichts haben; jedoch bekommen wir durch die Leichenbeschauer eine neue Polizeibehörde, was mich, wie gewiß manchen Andern, dieser Maßregel entfremdet. Graf Hohenthal (Königsbrück): Ich beabsichtige nicht in die Sache selbst einzugehen, sondern ergreife blos das Wort, um die Herren zu erinnern, daß bei der ersten Abstimmung über diesen Gegenstand die erste §. mit 37 gegen I Stimme an genommen wurde. Bürgermeister Starke: Nach der von dem Hrn. Staats minister Nostitz und Jänckendorf gethanen Aeußerung dürfte, wenn die zweite Kammer sich nicht entschließen sollte, der An sicht der ersten Kammer in Bezug auf §. 1 beizutreten, abzu nehmen sein, was dann das Schicksal des Gesetzes sein werde; mit anderen Worten, es konnte dann vielleicht das ganze Gesetz fallen, und sonach eine Erscheinung hervortreten, die im ganzen Lande kaum als erfreulich begrüßt werden möchte; für den Au genblick steht es noch dahin, welches Ergebniß wir zu erwarten haben. Sollte es aber der Fall sein, daß das Gesetz Annahme nicht fände, so würde ich wünschen, daß es der hohen Staats regierung gefallen möge, wenigstens auf dem Verordnungswege als polizeiliche Maßregel diejenigen Bestimmungen zu treffen, welche jeden Staatsunterthan vor einer so großen Gefahr be wahren, als sie bei Nichtannahme des Gesetzes bevorsteht. Ich zweifle nicht, daß es in der Ermächtigung der hohen Staats regierung selbst liege, auf dem Verordnungswege die diesfalls nöthigen Anordnungen zu treffen. Köm'gl. Commissar Kohlschütter: Es handelt sich bei der heutigen Berathung um die Beurtheilung des in der zwei ten Kammer gefaßten Beschlusses. Der Bericht der geehrten Deputation ist in dieser Beziehung so erschöpfend, und wider legt die in der jenseitigen Kammer aufgestellten verschiedenen Motiven so gründlich, daß ich nur wenig hinzuzufügen habe. Es hat allerdings über der Berathung des vorliegenden Gesetz entwurfs, besonders in der zweiten Kammer ein ungünstiger Stern gewaltet, der einer unbefangenen Erwägung des Gegen standes nicht ersprießlich gewesen ist. Die Furcht vor prakti schen Schwierigkeiten, die wohl vorhanden sind, die man sich aber in der Lhat zu groß vorstellt; die Furcht vor Unkosten, die unbedeutend sind, und bei einer solchen Angelegenheit un möglich den Ausschlag geben können; die Furcht endlich vor persönlichen Unannehmlichkeiten, die nun gegen den Zweck vol lends ganz in den Hintergrund treten müssen, hat die sehr er heblichen, ich möchte fast sagen, zwingenden Gründe, über sehen lassen, die der Maßregel, wenigstens der Lodtenschau, das Wort reden. Wie mit so manchen andern, mehr oder minder unvollkommenen Gesetzen und Einrichtungen würde man sich freilich auch mit dem Mandate von 1792 und den darnach bestehenden Anordnungen wegen Behandlung der Lei chen noch eine Zeitlang haben begnügen können und begnügen müssen, wenn darüber still geschwiegen, und dessen Unzu länglichkeit nicht öffentlich zur Sprache gebracht worden wäre. Allein sie ist nun einmal zur Sprache gekommen; es ist das eine Lhatsache, die sich nicht andern läßt; die öffentliche Stimme hat sich laut genug darüber ausgesprochen, die beiden Kam mern haben sie am vorigen Landtag förmlich proclamirt, die Staatsregierung hat zugestimmt. Es handelte sich also um weiter nichts, als für ein von Regierung und Ständen aner kanntes Bedürfniß die Form und die Mittel zur Ausführung zu finden. Das ist durch den vorliegenden Gesetzentwurf ge schehen. Die Frage scheint daher einfach so zu liegen: hat man sich vor zwei Jahren, als man das Gesetz verlangte, geirrt, oder hat man sich nicht geirrt? Enthält das Mandat von 1792 bereits ausreichende Sicherungsmaßregeln gegen die Gefahr le bendig begraben zu werden ? oder ist die Furcht vor dieser Ge fahr überhaupt eine bloße Chimäre, und bedarf es besonderer Vorsichtsmaßregeln dagegen nicht? oder findet von dem allen das Gegentheil statt? Und wer das erstere behauptet, der möge den Beweis liefern; bis jetzt ist man ihn schuldig geblieben. In der Lhat würde man sich auch dadurch mit den Erfahrungen der ältern und neuern Zeit, mit der Stimme eines großen Lheils des gebildeten Publikums, endlich mit den Ansichten der erfah rensten und verständigsten Aerzte in Widerspruch setzen, denen doch wohl bei dieser Angelegenheit das kompetenteste Urtheil gebührt, und die noch in neuerer und neuester Zeit die Regie rungen dringend aufgefordert haben, diesem Gegenstände ihre Aufmerksamkeit zu widmen. Kann man aber das Princip des Gesetzentwurfs nicht anfechten, kann man die Kammer von 1837 nicht eines Jrrthums zeihen, so ist auch schwerer ab zusehen, wie man es zu rechtfertigen vermöchte, wenn das Ge setz so ohne Weiteres von der Hand gewiesen würde. Wollte man sich einen solchen Beschluß verdeutschen, man würde in der Lhat versucht sein, ihn ohngefähr so zu übersetzen: Die Sache mag gut, vielleicht auch nöthig sein. Es mag sein, daß dadurch dann und wann ein Menschenleben gerettet, dann und wann eine quäl- und schaudervolle Lodesart abgewendet wer den könnte, allein — wir wollen sie nicht. Wir wollen sie nicht, einmal weil sie etwas Geld kostet, und weil unsere Con- stituenten nicht gern Geld geben, es sei viel oder wenig; wir wollen sie ferner nicht, weil sie uns unbequem, unangenehm ist und wir nicht von diesen Todtenbeschauern in unsrer eignen Häuslichkeit belästigt sein mögen; wir wollen sie endlich nicht, weil wir gegen Alles, was Polizei, insonderheit Medicinal- polizei, heißt, nun einmal eine innere Abneigung hegen. Das würden ungefähr die Argumente sein, wenn man sie auf ihren wahren Ausdruck zurückführt. Begreift es sich auch, daß sie einmal durch zufällige Umstände ein augenblickliches Ueberge- wicht gewinnen können, so steht doch eine ständische Kammer gewiß zu hoch, als daß sie sich dadurch auf die Dauer bestim-
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