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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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genehm sein, sich davon in Kenntniß gesetzt zu sehen, an welchen Tagen und Stunden die Beschauung jener Kunstschätze frei steht. Ferner ist von der hiesigen Waisenanstalt deren Gönnern und Freunden beim Singümgange der Kinder etwas gewidmet worden, was, wie ich glaube, bereits ausgegeben sein dürfte. — Um Urlaub haben nachgesucht, Herr Secretair Rit'terstadt vom 15. — 22. April und Herr Secretair v. Biedermann auf die nämliche Zeit. Herr Graf Hohenthal (Königsbrück) hat mir bekannt gemacht, daß ein Termin auf heute dort zu einerLocal- erörterung anberaumt worden sei, der seine persönliche Anwe senheit erforderlich mache, so daß er sich entschuldigt zu sehen wünscht. Eben so findet sich Herr v. Schönberg abgehalten, an der heutigen Sitzung Lheil zu nehmen; Herr v. Lhielau auf Lampertswalde macht mir durch ein heute eingegangenes Schreiben bekannt, daß er sich eines dringenden Geschäfts we gen behindert sehe, der heutigen Sitzung beiwohnen zu können. Ich weiß nicht, ob irgend Jemand nun noch vor Beginn der Tagesordnung etwas vorzutragen habe. ; Prinz Johann: Es würde eine Schrift über das aller höchste Decret, die Prüfung der Bauhandwerker betreffend, vor zulesen sein. . (Referent v. Watzdorf tragt die gedachte Schrift nebst dazu gehöriger Beilage vor, und es finden beide hierauf die ein stimmige Genehmigung der Kammer.) Domherr v. Schilling: Ehe zur Tagesordnung überge gangen wird, wollte ich mir erlauben, ein Urlaubsgesuch anzu bringen. Ich wünschte nämlich vom 15. bis 21. d. Mts. Ur laub zu erhalten. Auf erfolgte Fragstellung wird diesem Gesuche von Seiten der Kamyrer einstimmig entsprochen. Secretair Ritterstädt: Ehe zur Tagesordnung überge gangen wird, würde ich im Auftrage der dritten Deputation bitten, der geehrten Kammer über etwas Mittheilung machen zu dürfen; es betrifft nämlich die Petition des Justitiar Schanz, die Nichtigkeitsbeschwerde inAdministrativjustizsachen anlangend. Diese hat der Petent bei der zweiten Kammer eingereicht und seine Bitte ging dahin, daß 1) auch in Verwaltungsstraffällen aller Art der Grundsatz, daß niemals härter zu erkennen sei, zur Anwendung komme,»und 2) öffentlich ausgesprochen werde, daß die in der alten Proceßordnung 1.1.38 §. 1 auf den Fall einer erhobenen unerheblichen Nullitätsklage angeordnete Strafe von 40 Mfl. auf Nichtigkeitsklagen in Verwaltungssachen keine Anwendung leide, oder daß solche, als den gegenwärtigen Ver hältnissen nicht weiter entsprechend, überhaupt aufgehoben werde. Endlich hat derselbe noch darum gebeten, daß seinen Machtge bern in jener Streitsache, welche ihm zu dieser Petition Veran lassunggegeben hatte, die ihnen zuerkannten40Mfl. und 5Thlr. Strafe unter den vorwaltenden Umständen erlassen werden möchte. Die Deputation der zweiten Kammer, welche in ih rem Berichte sich auf seine Gesuche durchgängig abfällig ausge sprochen, hatte sich noch ihrerseits zu einem besonder» Anträge bewogen gefunden, welcher dahin ging, in Verein mit der ersten Kammer die Bekanntmachung eines Gesetzes, daß sowohl die in lit. XXXVUI. §. 1 der alten Proceßordnung enthaltene Dis position- wegen Mißbrauchs der Nichtigkeitsbeschwerde und der darauf gesetzten 4V Mfl- Strafe/als auch die am angezogenen Orte §. 1 und 2 in Ansehung der zu Einreichung einer Nich tigkeitsbeschwerde vorgeschriebenen Fristen enthaltene Bestim mung auch auf Administrativjustizsachen Anwendung leiden, bei der hohen Staatsregierung zu beantragen. Bei der Be- rathung dieses Gegenstandes in der zweiten Kammer ist nurdie letztere dem abweisenden Beschlüsse ihrer Deputation, in Bezug auf die drei Anträge des Petenten beigetreten, und zwar in Be treff des 1. einhellig, in Betreff des 2. mit 35 gegen 22 Stim men und in Bezug auf den 3. Antrag ebenfalls einhellig. Was hingegen den Hauptantrag anlangt, welchen die Deputation, die Erlassung eines neuen Gesetzes betreffend, selbst gestellt hatte, so hat denselben die zweite Kammer mit41 gegen 16 Stimmen ebenfalls abgelehnt. Nachdem dies alles erfolgt war, kam die Sache an die erste Kammer herüber und es dürfte, nach der Ansicht der dritten Deputation, mit der Sache nichts anders zu thun sein, als sie zu den Acten zu nehmen, und zwar um deswil len, weil die zweite Kammer in Bezug auf diesen Gegenstand keinen Antrag an die hohe Staatsregierung gebracht wissen will, und weil auch, wie nebenher bemerkt wird, ursprünglich diePe- titivn nur an die zweite Kammer gerichtet worden ist. Hätte der Gegenstand beim Vortrage der Negistrande sofort klar vor Augen gelegen, so wäre wohl anzunehmen gewesen, daß der Be schluß der Kammer, sowieheute die Deputation beantragt, aus gefallen sein würde, Jetzt, da die Deputation genauer von der Sache unterrichtet ist, glaubt sie beantragen zu müssen, daß dieser Beschluß nunmehr nachträglich gefaßt werden möge. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand über den Gegenstand spricht, so würde ich aus dem allgemeinen Still schweigen zu entnehmen haben, daß Sie dem Vorschläge der Deputation beipflichten. Es würde nunmehr zur Tagesord nung überzugehen sein, und zwar zunächst zu dem mündlichen Vortrage, die Petition des Hrn. Fürsten von Schönburg, die Abschaffung des juiÄwsOti neäuliratis betreffend. Referent Secretair Ritterstädt: Die geehrte Kammer erinnert sich, daß.von dem Hrn. Fürsten v. Schönburg eine Petition hier eingereicht wurde, welche die Abschaffung des Hursmeutl vreäulltalis betrifft. Die dritte Deputation, welche zur Begutachtung dieser Eingabe beauftragt wurde, stellte den Schlußantrag ihres Berichtes dahin, an die hohe Staatsre gierung mit Beziehung auf die vorliegende Petition den Antrag zu richten, dieselbe wolle bei Bearbeitung des Entwurfs zu einer neuen Civllgerichtsordnung die Frage, ob und auf welche Weise es möglich sei, den Eid ck« croclnlliaiv gänzlich oder doch wenigstens für die Fälle, in welchen sogenannte Legaleide auferlegt werden müssen, gänzlich zu beseitigen, in sorgfältige Erwägung ziehen, und das Ergebniß der letzteren zu seiner Zeit der Ständeversammlung zugrhen lassen. Dieser Vorschlag
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