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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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wesen auf der jetzigen Stufe bleibt, wo der Bettler durch Bet teln sich täglich mehr verdient, als er durch seiner Hande Arbeit erwerben kann, wird der Reiz zum Betteln immer der nämliche sein. Sollen die Städte und Communen die Bettler ernähren, so.wird sich das Bettelwesen auch nicht vermindern, es wird sich vermehren; denn die Lust, auf Anderer Kosten zu leben, wird vermehrt. Wohlthätigkeit ist zu keiner Zeit mehr geübt worden als setzt; denn in den Städten und auf den Dörfern wird viel für die Armuch gethan. Indessen ist dadurch vor der Hand die Bettelei nicht vermindert worden. Sie steigt, und wird zu einer furchtbaren Höhe steigen; denn auch eine Revision der Gesetzgebung und das Betreten eines, zweckmäßigem Weges würde nur ein- Palliativ sein. Man muß in die Natur der Sache eingehen, nicht formell blos,sondern materiell. Es muß un tersucht werden, woraus diese Uebel hervorgehen, und ist es der Staqtsregierung überhaupt möglich, dieses Uebel in der Quelle abzuleiten suchen. Es würde zu weit führen, wenn ich über dieses reichhaltige Thema mich weiter verbreiten wollte. Ich will nur darauf aufmerksam machen, daß keine Gesetzgebung und keine formelle Einrichtung es dahin bringen wird, wenn man nicht radikal in das Uebel eingreift. Die Proletarier müssen zwar unterstützt werden, es aber als einen Ehrenpunkt betrachten, sich dem Bettelwesen nicht hinzugeben. Wie dies einzurichten sei, darüber würde ich mir Vorschläge erlauben; es ist aber nicht jetzt an der Zeit. Ich gebe nur zu bedenken, wie gefährlich es ist, wenn die Proletarier in dieser Progression zunehmen Und nicht dafür gesorgt wird, daß die Arbeitsscheu sich mindert, und das Uebel in der Wurzel angegriffen und ausgerottet werde. Secretar Nitterstädt: Wollte man den Vorschlag des Abg. v. Welck eingehen, so würde allerdings daraus folgen, daß man auf alle einzelnen Vorschläge, welche zu Abstellung des Armen- und Bettelwesens geschehen sind, und vielleicht sogar in der Kammer noch dazu kommen möchten, eingehen müßte. Das halte ich nicht für rathsam, so lange nicht bestimmtere Vor schläge vorliegen, die entweder von der Staatsregierung aus gehen, oder von der Deputation ausgegangen sein müssen. Die letztere aber hat sich nicht einmal über die einzelnen Punkte und Vorschläge berathen. Um deshalb bin ich nicht für den Vor schlag des Abg. v. Welck, sondern schließe mich an den Vorschlag der Deputation an, jedoch mit der Beschränkung, welche der Vicepräsidentin die Sache gebracht hat. Ich glaube, es ist wünschenswerther für die praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen, die über diesen Gegenstand erlassen werden sollen, wenn alle Bestimmungen, welche in die Sache einschla gen, in eine vollständige Armenordnung gebracht werden.' Ich glaube, daß dabei, wenn die Negierung eine solche vorlegte, sie selbst in Bezug auf die Zustimmung der Stände keineswegs zu kurz kommen könnte, indem es ihr freistehen würde, diejenigen Punkte zu bezeichnen, bei denen sie die ständische Zustimmung für nöthig erachtet, und über welche sie aus deren Gutachten zu Horen wünscht. Indem ich mich diesem Vorschläge anschließe, muß ich wünschen, daß das Gutachten in dieser Beziehung ge trennt werde, und insofern der Herr Vicepräsident, von welchem der erste Vorschlag ausging, diesen Antrag nicht ausdrücklich ge stellt haben haben sollte, würde ich mir erlauben, einen derarti gen Antrag zu stellen, daß das Deputationsgutachten gespalten, und über den ersten und zweiten Theil desjelbcn besonders ab gestimmt würde. Vicepräsident v. Deutlich: Das war allerdings meine Meinung. Präsident v. Gersdorf: Einschubsweise erlaube ich mir hinzuzufügen, daß von Haus aus meine Ansicht dahin ging/ zwei Fragen auf das Deputatiönsgutachten zu stellen. Ich sollte glauben, daß dieses auch die Ansicht dLr Deputation ge wesen sei. Referent v. Carlowitz: Die Ansicht des Antragstellers geht dahin, daß der erste Theil des Deputationsgutachtens in Wegfall komme. Das Deputationsgutachten würde dann mu- tstis mutsnüis in der Hauptsache so lauten: „die Staatsregie rung möge sammtliche dem Armen- und Bettelwesen angehöri gen Punkte, ohne Rücksicht auf ihre gesetzgeberische oder admi nistrative Natur, in eine allgemeine Armenordnung, je nach dem ihr der erste oder der andere Vorschlag ausführbarer er scheint, zusammenfassen und an die Ständeversammlang, die sich im letzteren Falle bescheiden würde, daß ihre Zustimmung nur zu den der Gesetzgebung angehörigen Punkten erforderlich sei, wo möglich noch auf diesem Landtage gelangen lassen; jedenfalls aber das sogenannte Communal-Princip bei der Armenversorgung und Armenpflege als das allein zweck mäßige wenigstens als Regel aufrecht erhalten." Präsident v. Gersdorf: Sv hat es der Sprecher auch angedeutet. Graf Hohenthal (Püchau): Ich habe den Antrag des Herrn v. Welck unterstützt, weil ich im Materiellen mit dem selben einverstanden war, ich bin aber im Laufe derDiscussion mit mir darüber einig geworden, daß es dennoch räthlich scheint, der verehrten Kammer die Annahme des Deputationsgutachtcns pure zu empfehlen. Ich bin nämlich der Meinung, es sei das Beste, die Staatsregierung bei Ertheilung eines Gesetzes, wo die Scheidung zwischen administrativen und legislativen Be stimmungen schwierig ist, so wenig als möglich zu geniren, und da die Frage darauf gestellt ist, ob es räthlich sei, ein Gesetz oder eine allgemeine Armenordnung zu erlassen, so scheint der Antrag des Herrn Vicepräsidenten darin begriffen zu fein, da es immer noch aüf die Regierung ankommt, ob sie ein Gesetz oder eine allgemeine Armenordnung erlassen will. Ich kann mich daher nur pme für die Annahme des Deputationsgut achtens aussprechen. Graf Hohenthal (Königsbrück): Wegen der Frag stellung würde ich mir eine Frage erlauben. Nachder Aeußerung des Herrn Referenten scheint das Gutachten in zwei Theile zu zerfallen, aber nicht wie jetzt gctheilt werden wollte, sondern in einen Antrag an die Negierung und in einen andern, daß
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