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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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815 Anleitung des Majoritatsgutachtens den Gegenstand auf sich beruhen lassen yiolle? Sodann eine zweite Frage auf den vom Abg. Klinger gestellten Antrag und dann trat Namens aufruf ein. Was inbeß diesen betrifft, so ist zu bemerken, daß in §.96 der provisorischen Landtagsordnung Folgendes enthalten ist: „Die Abstimmung durch Aufruf der Namen der anwesenden Mitglieder erfolgt entweder auf Beschluß der Kammer, oder wenn definitiv darüber abzustimmen ist, ob ein Gesetzentwurf, ein Antrag der Regierung, oder ein An trag der dritten Deputation über eine ständische Petition oder Beschwerde angenommen oder verworfen werden soll; in an dern Fällen nur dann, wenn das Resultat der Abstimmung durch Aufstchen zweifelhaft ist." Nun scheint mir aber von allem den hier Bezeichneten in dem Augenblicke Nichts einzu treten, und ich würde glauben, daß der Namensaufruf hier nicht nöthig sei; allein um nicht eine Differenz eintreten za lassen, die ich hätte verschulden können, wünschte ich die An sicht der Kammer darüber zu vernehmen. Referent Vicepräsident v. Carlowitzr Ich bin damit vollkommen einverstanden. Daß die zweite Kammer mit Na mensaufruf abgestimmt hat, das mag darin seinen Grund ha ben, daß nächst.dem Deputationsgutachten noch ein Amende ment in Frage stand, es also darauf ankam, das Deputations gutachten und das Amendement zusammen zu fassen, und das geschah durch Namensaufruf. Bei uns ist das nicht der Fall, und ich sollte meinen, man könnte hier vom Namensaufruf absehen. Präsident v. Gersdorfr Das Schweigen der Kammer scheint die ausgesprochene Ansicht gut zu heißen, und wenn das der Fall ist, so werde ich die einfache Frage, welche mit Auf stehen und Sitzenbleiben zu beantworten ist, an die Kammer richten: ob sie dem Gutachten der Deputation: „die Kam mer wolle in Betracht, daß die Ansicht der hohen Staatsregie rung als die richtige anerkannt werden müsse, die Sache aus sich beruhen lassen," beitritt?— Die Kammer tritt dem ge gen 1 Stimme bei. — Präsident v. Gersdorf: Nun erlaube ich mir noch, meine Herren, zu bemerken, daß uns noch zwei Gegenstände zur Beralhung vorliegen, indeß ist es wünschenswerth, daß das Protokoll über die bisher verhandelten Gegenstände bald zur Genehmigung gelange. Es liegen uns im Augenblicke ge druckte Vorlagen weiter nicht vor. Ich würde mir daher vor zuschlagen erlauben, daß wir hier abbrechen und morgen früh um 11 Uhr zur Berathung der von der heutigen Tagesordnung noch übrigen Gegenstände uns hier wieder versammeln. Schluß gegen 2 Uhr. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt; L>. Gretsch» ,
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