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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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einzugehen, welche diese Verarmung hervorbringen. Meiner individuellen Ansicht nach liegen sie in der Genußsucht, in dem Hange nach Genuß und hauptsächlich auch in der Unzufrieden heit mit den Verhältnissen, in welchen der Einzelne lebt. Dar auf hinzuwirken, daß diese Ursachen verschwinden, kann kaum in der Gewalt der weltlichen Behörden liegen, sondern sie müs sen durch die Kirche und Schule in das Gleichgewicht'gebracht werden. Ich hoffe, daß die neue verbesserte Schuleinrichtung darauf hinwirken werde, daß wieder mehr Zufriedenheit in die Herzen der Armen einziehen, daß diese "sich mehr ihrem Stande fügen, und insofern wieder Glückseligkeit erlangen werden. Was das Princip anlangt, das das.gegenwärtige Gesetz verfolgt, so bin ich im Wesentlichen damit einverstanden, daß Vas Commu- nalprincip das richtige sei. Ich vereinige Mich ganz mit den Gründen, welche für das Communalprincip angeführt worden sind. Ich glaube, daß die Unterstützung nur aus Staatsmit teln der Wohlthätigkeit schadet. Wenn darüber geklagt worden ist, daß die Wohlthätigkeit in der jetzigen Zeit sich nicht gehörig äußere, und daß der Zwang nothwendig sei, so glaube ich ge rade das Gegentheil versichern zu müssen. Nach meiner Er fahrung und gewiß nach der Erfahrung eines großen Theils der geehrten anwesenden Herren, hat sich die Mildthätigkeit .nie glänzender gezeigt, als eben jetzt, aber ich glaube auch, daß gerade sie ein Grund der zunehmenden Verarmung ist. Ein großer Th eil der Armen sieht, daß die, welche der öffentlichen Wohlthätigkeit anheim fallen, sich viel besser befinden, als die jenigen , welche durch Arbeit ihr Leben nur kärglich fortfristen, so daß sie oft ihre Arbeit aufgegeben haben, und sich der öffent lichen Wohlthätigkeit in die Arme geworfen. In dieser Bezie hung glaube ich, daß das Gesetz der vorliegenden Armenord nung die richtige Mitte inne halte; denn es unterscheidet zwi schen Armen, welche ohne ihr Verschulden ins Elend gekommen sind, und solchen, die sich ihre Verarmung selbst zuzuschreiben haben. Ich würde also mit dem, was Se. königl. Hoheit aus gesprochen haben, mich vollkommen einverstanden erklären. Bürgermeister Starke: Die Wichtigkeit des Gegenstan des entschuldige mich, wenn ich nochmals das Wort ergreife. Ich habe zur Zeit keinen Antrag gestellt, sondern lediglich die Gründe offen dargclegt, welche mich veranlassen würden, über ein zelne Bestimmungen der vorliegendenArmenvrdnung abfällig zu stimmen. Habe ich mich dabei durch mein Gefühl vielleicht verleiten lassen zu weit zu gehen, so möge mir deshalb Verzei hung zu Theil werden; jedoch auf Einiges, was gegen mich ge äußert worden ist, sei es mir auch noch erlaubt, ein Paar Worte zu erwiedern. Man hat zuvörderst gesagt, es könne von einem Rechtsanspruch der Armen nicht die Rede sein; es müsse die Armenunterstützung vielmehr stets einAct derBarmherzigkeit sein. Das ist ein Grundsatz, den ich niemals unterschreiben werde. Cs giebt in jeder Gemeinschaft des Staatsverbandes Arme und Reiche, aber die Armen sind um deswillen', weil sie Arme sind, dennoch von diesem Verbände auf keine Weise ausgeschlossen. Das Princip der Gegenseitigkeit, worauf der ganze Staat be ¬ ruht uNd wonach der eineTheil dafür wacht, .daßdas Besitz thum des andern bewahrt werde, bedingt auch, daß die Besitzen den die von allem Besitzthum, Erwerb oder Hülfsmittel Ent blößten, oder mit andern Worten die Armen mit d,en unent- behrlichsten Bedürfnissen unterstützen müssen, und es kann nicht erst gefragt werden, ob sie-azu Lust haben oder nicht. Man hat ferner gesagt, daß meine Ansicht kaum ausführbar sein würde. Allein was bereits historisch hier und da besteht, Muß auch anderwärts ausführbar''sein. Ach verweise nur ans die Herrnhuther Colonien, in welchen Arme in dem hier fraglichen Sinn nicht existiren, und nach der bestehenden Organisation nicht existiren können, weil MaN der Verarmten auf die men schenfreundlichste Weise mit vereinten Kräften sich ohne weiteres annimmt, wobei .ich es übrigens ganz dahingestellt sein lasse, ob die sonstige Organisation des ganzen dortigen Communal- verbandes auch für uns wünschenswcrth sei. Wenn ich mich recht entsinne, so hat selbst einer der geehrten Sprecher, der sich jetzt gegen mich erklärt hat, bei der Berathung des Dekretes vom 10. Novbr. 1839 dem ganz entgegen den Antrag gestellt, daß, weil durch vereinte Kräfte dem Armenunwesen am Besten gesteuert werden könne, auf Kosten des Staates Kreis - und Bezirksarmenhaustr errichtet werden möchten. Auf Privat wegen Wohlthätigkeit auszuübett, dazu wird ferner, auch wenn von einer freiwilligen Beitragsleistung abgesehen wird, immer Gelegenheit sein und diese ganz zu beseitigen bin ich durchaus nicht gemeint, wenn ich wünsche und beantrage, daß eine abso lute Verbindlichkeit ausgesprochen werde, daß jedes Gemein deglied schuldig sei, nach dem Ermessen der Localobrigkeit seinen Beitrag zur Armenunterstützung zu geben. Hat man endlich die Erfahrung gemacht, daß wohlhabende Beamte und Privat personen, wegen eines ihnen angesonnenen Beitrags von we nigen Groschen zur Armenunterstützung, sich, zu einer solchen Verpflichtung durch alle Instanzen hindurch zwingen lassen können, ehe sie ihn entrichten, so wird wohl ein Mißtrauen gegen eine vorherrschende allzu große Barmherzigkeit gerechtfer tigt sein. Ich kann daher wiederholtes nur für nothwendig er kennen, daß durch das Gesetz die solidarische Verpflichtung zur Armenuntcrstützung ausgesprochen werde. Uebrigens lasse ich es dahin gestellt sein, welches dieUrsachen der gegenwärtig wahr genommenen so großen Verarmungssein mögen. Der Kampf des Pauperismus gegen das Besitzthum, der sich wohl mitunter. regt, und den-ich keineswegs befördern will, wird aber gewiß nicht dadurch verhindert werden, wenn man es in das freie Be lieben der Gemeindemitglieder stellen will, ob und was sie zurAr- menunterstützung beitragen wollen, und wenn man dem Staate oder der Localbehörde das Recht entzieht, bestimmte Beiträge zur Armenunterstützung einfordern zu dürfen. v. Großmann: Mit dem Princip und dem Geiste des Gesetzes muß ich mich ganz einverstanden erklären. Ich unter scheide zwischen Nechtspflicht und Liebespflicht; die letztere kann einer festen gesetzlichen Bestimmung unmöglich anheim gegeben werden. Würde sie das, so bin ich überzeugt, gerade da wird die Verarmung zunehmen, wo die Versorgung der
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