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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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frage, ob jene Rentenspitzen überhaupt abzulösen seien, ebenfalls mit Ja. Das Wie anlangend, so giebt uns die Regierung einen zweifachen Ausweg anheim. Es soll entweder die Staats kasse vermittelnd eintreten und die Rentenspitzen Ablösungs kapital übertragen oder es soll den Rentenpflichtigen aufgegeben werden, sofort diese Spitzen aus eignen Mitteln in Kapital ab zulösen. In dieser Beziehung muß ich bemerken, daß ich gleich der Deputation der jenseitigen Kammer mich gegen den Vorschlag, der bei jener'Kammer Annahme und^Anklang bei unserer Deputation gefunden hat, erkläre- vielmehr dem Vor schläge den Vorzug geben muß, den die jenseitige Deputation anzunehmen empfohlen hat. Ich halte dafür, dieser Vorschlag sei darum vorzuzichen, weil er im Principe der richtigere ist. Es ist Princip des Ablösungsgesetzcs, und ich wünschte nicht, daß im mindesten davon abgewichen würde, daß die Staats kasse hier nicht vermittelnd einzuschreiten habe, daß vielmehr die Gewährung der Entschädigung einzig und allein Sache der Rentenpflichtigen sein soll, die ja bei der Ablösung offenbar gewinnen. Dies Princip hat man namentlich auf dem ersten Landtage gegen verschiedene Petitionen aufrecht erhalten, und ich wünschte, es möge auch ferner aufrecht erhalten werden. Dann scheint es mir aber auch eine Unbilligkeit, wenn man den Vorschlag gut heißt, den uns die Deputation zu geneh migen angerathen hat, eine Unbilligkeit gegen die Berechtigten. Es ist bekannt, daß den Berechtigten ohnehin für das, was ihnen durch die Ablösung verloren geht, nur ein unangemessenes und unbedeutendes Entschädigungsquantum zu Lheil wird/ Wer das bezweifeln wollte, den verweise ich eines Lheils auf das Einnahmebudjet, da wo von den Einkünften der Kammer güter die Rede ist, und andern Kheils auf das neueste Decret, die Ablösung des geistlichen Decem betreffend. Die Be schwerung, die für die Berechtigten in der Ablösung liegt, wird aber noch erhöht, wenn man dergleichen Rentenspitzen aus der Staatskasse übertragen will, denn bekanntlich tragen zu den Staatslasten nicht allein die Verpflichteten, sondern auch die Berechtigten bei. Das sind die zwei Hauptgründe, welche mich bestimmen, mich gegen die Deputation zu er klären. Es bleibt mir indeß noch übrig, den Einwand zu beseitigen, der von der Deputation aufgestellt oder wenigstens in der zweiten Kammer geltend gemacht worden ist, daß es sich ja hier nur von einer unbedeutenden Summe handele. Ich gebe das zu, die Staatskasse wird keine Gefahr laufen, wenn man ihr auch diese kleine Summe noch aufbürdet; aber ich halte jeden Gegenstand für zu wichtig, bei dem es sich um ein Princip handelt, als da^ ich nicht ganz von dem größer» oder geringern Betrage der Summe absehen müßte, und werde folglich gegen das Deputatkonsgutachten zu stimmen mich ge- nöthigt sehen. Prinz Johann: Ich muß mich ganz im umgekehrten Sinne gegen meinen geehrten Nachbar erklären. Ich pflichte ganz der Deputation bei. Der Sprecher vor mir hat die Be hauptung aufgestellt, es sei die Regierungsvorlage und der Beschluß der zweiten Kammer gegen das Princip des Ablösungs gesetzes, gegen ein darin enthaltenes wichtiges Princip. Will ich auch das von einer Seite zugeben, so muß ich aber doch be merken, daß der andere Vorschlag, der angenommen werden müßte, gegen ein eben so wichtiges, vielleicht noch wichtigeres Princip des Gesetzes anlauft. Im ganzen Gesetze findet man nirgends eine Verbindlichkeit, eine laufende Rente mit Kapital abzulösen. Hier aber würde den Rentenpflichtigen die Ver bindlichkeit aufgelegt, eine laufende Rente mit Kapital abzu lösen, und das scheint in der Lhat unrichtig zu sein. Ich kann nicht einmal zugeben, daß das von mir selbst als richtig erkannte Princip, daß die Staatskasse sich nicht einmische in die Rentenablösung, hixr verletzt wird; denn es handelt sich nicht darum, zu Gunsten der Rentenpflichtigen eine Veränderung in der Ablösung zu machen, sondern eine Veränderung, die ledig lich geschieht, um der Verwaltung eine Erleichterung zu ver schaffen- also, blos zu Gunsten der Verwaltung würde es ge schehen , und da scheint es mir nicht unbillig, daß aus der Staatskasse eine kleine Summe entnommen wird, und ich glaube, daß der Aufwand durch die Anfertigung von Katastern eben so hoch ansteigen würde, als diese unbedeutende Summe beträgt. Ferner ist dagegen erwähnt worden, es enthalte eine solche Bestimmung,eine Unbilligkeit gegen die Berechtigten, weil sie auch zur Staatskasse beitragen, und daher dieseSumme auch von ihnen mit übertragen werden müßte. Aber es ver- theilt sich die Summe so sehr, daß nur ein kleiner Bruchtheil- pfennig auf den einzelnen kommen wird. Ich könnte mich also nur für den Vorschlag der Deputation und für die Ansicht der zweiten Kammer erklären, indem der Vortheil der großen Einfachheit in der That eines so kleinen.Opfers werth ist. Bürgermeister Schill: Als Deputationsmitglied ist es mir sehr schwer geworden, mich dem Deputationsgutachten an zuschließen, indem ich zuerst der Ansicht war, welche der Herr Vicepräsident aufgestellt hat, da ich es dem Principe nicht an gemessen fand, dergleichen Lasten auf die Staatskasse zu über nehmen. Allein es wurde mir entgegengestellt, daß die Abfor derung dieses kleinen Betrags von den Rentenpflichtigen wieder eine Verletzung des Princips sek; und zwar aus dem Grunde, welchen Se. königl. Hoheit aufgestellt haben, daß nämlich im Ablösungsgesetze nirgends das Recht der Landrentenbank zuge sprochen worden ist, ein Kapital zu kündigen. Diese Berück sichtigung eines Theils und andern Theils, daß es,ein ganz eigenthümlich'er Fall ist, der nicht leicht wieder kehrt, und dann die Berücksichtigung, ^ daß die Verwaltungskosten der Staats kasse eben so viel betragen würden, als die Ablösung, vermoch ten mich, mich der Mehrheit der Deputation anzuschließen und ich glaube diese Rücksichten möchten die durchschlagenden sein. v. Polenz: Ich wollte die Deputation mit denselben Gründen vertheidigen, welche Se. königl. Hoheit aufgestellt haben. Denn in der Deputation waren zwei Mitglieder voll kommen der Ansicht, daß man nicht bestimmt sagen könnte, die Rentenpflichtigen hätten auch die Verpflichtung, Kapital zu ge- ' ben; unserer Meinung zufolge haben sie solche -nach dem Ab-
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