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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 291. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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nicht anders aussprechm, als sie es in ihrem Gutachten gethan hat. Abg. Huth: Sobald als die Gemeinden erfuhren, daß hier und da von der Gemeinde zu Pegau Anpflanzungen vorge nommen wurden, so haben sie sich sogleich gemeldet. Sie wurden aber zurückgewiesen und erfuhren, man habe schon der Gemeinde Pegau die fragliche Bewilligung ertheilt. Nun frage ich Sie, meine Herren, wenn anders die Gemeinden hätten kom men sollen, sich zu melden? Sobald sie Nachricht hatten von der der Stadt Pegau gegebenen Bewilligung, haben sie sogleich durch die Amtshauptmannschaft ein Gesuch an die hohe Staats regierung gelangen lassen. Abg. 0. Schröder: Das Alles sind Billigkeitsgründe, aber keine Rechtsgründe. Einen rechtlichen Anspruch auf die Bepflanzung der durch ihre Fluren gehenden Chaussee hatten jene Gemeinden nicht; sie hatten Nichts einzuwenden, wenn die Verwaltungsbehörde jemand Anderem dieses Recht zutheilte. Die Verwaltungsbehörde konnte die Anpflanzung selbst vorneh men, oder sie jemand Anderem gestatten. Ein Recht hatten die Gemeinden nicht, dies für sich zu verlangen. Präsident: Es scheint Niemand weiter das Wort zu begehren. Die Deputation hat aus den von ihr entwickelten Gründen angerathen, die Petenten, mit ihrem Gesuche abzu weisen. Diesem Deputations - Gutachten gegenüber steht der Antrag des Abg. Huth, welcher bereits zur Unterstützung ge kommen ist: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen rc." Zu vörderst werde ich die Frage auf das Deputations - Gutachten richten; im Fall das angenommen würde, erlediget sich der Antrag des Abg. Huth zu gleicher Zeit; würde das Deputations- Gutachten abgelehnt, so könnteder Huthsche Antrag noch zur Ab stimmung gelangen. Zuvörderst richte ich daher die Frage an die Kammer: Ob sie nach dem Anrathen ihrer 3. Deputation die Petition der Gemeinden Eulau u. Eons, ablehnen wolle ? Das Deputations-Gutachten wird mit 42gegen 17 Stimmen ange- nomen und erlediget sich dadurch der Huthsche Antrag. Der Tagesordnung zufolge wird nun die Verlesung des Berichts der 4. Deputation über die Beschwerde der Gemeinde Groß-Schweidnitz wegen des ihr angesonnenen Chaussee baues folgen. Ich ersuche den Referenten, den Bericht der Kammer vorzutragen. Der Referent Häntzschel (aus Königstein) trägt hierauf den betreffenden Bericht vor. Das Gutachten ist dahin gerich tet: „Im Verein mit der l. Kammer bei der hohen Staatsre gierung dahin zu interzediren, daß man die Verpflichtung der Petenten zu Herstellung des fraglichen Wegetrakts auf das an gezogene Straßenbaumandat beschränken und, wenn dessen chaussee- oder halbchausseemäßige Herstellung nothwendig wer den sollte, solche aus den Staatskassen bewirken möge." Präsident: Willdie Kammer sofort über die vorliegende Petition berathen? Wird einstimmig bejaht. Abg. v. Thielau: Bei dieser Petition liegt allerdings eine offenbare Gesetzverletzung vor. Das Straßenbauman hat schreibt in der 16. vor, auf welche Art die Com- munikationswege von den benachbarten Grundbesitzern gebes sert werden sollen. Keineswegs steht darin aber eine Vorschrift, daß solche Straßen aus irgend einem Grunde mit Steinknack versehen oder chausseemäßig in Stand gesetzt und unterhalten ! werden sollen. Ich mache darauf aufmerksam, wie lästig es ! für eine kleine Commun sein müsse, einen Weg, dessen Länge, wie ich glaube, 145 Ruthen beträgt, mit einem Aufwand von beiläufig 500 Thlr. — 187 Thlr. bewilligt das Finanzministe rium — herzustellen. Ich erlaube mir zu bemerken, daß die fragliche Beschwerde um so gegründeter erscheint, wenn man die Chaussee von Bautzen bis Dresden betrachtet. Ich habe erst vorgestern Gelegenheit gehabt, Letztere zu befahren, und kann versichern, daß kaum ein Communikationsweg in der Oberlau sitz sich in so schlechtem Zustande befindet, als diese Chaussee. Wenn nun die hohe Staatsregierung trotz alles Causseegeldes nicht im Stande ist, eine Chaussee so zu erhalten, daß Fracht fuhrleute und Posten darauf fortkommen können, um wie viel weniger wird eine kleine Commun einen für Frachtfuhrleute be stimmten Weg ohne alleBeihülfe durch Chaussegeld oder sonst zu unterhalten vermögen. Ich gebe der verehrten Kammer ferner zu erwägen, ob lediglich jene Commun einen solchen Weg, der nur für Staatszwecke Nutzen gewährt, unterhalten solle? Denn die Straße von Rumburg nach Löbau wird bloß des Zolles we gen, und weil die Fuhrleute in Löbau, wo ein Zollamt ist, an halten müssen, im Stand erhalten. Aus dieser Ursache wird der Communikationsweg so viel mehr befahren, als es früher nie der Fall gewesen ist. Ich wiederhole es, eine offenbare Ge setzverletzung und Gesetzwidrigkeit liegt in diesem Falle vor. Königl. Commissair v. Schaarschmidt: Der Commun zu Groß-Schweidnitz ist in der That Etwas weiter nicht ange sonnen worden, als die mandatmäßige Herstellung des fragli chen Weges. Bei derselben Gelegenheit ist nun, weil nicht verkannt wurde, daß eine bloß mandatmäßige Herstellung die ses in neuerer Zeit viel befahrenen Weges nicht ganz zweckmä ßig sei, da wegen der häufigen Befahrung die Nothwendigkeit einer mandatmäßigen Wiederherstellung öfters eintreten muß, durch Communikation zwischen den Ministerien des Innern und der Finanzen Einleitung dahin getroffen worden, daß den be treffenden Gemeinden zur grundhaften und dauerhafteren Wie derherstellung des Weges ein Beitrag aus der Staatskasse ver- willkget werde, um dadurch die außerdem wiederkehrende Noth wendigkeit einer öfteren Erneuerung des Baues zu vermeiden. Daraus sind aber die Gemeinden nicht eingegangen, sondern beharren dabei, daß der Staat eine chauffeemäßige Unterhal tung dieses Weges unternehmen solle. Allerdings ist die Fre quenz dieser Straße durch Anlegung der Chaussee in neuerer Zeitsehrvermehrtworden; allein der Fall tritt häufig ein, daß durch Anlegung einer Chaussee ein bis dahin weniger befahre ner Weg größere Frequenz erhält. Von Seiten des Finanz ministerium ist daher wohl mit Grund immer eingewendet wor den, daß, wenn jeder bisher dahin als Communikationsweg > zu erhalten gewesene Weg nach Anlegung der Chaussee in fiska- ! lische Unterhaltung genommen werden sollte, daraus eine über-
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