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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 336. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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ßem, da ich dm erfolgten Anspruch zur Zeit nur aus den Zei tungen erfahren und weder die Entscheidung noch die Akten ein gesehen habe. Man kann aber unmöglich im Voraus über ein Erkenntniß urtheilen und es als zu hart beurthei'len wollen, wenn man die Akten nicht eingesehen hat. Die Gerichtsbehörden ver dienen vielmehr, bis ein Anderes nachgewiescn wird, das Ver trauen, daß sie den Akten und dm Rechten gemäß entschieden haben. Auch steht es den Verurtheiltm frei, gegen das Urthel, wenn sie es zu hart finden, ein Rechtsmittel zu ergreifen, welches sie entweder schon ergriffen haben oder noch ergreifen werden. Wenn einige Abgeordnete aus allgemeinen Gerüchten und dem Vernehmen nach über die Leipziger Burschenschaft sich ausspre chen wollten, so fehlt ihnen jeder sichere Anhaltungspunct. So sagten sie, die Leipziger Burschenschaft habe eine ganz andere Ten denz gehabt, als die allgemeine. Und doch kann ich ihnen aus aktenmaßigen Thatsachen versichern, daß die Leipziger Burschen schaft zu Zeiten an der allgemeinen Burschenschaft Theil genom men und sogar die allgemeinen Deutschen Burschentage durch De putate beschickt habe. Was dann noch angeführt worden ist, daß einige Regierungen auf ergangene Requisitionen nicht für nöthig gehalten hatten, eine Untersuchung zu verhangen, so über gehe ich dies, wie jede andere Spezialität, da hier weder über die Strafbarkeit der Verurtheilten noch über die Richtigkeit der Entscheidung zu dkskuliren ist. Abg. Todt: Ich habe allerdings bei der Berathung über diesen Gegenstand den Antrag, welchen der Abg. Eisenstuck ge stellt hat, vielleicht theilweise mit hervorgerufen, indem ich den Wunsch darnach aussprach. Ich hätte auch gewünscht, daß dieser Antrag in der jenseitigen Kammer Billigung gefunden hatte. Da es aber nicht der Fall ist, habe ich, der ich als Deputations-Mitglied sogar für die Amnestie bin und sein muß, doch jetzt dem Deputations-Gutachten, welches dahin geht, wenigstens bei dem frühem Anträge der Deputation zu beharren, beigepflichtet, damit wenigstens ein Antrag an die Staatsregierung gelange, der in der Wirkung, wie ich hoffe, am Ende derselbe ist. Ich denke, daß die Staatsregierung, wenn der frühere Antrag der Deputation an sie gebracht wird, diese Verhältnisse erwägen und Milde eintreten lassen wird. Was nun die Aeußerung des Abg. Eisenstuck anlangt, daß von den Behörden in Würtemberg und Mecklenburg auf ergangene Requisition nicht verfügt worden ist, so kann ich das allerdings bestätigen, indem ich hinzufüge, daß es mir nicht nur dem Ver nehmen nach bekannt ist, sondern daß ich es aus Akten kenne, die mir zufällig zugegangen sind. Nun ist zwar bemerkt wor den, man könne nicht mit Bestimmtheit behaupten, daß die Leipziger Burschenschaft keine gefährlichen Grundsätze gehabt habe; ich muß aber ergänzungsweise bemerken, daß sich aus den Zusammenstellungen der untersuchenden Behörde so viel ergiebt, daß vom Jahre 1831 an die Leipziger Burschenschaft nicht mehr ein Glied der allgemeinen Burschenschaft gewesen ist und erst von dieser Zeit an die allgemeine Burschenschaft einen gefährlichen Charakter angenommen hat. Wenn nun vom Jahre 1831 an die Leipziger Burschenschaft nicht mehr ein Glied der allgemeinen Burschenschaft gewesen ist, wenn diese erst vom Jahre 1830 an einen gefährlichen Charakter angenom men hat, so liegt es auf der Hand, daß die Leipziger Burschen schaft anders als eine Verbindung, die nur disziplinarisch zu behandeln ist, nicht zu betrachten ist. Wenn aber in Folge des Antrags der Ständeversammlung oder vielleicht auch, wenn die Betheiligten selbst, nachdem sie den Rechtsweg verlassen haben, mit einem Gnadengesuche sich an die Regierung wenden, jeden falls die Akten eingesehen werden müssen und die Staatsregie rung Gelegenheit haben wird, von allen Verhältnissen nähere Kenntniß zu nehmen, so darf ich auch glauben, daß Berück sichtigung Alles dessen eintreten wird, was für die Betheiligten spricht. Ich werde also auch jetzt mich von der Deputation nicht trennen, so sehr ich wünsche, daß die beantragte Amnestie eintreten möge, damit es bei dem frühem Anträge bleibe und der Antrag auf Milde für die Betheiligten an die Staatsregie rung gelange. Uebrigens glaube ich aber, daß, wenn man jetzt den frühem Beschluß zurücknimmt, man es deswegen thut, damit überhaupt ein Antrag an die Staatsregierung gelange,, nicht weil man anderer Meinung geworden ist. Abg. Eisen stuck: Ich muß nochmals das Wort ergrei fen. Seiten des Hm. Justizministers wurde der. Leipziger Burschenschaft eine sträfliche Tendenz beigelegt. Ich habe aber einen Erlaß des Ministerrum für mich, wo das Gegentheil gesagt worden ist. Am 14. Juni 1835 erging aus dem hohen Ministerium des Cultus eine Verordnung, worin gesagt ist, es sei bloß disziplinarisch zu verfahren, weil die Leipziger Bur schenschaft sich im Jahre 1833 freiwillig aufgelöst habe, nächst- dem selbst nach den Protokollen eine spezielle Lheilnahme an politischen, revolutionairen Umtrieben, wie sie den Burschen schaften auf andern Universitäten zur Last fielen, bei ihr nicht vorläge. So sprach sich das Ministerium des Cultus im Jahre 1835 aus. Ich glaube, dies wird den frühem Antrag um so mehr rechtfertigen und das bestätigen, was mehrere Ab geordnete über den Gegenstand gesprochen haben, so wie das widerlegen, was Seiten des Hrn. Justizministers geäußert worden ist. Staatsminister v. Könneritz: Zu dem, was der geehrte Abgeordnete erwiedert hat, muß ich mir einige Bemerkungen erlauben. Ich habe nicht von der strafbaren Tendenz der Leip ziger Burschenschaft gesprochen, da, wie ich schon erwähnt, eine Diskussion hierüber gar nicht hierher gehört. Die Verord nung, die er anführte, ist ganz im Einverstandniß mit dem Justizministerium, ja sogar aus dessen Antrag erlassen worden. Wollte er sie geben, so hätte er auch den Schluss Aden sollen, der dahin lautet, man solle zunächst disziplinarisch untersuchen und abwarten, ob sich eine sträfliche Tendenz der Burschenschaft ergeben werde. Damals lag noch kein hinreichender Verdacht vor, daß die Leipziger Burschenschaft zur allgemeinen gehört habe. Referent Cuno: Ob die Leipziger Burschenschaft insxs- vie eine gefährliche Tendenz gehabt habe? ob sie ein Theil der allgemeinen Burschenschaft oder davon getrennt gewesen sei?
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