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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 337. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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6461 Falle, daß ich wahrend der Diskussion hierüber noch Veranlas sung fände, mehr zu sagen, das Wort nochmals erbitten. ' Abg. v. d. Planitz: Ich Weiß nicht, ob es mir gelun gen ist, den Vortrag des Referenten richtig aufzufassen; irre ich nicht, so hat derselbe der geehrten Kammer den Satz zur Annahme empfohlen, daß, wenn die Rittergutsbesitzer jetzt schon beitragspflichtig sein sollten, denselben der Erlaß nicht zu gute gehen solle. Zch finde den Satz richtig, wenn die Rit tergutsbesitzer, welche beitragspflichtig sind > jetzt einen vollen Vertrag geben sollen; es könnte aber wohl der Fall sein, daß die Beitragspflichtigkeit in einem geringen Beitrage bestände,- und es würde, wenn die geehrte Kammer und die hohe Staats regierung diesen Satz zum Gesetz erhöbe, doch wohl daraus eine Unbilligkeit entstehen, wenn man in einem solchen Falle den Rittergutsbesitzern einen Erlaß nicht zu Kheil werden ließe, welchen die übrigen erhalten würden. Fch bitte also den Refe renten , mir seine Ansicht hierüber mitzutheilen. Referent Ätensta d't: Zuvörderst habe ich auf diese An frage zu bemerken, daß ich in dieser Hinsicht keinen neuen Be schluß vorgeschlagen habe.' Die Kammer-wird sich erinnern, daß diese Bestimmung im Deputations- Gutachten unter 3. als Bedingung ausgestellt und vorausgefchi'ck't worden war. Ich selbst wünschte damals, daß man sich nicht unbedingt an die Worte halten, sondern eine, den Beschlüssen angemessene Re daktion nachher gestatten möchte. Indessen war- streng auf den Beschluß gehalten, und die II. Kammer hat daher die Bestint- mung schon angenommen, welche jetzt von dem geehrten Ab geordneten in Zweifel gezogen worden ist. Man hat aber in der Vereinigungs-Deputation allerdings dasselbe, oder wenig stens ein ähnliches Bedenken gefühlt, und daher erwähnte ich be reits, daß von det Vereinigungs - Deputation der Vorschlag gemacht werden sollte, ber der endlichen Redaktion dieses Ge setzes der hohen Staatsregierung zu überlassen, diesen Satz in Einklang zn bringen mit den H. 7 v. bereits angenommenen Bestimmungen. Namentlich war von meiner Seite vdrgeschla- gen worden, hinzuzusetzen: „ganz oder theilweise verpflichtet gewesen sind." Man wollte diesen Zusatz auch aufnehmen, kam aber wieder davon ab, und am Ende ward in das Verei nigungs - Protokoll nur im Allgemeinen der Vorschlag auf Re daktion in Einklang mit der Paragraphe7v. niedergelegt. Durch meinen Vorschlag würde das erreicht wird, was der geehrte Ab geordnete in Anregung gebracht hat. Abg. v. d. Planitz: Sobald das erfolgt, beruhige ich mich vollkommen. Referent At enstäd t: Wenn Ausstellungen gegen meinen mündlichen Vortrag gemacht worden sinb, so darf ich wohl auf Entschuldigung rechnen, da ich'nur erst vor einer Viertelstunde das jenseitige Protokoll erhalten habe, aus welchem der Kammer Vortrag zu erstatten ist. Indessen habe ich allerdings zu bestä tigen, daß vor der Abstimmung von.Seitm des Hrn. Staats ministers zum Protokoll erklärt worden ist, daß er den Vor schlag der Vereinigungs - Deputation zu dem der hohen Staats regierung mache. Ganz deutlich ist indessen im Protökoll nicht ausgedrtzckt, ob sich diese Erklärung bloß auf die vorgefchlagene Fassung der Z.7i. beziehe, oder ob man auch damit einverstanden sei, daß die Bestimmung Z.7ll. über den Ort, wohin der Bei trag gegeben werden soll, unzertrennlich mit dieser Bestimmung verbünden sein und jmeMit dieser stehen und fallen solle. Ich habe daher unterlassen, Etwas darüber zu erwähnen, indessen träge ich jene Erklärung noch nach und bestätig«, daß sie gege ben ward.. Nur kann ich dieser Erklärung die Wirkung, die ihr ein anderer Abgeordneter beilegt, nicht beilegen. Ich kenne dieBefchlüsse, welche so eben erst über diese Verfassungsfrage; gefaßt worden sind; allein , ob sie sich quf den vorliegenden Fall anwenden lassen, möchte ich doch bezweifeln. Wenn Sir den ganzen Gang, welclMr-as gegenwärtige Gesetz genommen hat, überschauen , so werden Sie mir in-,dieser Ansicht vollständig, beipflichten. Die Hohe Staatsregierung legt einen Gesetzent wurf vor und nimmt denselben Beschluß auf,, welchen die II. Kammer gefaßt hat, nämlich daß die Rittergutsbesitzer da bei tragspflichtig sein sollen, wo deren Grundstücke in einem be stimmten Parochial- oder Schulbezirk gelegen sind. Die H. Kammer hatte diesen Beschluß gefaßt schon bei dem großem Ge setzentwurf; er ist aus diesem von der hohen Staatsregierung in den gegenwärtigen abgekürzten ausgenommen worden.. Da diese Vorschläge zweimal von der hohen Staatsregierung aus gegangen und von der II. Kammer einstimmig genehmigt wor den sind, so hätte man eher glauben sollen, daß man jene Be stimmung über die Verfassungsfrage auf die in der II. Kammer in Uebereinstimmung mit der Negierung gefaßten Beschlüsse be ziehen werde. Mmn dennoch nach gehaltenem Vereinigungs verfahren dieser wesentlich auf das Grundprinzip des Gesches einwirkende Vorschlag in der I. Kammer auf einmal zu dem der Regierung gemacht worden iß, so möchte ich sehr bezweifeln, daß jene Bestimmung .über Z. 92. der Verfassungsurkunde aus bloße Vorschläge, welche erst innerhalb der Kammer von den Organen der Regierung gemacht werden, zumal wenn sie we sentlich das Grundprinzip des Gesches verändern, zu beziehen sei, und noch weniger die Anwendung auf diesen Fall wünschen. Es ist etwas ganz Anderes, wenn die Staatsregierung der Ständevrrsammlung ein Gesetz vorlegt, denn hier muß man voraussetzen, daß von dem Gesgmmtministerium alle Gründe dafür und dawider hinlänglich abgewogen und nun erst ein fe ster Beschluß gefaßt worden. Weniger möchte dies der Fall sein bei, solchen Vorschlägen,.welche erst im Gange der Debatte in der einen oder andern Kammer von den Organen der Staats- regiemng gemacht werden. Selbst die Verfassung s urkunde möchte dem entgegmstehen, indem alle Anträge der Staatsre- gierung zuvörderst durch eine Deputation erörtert un,d dann erst der Kammer yorgetragm werden sollen. Vor Allem möchte ich mir von der hohen Staatsregierung eine Erklärung darüber er bitten , ob siehei dem Vorschlag«, dm sie zu Hein ihrigen gemacht hat, auch tz- 7 6. so unbedingt, wie die 7. Kammer will, berück sichtigt habe, daß nämlich die Beiträge der Rittergüter nux.da hin gegeben werden sollen, wo der NittergutShof liegt., Nach den wiederholten ganz entgegengesetzten. Erklärungen der Re-
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