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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 296. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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Mireheilange« ü b er d i e Wer h an d lungey des L a nd t ags. 296. Dresden, , am 7. November. 1837. Hundert vier und achtzigste öffentliche Sitz- ungder H.Kammer, am18. Ortober1837. (Beschluß.) Berathung des Nachtrags zum Bericht der 1. Deputation, bas Ge setz über die Verpflichtung der Kirchen- und Schulgemeinden zu Aufbringung des für ihre Kirchen und Schulen erforderlichen Aufwandes betr. -- Schlußabstimmung über dieses Gesetz. — Berathung des Berichts der 4. Deputation, die Beschwerden mehrerer Landgemeinden in der Oberlausitz üb.er die Erbunter- thänigkeit betr. — > , König!. Commissair v. Hübel: Nach der anderweiten Erläuterung des Abg. v. Dieskau erscheint mir dessen Amen dement noch viel bedenklicher. Er sagt, es werde mit der An nahme seines Amendements eine besondere Vermö gensverwaltung erspart. Seine Absicht geht also da hin, das Kirchen-, Schul- und Gemetndevermögen zusammen zu werfen und wie ein Ganzes zu administriren. Auf einen solchen Plan, welcher alles Kirchen-, Schul - und Stiftungs vermögen der Gefahr einer Verwendung zu fremdartigen ZweckenPreis gäbe, wird aber die geehrteKammer gewiß nicht eingehen. Auch muß die Regierung unbedingt darauf beste- sten, daß das Kirchen-, Schul- und Stiftungs vermögen von dem'Gemeindevermögen getrennt verwaltet werde. Abg. v. Dieskau: Es ist auch dies meine Absicht nicht gewesen, sondern ich habe darunter nur verstanden, es solle eine einzige Behörde bestehen, welche die Verwaltung des Gemeinde-, Kirchen- und SchUlvermögens auf sich habe. Referent Atenstädt:' Ich möchte den Vorzug des t/. Dieskauschen Amendements nicht in der Kürze suchen. Westy ich dasselbe mit den Vorschlägen der Deputation vergleich^ so kann ich nicht einmal den Vorzug dariw finden, daß Wah len ^erspart würden. In dieser Hinsicht ist das Amendement vollkommen gleich mit den Vorschlägen deL Deputation; denn auch die Deputation hat überall die Mahl nur in die Hand des. Gemeinderathes gelegt und ist nur in dem einzigen Falle davon abgewichen, wenn m dem Gemeinderath vielleicht so viel Mitglieder einer fremden Confession vorhanden sein soll ten , daß der Kirchenvorstanh nicht mehr daraus zusammenge setzt wer.den kynyte. Bloß hier ist die Wahl in die Hand der Gemeinde gelegt, weil sie von niemand Anderem vollzogen werden kann. Allem das Amendement geht von der Ansicht aus, als ob überall die Kirchengemeinde auch zugleich die Schulgemeinde ausmache. Das ist aber gerade auf dem Lande selten der Fall. Gleichwohl ist diese Idee durchgängig in dem Amendement festgehalten worden; selbst da, wo die 'Kirchengemeinde aus mehreren Orten besteht, soll eine Depu tation für das Kirchen-, Schul- und Stiftungsvermögen zu gleich bestellt werden. Die Deputation glaubte dagegen, um diese Verschiedenheit zu berücksichtigen, sich in ihren Vor schlägen möglichst gleichhülten zu müssen mit dem , was im Schulgesetz über Bildung des Schulvorstandes angeordnet worden. Wird es auch nicht imrrier möglich sein,' den Kirchen vorstand zugleich als Schulvorstand eintreten zu lassen , so glaubte die Deputation doch durch diese analoge Bildung desselben diesen Zweck, eher zu erreichen. Es ist bereits heraus gehoben worden, wie stark die Deputation werden würde, wenn mehrere Orte derselben Kirchengemeinde angehören, und daß dann die Zahl der Mitglieder, wie der Herr Königl. Com missair bemerkte, auf 20 7— 30 Personen steigen könnte. Gleichwohl soll das Geschäft des Kirchenvorstandes rein in der Verwaltung und der Aufsicht des Kirchenvermögens bestehen. In allen andern Angelegenheiten, z. B. wenn es sich davon handelt, Abgaben in der Gemeinde umzulegen, die Verwal ter des Kirchenvermögens zu wählen, Darlehne aufzunehmen, neue oder außerordentliche Zuschüsse aus dem Kirchenvermö gen'für die eine oder andere Schule zu machen, einen Lil- 'gungsplan/ für hie Schulden zu entwerfen, Veränderungen mit dem Stämmvermögen vörzunehmrfi, ist von der Kam mer schon bei tz. 38b. Dasselbe genehmigt worden, was der Abg. v. Dieskau jetzt vorgeschlagen hat; in allen diesen wich tigen Fällen soll der Kirchenvvrstand verstärkt werden durch den Gemeindevorstand und zwei der Gemeindeältesten; wenn aber rsiehrere Ortsgemeifiden in der Kirchengemeinde vereinigt sind, so soll aus jeder derselben der Gemeindevorstand, oder, dafern derselbe bereits als Kirchen- und Schulvorstand fun- girt, eilt Mitglied des Gemeinderathes hinzutreten. Nach diesem bereits feststehenden Beschlüsse, durch welchen für die wichtigsten Angelegenheiten der Zweck des v. Dieskauschen Amendements' .schoss erreicht ist, vermöchte ich nicht zu begrei fen, warum bM für die Verwaltung und Beaufsichtigung etliche 2Ü. — 30 Personen zusammentreten sollten. Wer weiß, ivie unzweckmäßig eine Verwaltung dann geführt wird, wenn zu Viele hinein zu reden haben, wird und muß sich dagegen erklären. Die Verwaltung und die Ausführung muß in weni gen Händen seiss, die Controls mag von Mehreren geführt werden. Das Letztere hat aber die Kammer bereits erreicht, indem isie die Vorschläge dör Deputation bei 38b. , 396. 39s. angenommen hat. Hier wird vollkommen hinreichen,
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