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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 303. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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MissV§ß§NWKeN über die Verhandlnnge« des Landtags. 303. Dresden, am 15. November. ^837. Hundert und neunzigste öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 25. October 1837. (Beschluß.) Berathung des Berichts der 2. Deputation über den Gesetzentwurf, die Errichtung einer Prediger- Wittwen- und Waisenkassebe treffend. — Berathung über mehrere Berichte der 4. Depu tation. — (Schluß der Rede des Referent Richter:) Das ist der Grund, warum die Deputation sich Ächt hat veranlaßt finden können, dem Vorschläge des Gesetzentwurfs ihrs Bei stimmung zu geben. Was die Höhe der Beiträge anlangt, welche die Deputation anders zu normirm sich erlaubt hat, so spricht dafür der Umstand, daß auch die Pensionen bei dm Su perintendenten und Oberhofprediger höher werden sollen; sie stehen ganz im richtigen Werhältmß mit dm Pensionen; dies wird sofort sich ergeben, wenn man dis Pensionen von 60 Th er- ler für die Predigerwittwm und von 96 Thaler für dis Supsr- mtendentenwittwen mit den Beiträgen von 8 Thalsr 8 Gro schen und 13 Thaler 8 Groschen gegeneinander hält. Dm Su perintendenten, dis mit de« Verwaltung der Kaffen Nichts zu thun haben werden, und nur deshalb bisher bei den Spez-ml- wittwenkaffm niedere Sätze entrichteten oder von Beiträgen gänzlich befreit waren, gleichen Beitrag mit dm übrigen Geist lichen geben zu lassen und dagegen ihren Wittwen sine höhere Pension zuzubilligm, könnte man nicht billig erachten. Der Ausfall kann bei den Geistlichen m Leipzig und Dresden, und wo er sonst noch eintritt, nicht groß sein; die Summe wird wohl kaum auf die Höhe von 100 Thales, jährlich ansteigen können, welche nach Abzug der Beiträge auf die Tranksteuer- aquivalente herauszuzahlsn sein wird. Uebrigens läßt sich auch durch eine Vereinigung mit dm Patronm dis Sache recht füg lich ausgleichm und durch Ablösung beseitigen.' Staatsminister v. Zeschau: Es kann gewiß nicht in der Absicht der Regierung liegen, das Einkommen der in der Mehrzahl schlecht besoldeten geistlichen Stellen auf irgend sine Weise zu vermindern, und es dürsts dies die Erklärung bewei sen, welche von Seiten des Ministerium bei der letzten Stän- deversammlung, als in Frage kam, ob dis Tranksteusräqui- valmte ffortzubewilligen sein möchten, abgegeben worden ist. Nun werden diese Tranksteueraquivalente in der Haupt sache cm dis neu zu errichtende Kasse übsrwissen, und ss! würde dadurch ein doppelter Zweck erreicht werden,, wenn der wird nämlich ein sehr nützliches Institut, welches die Hinter lassenen der Prediger im Lands vor Mangel sicher stellt, da durch gestiftet, und zweitens wird dadurch eine Vereinfachung in diesem allerdings sehr verwickelten Rechnungswesen herLei- gefährt, denn cs werden dann diese Aeqmvalente in ihrer Ge- ssmmtsumme der neuen Kasse überwiesen, wenn.die dermali- gen Inhaber solcher Stellen, mit denen höhere Trankstemrbsne- fizien verbunden waren, abgestorben sind. Allerdings ist der Gegenstand nicht von sehr großem Belang, denn sr trifft nur wenige Stellen im Lands. Da aber das Ministerium vorge schlagen hat, daß die dermaligsn Inhaber unverkürzt auch den Zortbezug des hohem Trankstemräquivslents gemeßen sollen, so glaubte ss alle Rücksichten dabei wahrgenommsn zu haben. Zunächst kommt der Fall in Dresden und Leipzig vor; es giebt aber im Kands noch einige anders Stellen, mit welchen em höheres TeanksteusraquivalenL als von s Thlr. 8 Gr. ver bunden ist; ich führe beispielsweise dm Prediger m Hayn, in Iohann-Georgenstadt, in Kirchberg u. s. w. an; diese ber ziehen 10 Thlr. Aequivalsnt. Nach der Ansicht der Deputa tion würden hiess nun bloß 8 Thlr. 8 Gr. zur Kaffs zu zahlen haben, und es müßte ihnen dann ftrnerhin noch 1 Thlr. 16 Gr. alljährlich gewahrt werden, wenn der Vorschlag der Dsputa- Kon dis Genehmigung der Kammer fände. Es ist nicht zu .leugnen, daß auch Gränds des Billigkeit dafür spdSchsn. Gründe des Rechts möchts ich nicht sagen, weil die Kammer bei ihrer erstem Berathung sich nicht so ganz bestimmt dafür ausgesprochen hat, daß diese Aeqmvalente unbedingt an dis Stelle gebunden seien. Sollte indeß die Ansicht der Deputa tion Eingang bei der Kammer finden, so würde es wohl zweck mäßig sein, zugleich auszusprechen, daß es der Regierung frei stehen solle, diese Aequivalentsüberschüffs nach dem 25fachen Betrags abzulösm. Es stimmte dies ganz mit dem Plans überein, dm dis Regierung bei dieser Angelegenheit verfolgt, und der sie auch bestimmt hat, die Aeqmvalente der Rit tergüter und anders Realberechtigungen abzulösm, nämlich eine Vereinfachung in der Verwaltung und im Rechrmngs- wessn hsrbeizuführen. Präsidsnt: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, so würde ich dem Deputations-Gutachten zufolge die Frage darauf zu richten haben: Db man der tz. 5. die von der De putation beantragte Fassung geben wolle? Wird gegen 2 Stimmen bejaht. Präsidsnt: Es würde nun nach dem Antrags des Vorschlag der Regierung die Annahme der Kammer fände; es Hm. Staatsministers wohl noch m Frage kommen: Ob man
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