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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 309. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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Mittheilrrttgert über die Verhandlungen des Landtags. ^1^309. Dresden, am 22. November. 1837. Hundert vierund dreißigste öffentliche Sitz ung der I.Kammer, am 3. November 1837. (Beschluß.) Berathung über den Gesetzentwurf, die Landgemeindeordnung betref fend. — Besondere Berathung. Z§. 1 —14. Bürgermeister Hübler: Ich erlaube mir zu bemerken, daß die Kammer sich niemals eine Abweichung von der Land tagsordnung ohne Genehmigung der Regierung gestattet hat, denn auch in dem von meinem Herrn Nachbar angeführten Falle ist die Zustimmung von den anwesenden Königl. Commiffarien wenigstens stillschweigend ertheilt worden. Ich muß nochmals darauf aufmerksam machen, wie wichtig der Gegenstand ist, um den es sich hier handelt, und daß es wohl nicht angemessen sein dürfte, dem Berichte Ihrer 3. Deputation vorzugreifen, umso weniger, da in der Lhat kein Grund vorliegt, dieBeschluß- nahme zu übereilen. Denn ich stimme Sr. Königl. Hoheit ganz bei, daß Vie nach der Berathung vorgeschriebene Abstimmung durch Namensaufruf weder die eine, noch die andere Kammer jemals prajudiziren kann, weil die Regierung außer Stande ist, einen Gesetzentwurf ins Leben treten zu lassen, so lange nicht beide Kammern über alle einzelne Bestimmungen desselben sich vollständig vereinigt haben. Und wozu soll überhaupt jetzt ein Beschluß führen, dem, wie wir voraussehen, die Regie rung ihre Zustimmung schwerlich ertheilen dürfte? v. Posern: Um einer Mißdeutung zuvorzukommen und damit es auch nicht scheine, als ob ich die Macht und das An sehen der Negierung schmälern wolle, was mir bereits zur Last gelegt worden ist bei Gelegenheit der Berathung über den Gesetzentwurf wegen Aufhebung der Patrimonialgerichte, so halte ich es für meine Pflicht, zu wiederholen, daß mir das nie in den Sinn gekommen ist. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Nur die allgemeine Bemerkung habe ich mir zu erlauben, daß die Re gierung sich in allen und jeden Fallen ihre Zustimmung zu Ab weichungen Vorbehalten müsse. Präsident: Der Antrag des Herrn v. Polenz ist vorhin unterstützt worden; es ist aber auch der Antrag Sr. Königl. Hoheit, der zwar im Anfänge der Debatte erst eingebracht wurde, zur Unterstützung gebracht worden. Se. Königl. Ho heit hat jedoch erklärt, der Antrag werde nicht für unterstützt zu achten sein. Nun ist über diesen letzter« Antrag weiter ge sprochen worden, und es hat sich Herr v. Polenz demselben angeschlossen, ungeachtet er nicht für unterstützt zu achten war. Es scheint demnach, als hätten Se. Königl. Hoheit ihren An trag wieder ausgenommen. Prinz Johann: Ich habe kein Recht, meinen Antrag wieder aufzunehmen, sobald ihn die Kammer nicht unterstützt hat. Das Einzige, was zu thun wäre, wäre vielleicht, die Kammer zu fragen, ob sie glaube den Antrag unterstützt zu haben oder nicht. Es würde dies das Einzige sein, was ge schehen könnte. Bürgermeister Ritt erstädt: Ich bin doch der Ansicht, daß der Antrag Sr. Königl. Hoheit für unterstützt zu achten sei; es ist hier nicht die Rede von einer Debatte über eine vor liegende Paragraphe eines Gesetzentwurfs, wo ein Antrag so gleich nach dem Verlesen der Paragraphe gestellt werden muß, sondern es ist ein Antrag, der durch die Debatte selbst hervor gerufen worden ist, und da haben wir eS nie so streng ge nommen. Präsident: Es würde sich vielleicht die Sache dazu eignen, eine Vorfrage zu stellen, und ich würde mir, wenn die Kammer dagegen Nichts einzuwenden hat, erlauben, die Frgge so zu stellen: Glaubt die Kammer, daß der Antrag Sr» Königl. Hoheit mit einer Anzahl von 10 Stimmen für unter stützt zu achten sei? Dnese Frage von 26 gegen 7 Stimmen bejaht. Präsident: 26 Mitglieder haben also geglaubt, daß der Antrag unterstützt sei. Nun hatte sich der Herr v» Potenz diesem Anträge angeschlossen und den..seinigrn fallen lassen, welchen Letzteren jedoch Hc. v. Carlowitz wieder ausgenommen hat. Ich würde nun zunächst die Frage aus den Antrag Sr° Königl/Hoheit zu richten haben: Ob die Kammer denselben annehmen wolle? Wird mit 19 gegen 14 Stimmen bejaht- Präsident: Somit dürfte von dem wieder aufgenom- menen Anträge des Herrn v. Polenz wohl nicht werter mehr vie Rede sein, und ich würde nunmehr abzuwarten haben, ob Jemand sich, erhebt, um im Allgemeinen über den vorliegenden Berathungsgegenstand zu sprechen. Wenn das nicht der FM rst, so würde die allgemeine Debatte für geschloffen zu betrach ten und zum speziellen Theile übcrzugchen sein. Referent v. Carlowitz tragt nun §. 1. des Gesetzent wurfs vor (s. dies, in Nr. 270. d. Bl. S. 4609.). Die De putation hat hier eben so wenig als die H. Kammer Etwas zu erinnern gehabt. PräsidentIch kann wohl fragen: Ob dis Kammer die erste wie sie im Gesetzentwürfe enthalten ist, annehmen wolle? Einstimmig Jaj In gleicher Maße werden die §§. 2., 3., 4,, 5. und 6.
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