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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 291. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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nung, und zwar zu d.rm Vorträge des Berichts der s. Deputch- inindem Ausdehnung dieselbe Verpflichtung haben- Wenn wir kein neues Gesetz wegen Übertragung derCriminalkostenbe- kochmen, so sehe ich einen möglichen Erfolg nicht vor mir und .wüßte also,nicht, was beantragt werden sollte. . Referent 0. Schröder: Das Petitum der Gemeinde ist etwas allgemein, es bezieht sich nicht auf Uebertragung ihrer Criminalkosten allein. Präsident: Die Deputation hat der Kammer überlassen, ob sie die Petition der Gemeinde Schönau,' so weit sie die subsi diarische Uebertragung der Untersuchungskosten betrifft, der 4. Deputation annoch zur Begutachtung überlassen wolle; ich habe nun an die Kammer die Frage zu richten: Ob die Petition in dem bezeichneten Puncte der 4. Deputation zur Begutachtung noch abgegeben werden solle? Wird durch 32gegen 27 Stimmen verneint. Sonach ist das Gutachten der Deputation abgelehnt, und die Petition wird sonst in dieser Beziehung auf sich beruhen' können. . Sodann.hqt der Deputation noch b. eine Petition der Ge meinden Schweikershain, Arras^ Holzhausen rc. vor gelegen, worin der Wunsch ausgesprochen wird: „es möchte vcrstattet werden, die aus vor dem Jahre 1832 vorgekommenen Ablösungen herrührenden baaren Geldgefalle auf die Landren- Lenbank zu verweisen," jedoch wird sich dieselbe durch den be reits früher gefaßten oben unter IV. aufgeführten Beschluß erledigen. Präsident: Es würde keine Fragstellung nöthig sein, denn es geht aus der Sache selbst hervor. — Es kann nun zum Verlesen und nach Befinden derBerathung des Berichts der 4. Deputation, das Gesuch des Pachters des Kamm'ergüts Dstra, Portius, betreffend, übergegangen werden. Der Referent Kasten trägt hierauf den Bericht vor. Die Kammer entscheidet sich für die sofortige Berathung, und da Niemand das Wort verlangt, stellt der Präsident die Frage: Ist die Kammer mit dem Gutachten der Deputation ein verstanden, welches dahin geht: „den Petent mit seinem Gesuch um Verwendung wegen der ihm höchsten Orts abgeschlage nen Entschädigung für den Wegfall des Gesindedienstzwangs abzuweisen und ihm Betretung des Rechtswegs zu über lassen"? Wird einstimmig bejaht. — — Der Tagesordnung gemäß, folgt nun das Verlesen des Berichts der 4. Deputation über die Petition der Unterthanen des Amtes Lohmen um Verwendung wegen des aus Staatswal dungen zu verabreichenden Holz- und Streubedarss. Der Abg. v. Lhielau trägt in Abwesenheit des Herrn Referenten a.d. Winkel den Bericht vor, nach welchem die Pe tenten abzuweisen sind. Die Kammer entscheidet sich auch hier für die sofortige Be rathung. Niemand verlangt das Wort, und der Präsident bemerkt; Die Deputation hat aus den ange gebenen Gründen angerathen, die Petenten mit ihrem Gesuch abzuweifen. Stimmt die Kammer für dieses Deputations-Gut achten? Wird einstimmig bejaht. 'Cs wird nun zu dem ferneren Gegenstands der Tagesord- tron, über Ke von der .Gemeinde Eularr nebst, sechs anderen.Ge meinden eingereichte Petition, .die Bepfläyzung der durch ihre' Fluren gehenden Chaussee mit Obstbaumen betreffend, über gegangen. ! Der Referent 0. Wfesand trägt .diesen Bericht der Kammer vor, nach welchem die Petenten mit ihrem Gesuche ab- zuweisen sind. Abg. Huth: Ich muß sehr bedauern, daß-die geehrte Deputation diesePetition abfällig begutachtet hat. Bekannt lich erließ die Staatsregierung im Jahre 1827 die .wohlwol lende Verfügung, daß jede Gemeinde, durch deren Flurbezirk eine Chaussee führt, an derselben Obstbäume anpflanzen zu dür fen berechtigt sei. Die sieben hier in Rede stehenden Gemeinden erfuhren aber von dieser wohlmeinenden Anordnung der Staats regierung kein Wort, sie mußten vielmehr im folgenden Früh jahre ganz zufällig vernehmen, daß die Stadtgemeinde zu Pe gau im Begriff stehe, jene Anlage von Obstbgumen von dem Weichbilde der Stadt Pegau aus bis zur Landesgrenze, also auch durch diese 7 Fluren auszudehnen und sich sonach in das Eigenthumsrecht der Gemeinden zu drängen. Die Gemeinden konnten sich natürlich hierbei nicht beruhigen;. die Vor stände derselben gingen an die Straßenbaucommission, wurden aber dort abfällig beschieden, wie das auch im Bericht gesagt worden ist. Allein die Gemeinde Lrautschen ging un geachtet dieser Bescheidung weiter, schaffte sich junge Bäume an und begab sich an Ort und Stelle, um die Anpflanzung zu vollziehen. Sie glaubte, die Staatsregierung hätte ihnen gleich Andern bewilligt, Bäume «npflanzen zu dürfen, sie wurde ober von dem Straßenaufseher daran verhindert. Die geehrte Deputation sagt, die Gemeinden hätten kein Recht an den Chausseen, weil sie Staatseigentum wären; hierauf muß ich mir zu erwiedern erlauben, daß allerdings die Chaus see Staatseigenthum ist; allein das Recht, an den Rändern derselben Anpflanzungen zu machen, ist ihnen, do.ch gleich an- » dem Gemeinden durch die Verordnung der hohen Staatsregie-- s rung ausdrücklich zugestandsn. Nun hat jedoch die allzusehr ! sich annähernde Nachbarschaft der Herren Pegauer ihnen was die hohe Staatsregierung in ihrer wohlgemeinten Absicht freundlich zugedacht, hier unfreundlich entzogen. Daß dies höchst ungerecht ist, darüber wird die geehrte Kammer gewiß mit mir einverstanden sein. Ich erlaube mir daher folgenden Antrag an die hohe Staatsregierung, wenn er noch zulässig ist: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die Commun Pe gau zu veranlassen, sie möge die von ihr angepflanzten Bäume ! an jede der betreffenden Gemeinden gegen billige Entschädigung § abtreten." j Präsident: Wird dieser Antrag unterstützt? Er folgt zurGenüge. Referent v. Wiesand: Auf die Aeußerung des Abg. Huth habe ich zu erwiedern, daß die Sachlage folgende ist: In dem Jahre 1827 wurde ein Patent i von der Amtshaupt- mannschaft erlassen, worin den Gemeiyden bekannt gemacht
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