Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 322. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
MLtthetlrr regen über die Verhandlungen des Landtags. «HA 322. Dresden, am 7. December. 1837. Hundert vier und vierzigste öffentliche Sitzung' d er I. Kammer, am 17. November 1837. (Beschluß.) Berachung über den Gesetzentwurf, die Parochiallasten betreffend. (Allgemeine Berachung. — Besondre Berachung tzZ.1-6.)- (Schluß derNede desHrn. v. Polenz:) Ich hätte gewünscht, eS wäre dieser billige und einfache Weg anstatt des vorgeschla- genen Verfahrens ergriffen worden. Indessen die Deputation hat nicht gar zu weit vom Gesetzentwurf abweichen wollen, um die Bereinigung weniger zu erschweren, die um so wünschens- werther ist, damit man endlich zu einer festen, wenn auch inte- rimistischenBestimmungindiesrrAngelegenheitkomme. Ich be- scheide mich daher gern bei dem Gegebenen; man sieht jedoch daraus, wie wünschenswerth es sei, daß die ausgestellten Sätze in der Zwischenzeit keiner weiteren Deutung unterliegen, und daß die praktische Ausführung dieser angegebenen Sätze wenig stens von der I. Kammer genau geprüft werden möchte. Da her wollte ich mir zu bemerken erlauben, es sollten wohl bei ß. 7., welche die wichtigste ist, die uns nun beschäftigen wird, die Sätze in der Art gespalten werden, wie sie mit Römischen Buchstaben bezeichnet sind, so daß über jeden Satz einzeln ge sprochen und abgestimmt würde; mein Wunsch verstößt nicht gegen die Landtagsorvnung und vielleicht auch nicht gegen die Absicht des hohen Präsidium. v. Carlowitz: Die Bemerkung des Herrn v. Polenz veranlaßt mich zu einer kurzen Erläuterung. Er findet es ta- delnswerth, daß die Deputation bei ihren Vorschlägen nicht bloß auf die Beiziehung des Grundbesitzes im Allgemeinen, sondern auf die Modalität der Beiziehung nach der Grund steuer insbesondere Rücksicht nehme. Es ist aber hierbei wohl zu unterscheiden. Es fragt sich nämlich, ob Herr v. Polenz dies im Allgemeinen rügt, oder ob er insbesondere nur die Be ziehung der Rittergüter dabei im Auge habe. Allerdings bie tet der Entwurf sowohl als das Deputations-Gutachten eine Schattenseite in sofern dar, als man jetzt schon, wäre es auch nur für den besteuerten Grundbesitz, einen Maßstab zur Richt schnur annehm en will, der eLst künftig, d. h. nach erfolgter Grundbesteuerung, sich wird in Anwendung bringen lassen. Allein das liegt darin, daß man schon gegenwärtig Beiträge braucht, daß man daher mit dem Gesetz nicht so lange warten kann und will, bis die Grundsteuer regulirt ist. Ich habe freilich von vorn herein eine andere Ansicht gehabt, ich hätte geglaubt, man hätte bis zu Einführung des neuen Grundsteuer systems warten können, aber freilich müßte es dann noch kein Schulgesetz geben. Ist das Schulgesetz nun aber einmal ge geben, so macht dieses Aufwand, mithin Beiträge nothwen- dig, und es folgt daraus, daß man unerwartet der neuen Grundbesteuerung den Fuß schon jetzt aufsuchen muß, den man für den geeignetsten hält. Richtiger hätte man gehan delt, hätte man das Schulgesetz bis nach dem Parochiolgesetz ausgesetzt gelassen — wie dies früher die Ansicht der I. Kam mer war — und hätte man weiter das Parochialgesetz ausge setzt bis nach dem neuen Grundsteuersystem, wäre man also gerade umgekehrt verfahren, als man verfahren ist. Jetzt frei lich ist dazu Nichts weiter mehr zu sagen. Wenn aber die Bemerkung des Herrn v. Polenz sich nicht auf den Grundbesitz überhaupt, sondern nur auf den steuerfreien Grundbesitz bezie hen soll, so hat eben die Deputation 3 Vorschläge auf die Bahn gebracht, von denen die erstem beiden nicht auf die Bo nität, also auch nicht auf die künftige Grundbesteuerung Rück sicht nehmen. Ich bemerke daher, daß, wenn die Kammer sich für einen der beiden ersten Vorschläge einer Beiziehungsmoda- likät der Rittergutsbesitzer entscheidet, dann von der Grund steuer abgesehn werden kann. Wenigstens war das meine An sicht, als ich jene beiden Vorschläge in der Deputation zur Sprache brachte. Gereicht dies vielleicht zur Empfehlung jener beiden Vorschläge, so ist doch nicht zu verkennen, daß in Bezug auf Gleichmäßigkeit der Besteuerung der letzte Vor schlag den Vorzug vor den beiden andern verdient, und des halb entschied sich die Deputation zu seinen Gunsten. Prinz Johann: Zu dem, was Hr. v. Carlowitz ange führt hat, erlaube ich mir zu erwähnen, daß auch der Vorschlag, welchen die Deputation an die Spitze gestellt hat, vor der Hand und vor Einführung des neuen Grundsteuersystems nicht auf die Bonität, sondern auf die Grundflächen Rücksicht nimmt, wie §. 7 g. beweisen wird. In sofern ist also auch bei diesem Vorschläge vor der Hand nicht auf die Bonität Rücksicht genom men. v. Po fern: Wir genießen jetzt das Glück, Köm'gl. Com- missarien in unserer Mitte zu haben, und so nehme ich denn den vorhin angenommenen Satz wieder auf. Das vorgelegts Ge setz scheint für das ganze Königreich Sachsen gegeben werden zu wollen. Es findet sich wenigstens eine Stelle in den Motiven oder sonsten nicht, daß dieses Gesetz, ehe die Provinzialstände > eingewilligt haben, auf die Oberlausitz keine Anwendung sin-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder