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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 324. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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MLLsherlttttgert über die Berhandlungen des Landtags. «Ab 324. Dresden, am S. December. 1837. Hundert fünf und vierzigste öffentliche Sitzung der l. Kammer, am 18. November 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf, die Parochlal- lasten bett. (§. 7) — v. Po lenz: Zwei Gründe haben die geehrten Redner vor mir aufgestellt, denen ich unmöglich das Gewicht beilegen kann , was sie darauf zu legen scheinen. Emrn ü, es sei eine Prägravation, wenn den Rittergutsbesitzern ein Nachlaß zuge standen würde auf das, was sie von ihrer Fläche beizutragen hätten. Ich muß aber sagen, daß hier von einer Wenachthei- ligung nicht die Rede sein kann, da jetzt Alle tragen sollen, während,'vorher nur ein Lheil beitrug, Letztem also die Last erleichtert wird; demnach vermag ich den Einwurf nicht zu be greifen. Der 2. Grund, der mir am wenigsten haltbar er scheint, ist der; es wären nämlich die jetzigen Besitzer nicht Die jenigen, welche früher die Dotation gemacht oder Etwas gelei stet hätten für diesen-Zweck; aber ich glaube, es fällt solcher mit dem vorigen zusammen; es ist das durch die Kaufsumme bei jedem Grundstück, bei kleinern und großem, ausgeglichen worden, denn wenn rin Theil der Grundstückbesitzer bisher un bezweifelt zu Aufbringung der Parochiallasten verbunden wa ren, so rechneten sie das ab, was sie für diesen Zweck ohnge- fähr an jährlichen Abgaben zu leisten hatten, dagegen im an dern Falle auf die Immunität gerechnet und um so viel mehr gegeben werden konnte. So wurde es übergetragen von dem ersten auf den letzten Besitzer; also liegt darin kein Grund, die billige Behandlung auszuschließen. Prinz Johann: Ich habe auf einen Grund des Bür germeister Hübler zu antworten, den ich nicht gelten lassen kann. Er stellte an die Spitze der Argumentation: das bishe rige historische Recht sei ein historisches Unrecht. Gewiß ist es stets gefährlich, wenn man bei dem historischen Rechte nach der Quelle fragt. Es giebt manches historische Recht, dessen Quelle unrein ist; dieser Makel hat sich aber im Verlauf der Zeit gereinigt und die Sache sich ausgeglichen. Was nun be steht, muß heilig sein, in sofern nicht ein unrechtmäßiger Ti tel nachgewiesen werden kann. Dieser Nachweis scheint aber bis jetzt noch nicht gelungen zu sein. Vicepräsident D. Dsutrich: Wenn man bei dieser Dis kussion damit begonnen hat, daß man den Vorhang vor der Vergangenheit wegzuzichm versuchte, so wird man, wenn man hinter diesen Vorhang blickt, finden, daß zwar viele Lhatsachen für und wider die jetzt aufgestellte Behauptung zum Vorschein kommen; es wird sich aber für Entscheidung der jetzt obschwebrnden Frage im Ganzen wenig Material dar bieten. Es ist bei einer frühem Gelegenheit meine Aufgabe gewesen, zu erörtern, was es mit den bäuerlichen Grund stücken für eine Bewandniß habe. Da ist mir nun allerdings die Ueberzeugung geworden, daß nur ausnahmsweise freie Grundstückoesitzer dieser Art bestanden. Daß es aber derselben gab, ist urkundlich nachzuweisen; es zeigen dies schon die be kannten Kolonieen, die nach flämischen Rechte in Sachsen bestanden. Ebenso ist mir aber auch dieUeberzeugung gewor den, daß eine Menge Stiftungen für Kirchen und milde Zwecke von Seiten der damaligen Grundherrn, der Ritterschaft aus gegangen sind, und so hat sich im Hergang der Jahrhunderte die Freiheit der Rittergutsbesitzer von den Parochiallasten ge- bildet. Alle nachfolgende Besitzer besaßen diese Freiheit bona üä« und ungestört bis in die neuere Zeit, und es zeigen die Verhandlungen de« vorigen Ständeversammlung, daß diese Freiheit der Rittergutsbesitzer den Ständen und ebenso wenig der Regierung zweifelhaft war. Es ist nun aber das Recht des Besitzes jener Freiheit zweifelhaft gemacht worden, und bleibt daher, selbst im Interesse der Rittergutsbesitzer Nichts übrig, als daß die Gesetzgebung mit irgend einer positiven Be stimmung dazwischen trete, so ist dabei mit der äußersten Bil ligkeit zu verfahren, eben deshalb, wie ich wiederhole, weil die Rittergutsbesitzer bona title diese Befreiung besessen, weil sie durch Verkäufe, durch Vererbung auf sie übergetragen wor den ist. Ich habe lange geschwankt über den Maßstab. Ich finde aber bei mehreren Vergleichungen, die ich über die vor kommenden Fälle angestellt habe, daß eine sehrgroßeLastaufdie Rittergutsbesitzer, also auf die bisher von den Parochiallasten befreit gewesenen Grundstücke gelegt werden würde, wenn man nur 331 0. jährlich adziehen wollte. Der Besitz jener Be freiung, möge er in früherer Zeit sich gegründet haben, auf was er wolle, er ist dennoch ein rechtlicher. Wenn man auf diesen Gesichtspunkt sich stellt, so scheint es mir, baß man nur die Hälfte auf das bisher befreite BeWhum zu legen habe. Ich kann mich also nicht für die Minorität erklären, sondern nur der Majorität beistimmen. Bürgermeister Bernhard:': Ich möchte nicht gerne bei tragen zur Verlängerung der Diskussion; gleichwohl ist mir ein Bedenken aufgeftoßen, was ich nicht verschweigen kann; esbe- ! zieht sich auf die 7 i. überhaupt. Es ist in der Paragraphe '
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