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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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hen, oder andere zu thun, welche ihr angemessener erscheinen. Sehe ich nun aufdiesenZweck des Antrags von Hm. v. Deut lich, wie er jetzt besteht, so scheint es mir bei Abstimmung der fünften und sechsten Frage sehr wichtig, daß wir zuerst das Schicksal des Deutrichschen Antrags kennen; denn es ist ein größer ünlrrschied, ob definitiv entscheiden, oder bloß eventuell, indem wir alles Weitere dem Ermessen der Regie rung anheim geben. Referent v. Carlowitz: Ich darf zwar der Deputation Nichts vergeben, allein ich für meine Person würde sehr gern einverstanden sein. Ich weiß nicht, ob die übrigen Mitglieder der Deputation ebenfalls beistimmen. Bürgermeister Wehner: Ich glaube, daß der Antrag des Hm. Secr. Hartz der Sache ganz angemessen sei, nämlich: daß man erst über das Amendement des Hrn. v. Deutrich abstim me, ehe man in einem Puncte weiter geht, damit man weiß, ob dieser Antrag angenommen wird oder nicht, da von der Annahme die Veränderung mehrerer von der Deputation ausgeworfener Fragen abhängig ist. Staatsminister v. Lindenau: Der Wunsch, daß eine Neue Gesetzgebung über die Bierzwangsrechte noch im Laufe dieses Landtags zu Stande kommen möge, scheint in der Kam mer vorherrschend zu sein: ein Wunsch, den ich vollkommen theile, und eben darum mir die Frage erlaube: ob, wenn der Antrag des Hrn. Stellvertreters von beiden Kammern an genommen und an die Regierung gebracht wird, ob dann bis zur Beendigung der beantragten Erörterungen alle wei tere Berathungen aufgeschoben werden sollen, oder ob-uner wartet jenes Resultats weiter in der Sache vorgeschritten wer den soll. Es scheint mir nothwendig, sich hierüber zu ver ständigen. Referentv. Carlowitz: Nach meinem Dafürhalten würde durch den Antrag des Hrn. Stellvertreters kein Aufenthalt in die Berathung des Gesetzes kommen. Man würde die Puncte einzeln durchgehen, mit Vorbehalt darüber abstimmen und sie dann an die H. Kammer und an die Regierung zu bringen haben. In Bezug auf §. 24. hat sich ohnehin die Deputation Vorbehalten, bescndern Bericht zu erstatten. Bürgermeister Hübler: Ich glaube auf das, was der Herr Staatsminister so eben geäußert hat, wird die Antwort von der Entscheidung der Kammer über die Frage bei Punct 16 abhängen. Im Sinne der Deputation scheint es zu sein, unerwartet der Zurückgabe des ersten Theils des Gesetzentwurfs an die Staatsregierung den übrigen Theil des Gesetzentwurfs zur Berichterstattung und zur Berathung der Kammer zu bringen. Staatsminister v. Lindenau: Das Resultat wird ein wesentlich verschiedenes sein, ob die Regierung nach dem An träge des Hrn. Stellvertreters zuerst die fragliche Erörterung anstellen und auf deren Basis der Kammer einen neuen Gesetz entwurf vorlegen, oder ob dies auf die Basis des Deputations berichts geschehen soll. Geschieht das Erste, so darf es nicht unbemerkt bleiben, -aß die erforderlichen Erörterungen auf Hundert und einige vierzig Städte und Tausend Rittergüter zu erstrecken und im Laufe dieses Landtags nicht zu beendigen sind. v. Po lenz: Mir scheint die von Sr. Exzellenz aufge stellte Frage eine durchaus nothwendige, jedoch nur erst dann von MchÜgkÄ, WNU. wir lassen,, daß der Antrag des Hrn. v. Deutrich angenommen wird, das müßte also doch vlllMs gehen. Ich sollte meinen, daß das, was das Deutrichsche Amendement eigentlich verlangt, auch schon von der Deputa tion beim 7. Puncte berücksichtigt worden sei. Bürgermeister Hübler: Ich muß denn doch darauf auf- Merksam machen, daß ein großer Unterschied zwischen dem Vorschläge der Deputation und dem Anträge des 0. Deutrich vorwaltet. Die Deputation hat beim 15. Fragpuncte an heim gegeben', ob die Regierung ersucht werden solle, nach den von ihr unter 1 bis 14 entwickelten Vorschlägen den ersten Theil des Gesetzentwurfs umzuarbeiten. Hier bleibt also je des weitere Ermessen der Regierung ausgeschlossen, während nach dem Anträge des v. Deutrich die Regierung an diese Vor schläge keineswegs gebunden sein, sondern ihr anheim gegeben werden soll, mit Ausnahme der bereits feststehenden Prinzipsfra gen unter 1. 2. 3. die Vorschläge unter 4. bis 14. näher zu prüfen und nach Befinden der Kammer geeignetere Vorschläge über die Entschädigungs-Ausführung zu thun. Und das eben ist es, was für das Amendement des v. Deutrich ganz besonders zü sprechen scheint. Vicepräsident 0. Deutrich: Ich habe vorhin schon be merkt, daß ich den Vorschlag der Deputation nur als einen eventuellen ansehe. Ich glaube, die übrigen Paragraphen des Gesetzes könnten berathen werden, weil die Anträge wegen Umarbeitung des Gesetzes anjetzt bloß die ersten 4Paragraphen betreffen. Secr. Hartz: Die Frage des Hrn. Staatsministers ging nicht auf die übrigen Puncte des Gesetzentwurfs, sondern sie war dahin gerichtet: ob die Regierung den neuen Gesetzent wurf unerwartet der beantragten Erörterungen zur Vorlage zu bringen habe, oder nur dann erst, wenn die Resultate die ser Erörterungen ihr vollständig vorlägen. Nach dem, was der Herr Staatsminister entwickelt har, könnte nun unmög lich das Gesetz, für den letzteren Fall, in diesem Landtage vor gelegt werden. Staatsminister v. Lindenau: Ich muß ganz dem bei treten, was vom Hrn. Secr. Hartz und Hrn. Bürgermeister Hübler so eben ausgesprochen wurde. Es ist etwas ganz An deres, ob bei der Regierung die Vorlage eines Gesetzes auf den Grund der von der Deputation gemachten Vorschläge, oder aus den vom Hrn. Vicepräsidenten 0. Deutrich gestellten Antrag beantragt wird. Ersteres könnte ohne großen Zeit aufwand geschehen; Letzteres nur nach Beendigung aller Er örterungen , die allerdings sehr zeitraubend sein dürsten. Es ist daher nothwendig, daß die verehrte Kammer über den ei nen oder andern Antrag sich bestimmt vereinige.
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