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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Pflichtigen nach der im Deputationsberichte na her angegebenen Modalität berechnet werden? Präsident ersucht die Kammer, diesen 5. Punct mit Ja oder Nein zu beantworten. Wird einstimmig bejaht. Sodann wird die 6. Frage verlesen, welche lautet: Soll ein Satz von acht Groschen für den Kopf als Aversivnalsumme angenommen werden?. Secr. Hartz: Daß der Satz von 8Groschen für den Kopf für angemessen nicht zu erachten sein dürfte, wird Jeder, der die Verhältnisse nur einigermaßen kennt, sehr leicht einsehen. Man erwäge, daß ein Dorf von 100 Einwohnern, welches unter dem Bierzwange liegt, eine Entschädigung von nicht mehr als 33 Lhaler 8 Groschen, oder da dreiprozentige Staatspapiere ge wahrt werden sollten, von»! Lhaler jährlicher Rente gewähren würde. Ich muß bezweifeln, daß dieser Satz angemessen sei. Man erwäge ferner, daß der Bierzwang vielleicht ein Wirths- haus an einer frequenten Straße getroffen hat, wodurch die einkehrenden Fremden eine ziemlich große Quantität Bier ver zehrt worden ist, und daß hierauf gar keine Rücksicht genommen werden soll. Man wird sagen, daß der Nachweis eines größe ren Schadens nachgelassen sei; allein ein solcher Nachweis wird niemals vollständig passend sein. Er soll geführt werden durch die Differenz Dessen, was ausgeschroten worden ist in den letz ten 3 Jahren vor und in den ersten 5 Jahren nach der Aufhe bung des Bierzwanges; hier kann die Differenz gering sein, wenn innerhalb der städtischen Bierbannmeile wahrend 5 Jah ren keine neue Brauerei errichtet ward; im 6. Jahre wird viel leicht eine errichtet, und nun beginnt erst der wahre Nachtheil; die Frist der Berechnung aber ist vorüber. Ich muß daher hier unverholen bekennen, daß ich die vorgeschlagene Entschädigung nicht für angemessen halten kann. Ich hoffe indessen, es wird dabei nicht blechen. Wir legen auch dies in die Hände der Re gierung, und sie wird mit derselben Gerechtigkeit und Billigkeit, die sie jederzeit gehandhabt hat, erwägen, welche Opfer dem einen und welche demändern Lheiie, der Billigkeit nach, ange sonnen werden können. Aheils deshalb, theils weil em Antrag auf Erhöhung von mir eben so wenig auf eine feste Basis ge gründet werden könnte, als der Vorschlag der Deputation selbst, begnüge ich mich nur nochmals auszusprechen, wie ich diese Entschädigung unter solchen Verhältnissen auf keinen Fall ange messen finde. Ich hoffe, daß die hohe Staatsregierung von der Unzulänglichkeit derselben sich überzeugen und, selbst eine Erhöhung beantragen werde. Graf Hohenthal: Dem von Herrn Secr. Hartz Ge- sprochnen trete ich bei, muß ihm aber doch einhalten, daß nach der Erklärung der Regierung, wenn in einem solchen Dorfe eine Schenke existirt, diese besonders ablösen muß. Bürgermeister Hü hl er: Dieselben Gründe, welche vor hin die geehrte Kammer zu veranlassen schienen, vor Abstim mung auf die sechste Frage den Antrag des Herrn p. Deutlich zur Abstimmung gebracht zu sehen, scheinen es.mir auch jetzt wünschenswert!) zu machen,daß über den vomSecr.HartzzumlS. Puncte gestellten Antrag vor allen Dingen abgestimmt werde, ehe wir zur Abstimmung über den 6. Fragpunct schreiten. Denn von der Annahme oder Ablehnung des Hartzischen Amen dements wird es abhängen, wie sich die Kammer über den 6. Fragpunct zu entschließen hat. Und um diese Frage bejahen zu können, muß ich meinerseits dringend wünschen, daß hier unter das fernere Ermessen der Negierung nicht ausgeschlossen bleibe, was allerdings nur durch Annahme des Hartzischen Amendements geschehen kann. Präsident: Das Amendement ist zum 15. Puncte ge stellt. Soll nun zu gleicher Zeit auch der 15. Punct voraus gehen? BürgermeisterHübler.: Es würdewohlzweckmäßig sein, wenn der 15. Fragpunct vorausgenommen würde, und der Abstimmung über denselben und das Hartzische Amendement die Abstimmung über den 6. Fragpunct folgte. Präsident: Ich gestehe, daß ich für meine eigne Per son mich dadurch beruhigt finde, daß der Satz von 8 Gr. bloß ein hingestellter, ein vermittelnder ist; er ist nicht eigentlich be stimmend basirt, wie die Deputation selbst gesagt hat. Wenn man auf der andern Seite annehmen kann und muß, daß die Verhältnisse so sehr verschieden sind, so wird man nicht umge hen können, auch verschiedene Sätze anzunehmen. Der Satz von 8 Gr. könnte vielleicht als Mittelsatz angenommen und ein höherer von 12 Gr., ein anderer von 4 Gr. bestimmt werden. Die Regierung wird zu prüfen haben, ob dieser Satz angemes sen sei oder nicht. Referent v. Carlowitz: Wenn durch die jetzt beantragte Fragstellung auf den 15. Fragsatz dem Deputations-Gutach ten in sofern nicht präjudizirt wird, als die dazwischen liegen den Sätze noch zur Abstimmung gebracht werden können, so hätte ich meinestheils kein Bedenken dagegen, daß man jetzt diesen Satz No. 15. nebst dem Amendement des Secr. Hartz zur Abstimmung brächte. Was den sechsten Fragpunct über haupt anlangt, so muß ich bemerken, daß allerdings dieser Punct nicht so ganz unabhängig von den folgenden ist. Würde der Satz von 8 Gr. nicht für ausreichend befunden, so würde man dann vielleicht nicht auf den von der Deputation später nachgelassenen Beweis des gehabten Schadens kommen mögen, und in sofern ist es allerdings nicht ganz gleichgültig, für wel chen Satz wir uns hier erklären. Es würde sich sehr fragen, ob nicht jener Nachweis entbehrlich wäre, wenn hier ein höherer Satz beliebt würde. Bürgermeister Hü bl er: Ich bin mit dem Herrn Refe renten einverstanden, daß die Abstimmung über den 15. Frag punct die Kammer keineswegs präjudiziren soll hinsichtlich der Beschlußnahme über die Puncte 6—14. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G, Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: Vr. Gretschel.
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