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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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men, in vielen Städten vielleicht in die Hand eines Einzelnen, und so werden wir Wenige bereichern, um desto mehr Arme zu machen; wir werden den Aktiengesellschaften neue Wege bahnen, während bei den Brauereien in der Stadt schon jetzt eine Art von Aktiengesellschaft besteht, die aber durch Privat- rechtstitel ein Recht hierzu erworben hat. Ich kann sonach den Deputations-Vorschlag weder recht, noch billig, noch den Ver hältnissen angemessen finden, am allerwenigsten aber kann ich den Satz von — 2 Gr. — für Etwas erachten, was gegen ei nen so großen Nachtheil, als man uns zumuthet, einer achtbaren Klasse von Staatsbürgern zuzufügen, irgend in Frage kom men könnte. Secr. v. Zedtwitz: Es sind die Gründe der Deputation schon so umständlich beleuchtet und der Gegengründe so viele dawider angeführt worden, daß ich mich fast enthalten möchte, darüber noch weiter Etwas zu sagen. Allein der Vorschlag der Deputation kann auch meine Zustimmung und zwar aus einem doppelten Grunde nicht erhalten. Einmal ist hiernach wirklich von einer Gebahrung und Verfügung über das Eigen- rhum einzelner Bürger die Rede, die kaum gerechtfertigterschei nen dürste. Man will ihnen Etwas, das längst in ihr Ei- genthum übergegangen ist und durch Kaufund Verkauf einen festen Preis erhalten hat, entziehen, und das für eine Summe, die in der That kaum den hundertsten Th eil des Ersatzes von Dem bieten würde, was sie verlieren. Die Besitzer braube rechtigter Grundstücke haben zum großen Lheile auf ihren Hau sern besondere Steuerverpflichtungen, die sogenannten Brau schocke, aufliegen, und diese sind ihnen nicht etwa bloß in dem Verhältnisse zu dem Rechte des Brauens, was sie darauf aus zuüben haben, sondern auch in Beziehung auf das Recht, das gebraute Bier selbst zu verschenken, aufgelegt; denn die brau berechtigten Häuser sind zugleich auch diejenigen, die den Wrauurbar der Stadt verschenken. Sie haben also ein dop peltes Recht, das Braurecht und das Schankrecht. Nun will zwar die Deputation dieses Recht des Brauurbars an Conzes sionen binden, sie will es dahin gebracht wissen, daß künftig die brauberechtigten Häuser die Conzesst'on vorzugsweise erhal ten sollen. Allein einen Ersatz für den Verlust Dessen, was sie zeither auszuüben berechtigt waren, werden sie hierdurch doch schwerlich erlangen. Ein solches Haus hat vielleicht bloß um deswillen einige Tausend Thaler mehr gegolten, weil es ein brauberechtigtes Haus war, nach Wegfall dieses Rechtes wird es daher um so viel in seinem Werthe sinken. Man würde also,,nehme man den Vorschlag der Deputation an, offenbar über das Eigenthum der einzelnen Bürger auf eine nicht zu billigende Weise verfügen. Allein nicht das bloß, nein, man würde auch, und das ist mein zweites Bedenken, selbst die Gläubiger, die auf solch einem Grundstücke jetzt versichert sind, ungemein dabei gefährden. Denn wenn das Haus nun nicht mehr jenes ihm zuständige Braurecht auszuüben hatte, so würde es, wie vorhin gezeigt worden, im Werthe gewiß bedeutend zu rückgehen, und ich wüßte dann nicht, wie wir die Gläubiger gegen diese Gefahr gehörig schützen wollten. Endlich kommt noch hinzu, daß es meinem Bedünken nach doch wohl nur eine reine Angelegenheit der Städte selbst ist und bleiben sollte, wie und auf welche Weise sie ihren Brauurbar künftig am besten exerziren können und wollen, und daß daher hierüber in den Kammern nicht füglich, sondern nur in den Städten selbst verhandelt werden sollte. Ich würde mich daher schon in die ser Beziehung nicht für den Antrag bestimmen können/ abge sehen noch von allen den übrigen Gründen, die sonst auch der Deputation als Gegengründe entgegengestellt worden sind. Graf Hohenthal: Nur mit ein paar Worten wollte ich mir erlauben, das vollkommen zu bestätigen, was schon vom Herrn Bürgermeister Hübler gesagt worden ist, daß es ganz besonders für die kleinern Städte in Sachsen ein wahres Grab ihrer wenigen Nahrung sein würde, wenn die Aufhebung die ses Rechts beschlossen würde.. Vom Herrn Secr. Hartz ist darauf aufmerksam gemacht worden, daß in seiner Stadt und in vielen größer» Städten bereits gute Einrichtungen in Be zug auf Brau- und Malzhäuser getroffen seien; ich kann dem noch hinzufügen, daß auch in kleinern Städten, wie namentlich in Königsbrück und auch in der Stadt, von der eine Petition über den vorliegenden Gegenstand eingegangen ist, in Großen hain, solche Einrichtungen getroffen sind. Namentlich bei den kleinern Städten bin ich überzeugt, daß, wenn wir diese Gerechtsame aufheben wollten, wir tief in ihr Besitzthum ein greifen und sie unglücklich machen würden. Daher kann ich mich nur gegen den Deputations - Vorschlag und für die hohe Staatsregierüng erklären. Domherr v. Günther: Auch ich fühle mich dringend veranlaßt, die Kammer zu ersuchen, das Wohl und Wehe Derer zu berücksichtigen, welche in einzelnen Städten brau berechtigte Häuser besitzen, und zu erwägen, daß bei Verän derungen, wie die sind, die wir schon genehmigt haben, cs leicht geschehen könnte, daß jene Besitzer eine höchst wichtige Quelle ihres Wohlstandes einbüßten. Aber eben, weil ich mich dazu, wie schon bemerkt, dringend veranlaßt fühle, so kann ich auch nicht umhin, die Kammer zu ersuchen, das Gut achten der Deputation anzunehmen und nicht das Gesetz. Denn wenn diejenigen Veränderungen, welche außer dem jetzt in Frage stehenden Puncte im Brauwesen beabsichtigt werden, durchgehen, so ist das Monopol aller Derjenigen, welche brauberechtigte Häuser in den Städten besitzen, ohnehin der Sache nach wirkungslos und seine Inhaber sind rettungslos verloren, statt daß sie durch den Deputations-Vorschlag ge rettet werden können. Ich bin vollkommen einverstanden mit Hrn. Bürgermeister Hübler, daß in einigen Jahren eine Ver einigung mit den brauberechtigten Bürgern weit leichter sei als jetzt. Ja, allerdings wird sie leichter sein, aber nur um des willen, weil ihnen alsdann dieses Ausschließungsrecht gar Nichts mehrwerth sein wird. Es ist ihnen dann schon ganz ent zogen, nicht zwar rechtlich, das heißt, nicht durch das Ge setz (denn in dieser Hinsicht würde ja Alles bleiben, wie es ist, wenn der Antrag des Hrn. Bürgermeister Hübler und des Hrn. Secretair Hartz durchginge), wohl aber wäre dann
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