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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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1033 faktisch jeder Werth der Braugerechtsame und jeder Mehrwerth des brauberechtigten Hauses untergegangen. Die Deputation aber hat geglaubt, auf das Interesse dieser zahlreichen Klasse von Bürgern in den Städten eine sorgsame Rücksicht nehmen zu müssen, unst um deswillen hat sie beantragt, daß jetzt ihr Braumonopol gegen Entschädigung aufgehoben werde, weil es jetzt berechnet werden könne nach dem Werthe, den es bis her gehabt hat, und weil ihnen jetzt dafür eine angemessene Entschädigung gewährt werden kann. Ich frage Sie, meine Herren! was kann die ausschließliche Brauberechtigung eines Hauses oder einer Anzahl von Häusern in den Städten noch für Werth haben, wenn unmittelbar vor den Thoren der Stadt große Brauereien liegen und aus diesen die ganze Stadt mit wohlfeilerm und befferm Bier versorgt wird, als es durch die bisherigen Brauconsortien bei den unmöglich zu beseitigenden Mängeln ihrer Einrichtungen jemals geliefert werden kann? Lassen Sie sich nicht täuschen, meine Herren! durch die hohe und selbst in einer irrigen Auffassung noch ehrwürdige Idee der Gerechtigkeit! Wir üben keine Gerechtigkeit, sondern eine Ungerechtigkeit, wenn wir den Besitzern brauberechtigter Häu ser jetzt eine Entschädigung für ihr Braumonopol unter dem Anführen verweigern, daß wir ihnen das Recht lassen, wah rend wir ihnen die Bedingungen, unter denen eine wirkliche Benutzung dieses Rechts möglich, durch anderweite Maßre geln abschneiden. Allerdings — wenn wir sagen, sie sollen ihre Gerechtsame behalten, so können sie keine Entschädigung fordern. Aber, was ist denn das ausschließende Braurecht in der Stadt noch werth, wenn man zu jedem Thore Bier herein bringen kann, wie viel man will? Nun erst sind wir ungerecht gegen sie, weil wir ihnen dem Namen nach das las sen, was wir ihnen der Sache nach nehmen. Ich muß also bei dem Deputations - Gutachten stehen bleiben. — Ob nicht auf eine andere Weise und nach einem größer» Maßstabe, als die Deputation vorgeschlagen hat, die Entschädigung zu be stimmen sein dürfte, dos ist eine andere Frage, über die sich sprechen läßt. Bürgermeister Schill: Ich glaube, es liegt im wohl verstandenen Interesse der brauberechtigten Hauser in der Stadt, daß sie ihre Braugerechtigkeit sich erhalten. Es lie gen auf diesen Häusern bedeutende Abgaben; die müßten ih nen abgenommen werden und der Staat würde sie verlieren. Wir sind wegen der Concurrenz durch das Gesetz gesichert, weil sie an Conzession gebunden wird; es werden mithin neue Brauereien da nicht conzedirt werden, wo ein Bedürfniß nicht vorhanden ist. Ich muß dem noch hinzufügen, daß in neue rer Zeit wohl viele Städte haben kostspielige Einrichtungen tes Bier gebraut worden ist, wird sich allenthalben die Noth- wendigkeit heraus stellen, besser Bier zu brauen, um damit zu concurriren. Ich glaube mich auf das Beispiel eines Nach barstaates , auf Baiern berufen zu können; so viel ich gehört habe, ist der städtische Brauurbar noch in demselben Verhält nisse wie früher; man hat sich befleißigen müssen, zu concur riren, und es ist gelungen. Ich habe die Hoffnung, daß Dasselbe auch in unserm Vaterlande stattsinden werde, und ich stimme in dieser Beziehung dem Hrn. Secretair Hartz voll kommen bei. Ziegler und Klipphausen: Ich muß auch vollstän dig den Ansichten des Hrn. Secr. Hartz und Bürgermeister Schill anschließen. Wohin soll das führen, wenn man diese Rechte, die den Privaten gehören, auf diese Weise aufhebt? Man be denke, welche große Verluste die brauberechtigten Häuser in den Städten bei Kriegszeiten gehabt haben; sollte man es nicht billig finden, ihnen einigen Vortheil für jene zu erlauben? Was soll ferner werden, wenn auf dem Lande eine Menge Brauereien sich erheben? Dann wäre ein großer Theil der Schulden, die auf dem Eigenthume hasten, gefährdet, und folglich würde dann ein großer Theil zum Banquerot gebracht werden. Ich bitte, daß die verehrte Kammer beherzige, wel che Nachtheile das haben könnte. Es würden auch, wenn Conzesstonen ertheilt werden, eine Menge Winkelbrauereien entstehn, welche ungesunde Ingredienzen zu ihrem Biere ver wenden würden, und so würde dadurch zu gleicher Zeit auch das menschliche Leben gefährdet. Man laßt den jetzt bestehen den Braunahrungen alle Lasten, nun so kann man ihnen auch nicht die Vortheile entziehen.. Man muß hier dem Prinzipe der Liberalität huldigen, die nur gerecht sein kann, wenn sie den Einen behandelt wie den Andern. Unsere Constitution ver langt schnelle Gerechtigkeit, und ich appellier an die Constitution und verlange, daß die Negierung auch auf diese Rücksicht neh me und den Grundbesitzer in seinem Rechte nicht beeinträch tige. Ich kann mich daher nur für Hartz und Schill erklären. Bürgermeister Wehner: Es werden der Deputation al lerdings sehr schwere Vorwürfe über diesen Gegenstand gemacht. Man hat von Härte, von Unbilligkeit und Ungerechtigkeit ge sprochen, wenn von der Deputation auf den Wegfall der H. 2. a. angetragen worden ist. Allein es scheint doch im Ganzen mehr ein Mßverständniß obzuwalten. Aus dem, was ich ge hört habe, glaube ich, daß die Sprecher, wenigstens größten- theils, der Meinung sind, als wäre die Absicht der Deputa tion die, den brauberechtigten Häusern in den Städten ihre gan zen Rechte zu nehmen. Dietz. 2.». aber spricht gar nicht von dem Braurecht der Häuser, sondern von dem Verbietungsrecht der Besitzer dieser Häuser gegen Anlegung neuerBrauereien inner halb der Städte; dieses soll stehen bleiben, indem es auf dem Lande nicht mehr ausgeübt werden darf, und das ist Dasje- treffen müssen, um das Braugewerbe zu heben; sie haben die Kosten nicht aus eignen Mitteln aufbringen können, son dern Schulden gemacht. Nun frage ich, wer soll die Schul den bezahlen? Aus dem Braugewerbe lasten ohnehin hohe nige, was eigentlich dieDeputation in unserm Gesetz ebenfalls Abgaben, und nun sind auch noch Schulden zu bezahlen. Ich mit aufgehoben zu sehn wünscht. Man muß sich 2 Frage« glaube gerade, daß in diesem Puncte unser Gesetz den rechten vorlegen, vorerst: wenn die §. 2. a. wegfällt, was büßen dann Weg eingeschlagen hat. In den Sädten, wo zeither schlecht dadurch die brauberechtigten Häuser ein ? Nach meinem Er-
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