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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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ebensowenig aber mit dem Deputations-Gutachten. Militair- keistungen müssen als RealabgNbe betrachtet werden; will man sie nach dem Maßstabe von 2 und 9 Fünftheilen vertheilen, so mu- thet man den Städten zu, ihre Hausgenossen gleich den Grund besitzern auf dem Lande zu versteuern; dieses stimmt mit Recht und Billigkeit nicht überein; der Maßstab zul und 2 muß festge halten werden; er ist für die Landbewohner nicht drückend; denn kommt eine Vereinigung nicht zuStande, so müssen diese Leistun gen in der bisherigen Maße getragen werden, und dieses würde für düs Land harter sein. Von denUeberschüssen sollen sie übertra gen werden. Diese sind doch wohl von Steuerüberschüssen und von dem Grundeigenthum erlangt worden; bis jetzt wird sichaber Niemand über die Höhe der Steuern zu beschweren Ursache ha ben. Jeder vernünftige Mann, ehe er ein Grundstück kauft, fragt, was es an Abgaben zu tragen habe? Hat es viel Abga ben, so wirdes wohlfeiler gekauft, und hat es wenig, so wird es theurer bezahlt. Derjenige, der mit hohenSteuern gekauft, hat sie daher bereits im Schubsacke. Das wird also kein Grund sein, um nichtdas angegebene Verhaltniß anzunehmen und durch die erwähnten Ueberschüffe in der von mir beantragten Art auszugleichen. Ich kann diese Last nur als eine Realabgabe be trachten, die nicht nach der Seelenzahl zu vertheilen. Abg. Ko ch: Ich habe nur zur Widerlegung dem Abgeord neten Häntzschel zu bemerken, daß es nach der Ordonnanz jedem Orte freisteht, die Modalität, nach welcher die Servislast von den Grundstücken aufgebracht werden soll, zu reguliren und die desfallsigen Kataster zu revkdiren. Hieraus ergiebt sich, daß der angeführte Grund, daß Jeder sich dabei beruhigen müsse, wenn er ein Grundstück auch mit bedeutenden Lasten gekauft habe, nicht Stich hält. Abg. Häntzfchel aus Königstein: Ich Habe darauf zu erwiedern, daß dies allerdings in der Ordonnanz bestimmt ist, allein es trifft doch immer die Grundstücksbesitzer am meisten, und diese allein. Abg. Zische: Der Antrag des Abg. Scholze hat mich, als er gestellt wurde, sehr angesprochen, und ich habe ihn unter stützt. Ich wünschte sehr, daß ich ihm auch ferner beitreten könnte, indeß das, was der Hr.'Staatsmknister und Abgeordnete v. v. Mayer gesagt haben, bestätigt mich in dem, was ich mir selbst bei der Sache denke: die vorhandenen disponiblen Ueberschüffe würden die Ausgaben jener Maßregel nur zum Theil decken. Ist es nun auch wahr, daß das gesammte Land von dem jetzigen Landtage sich wesentliche Erleichterung verspricht, die Ausfüh rung einer hierzu führenden Maßregel, so müssen wir uns doch hüten, allzu große Erwartungen zu erregen. Will man theitzi weise erlassen, um andrerseits neue Steuern aufzulegen, so wird das letztere Unangenehme das erstere Angenehme unverhaltmß- maßig verdrängen; Nichts ist widriger als getäuschte Hoffnung; 8 und das würde durch den Antrag des Abgeordneten Scholze! hervor gehen, der hinkende Bote würde hintennach kommen.« Sollten jetzt diese Lasten auf das Budjet übernommen werden, n und gleichwohl dann die Einwohner Steuern nachzahlen, so" würde ich mich lieber an das halten, was die Deputation vorge schlagen hat. Abg. v. d. Planitz: Ich habe den Antrag des Abgeordne ten Scholze unterstützt, und trotz der gewichtigen Gründe, welche gegen denselben angeführt worden sind, bin ich doch da für und werde wahrscheinlich auch dafür stimmen. Hauptsäch lich hat mich der Grund angesprochen, daß das Ganze mit den Bestimmungen und Beschlüssen der letzten Standeversammlung übereinstimmt. Bei dem letzten Landtage wurde die Aufhebung dieser Staatslasten beantragt; man hat es aber nicht dahin bringen können, sie aufzuheben. Es ist aber immer der Grundsatz festgehalten worden, daß sie nicht theilweise, sondern daß sie im Allgemeinen sollten aufgehoben werden, und ferner, daß sie erst aufgehoben werden sollten, wenn das neue Grund steuersystem eingeführt wäre. Es ist bei den Verhandlungen über diesen Gegenstand aber nicht erwogen worden, wie viel Stadt und Land beitragen solle, und wie sich die besonder» Prä stationen gegen einander verhalten. Wenn der Antrag des Ab geordneten Scholze nicht durchgeht, wohl aber der Vorschlag der Deputation, so wird das Land nur eine Erleichterung seiner Militairlasten erhalten, wahrend sie bei den Städten ganz weg fallen. Dies würde ungerecht sein, denn es handelt sich nicht um eine Ablösung, sondern es handelt sich um Aufhebung einer Ungleichheit. Spricht man von dem Druck, der ungleichen Vertheilung der Militairprästationen, so wird ja Nichts gebes sert, wenn sie einem Theile ganz, dem andern nur zur Hälfte er lassen werden. Eine Ungleichheit wird wieder auf das Neue begründet. Wenn man für diese Verhältnisse ein Provisorium feststellen wollte, so halte ich wenigstens für rathsam, die Grundsätze, welche spater bei der gänzlichen Aufhebung dieser Verhältnisse zu befolgen sind, auch jetzt schon gelten zu lassen. Warum will man bei einem Provisorium andere Grundsätze adoptiren, als man bei der definitiven Feststellung anzunehmen beschlossen hat! Abg. Schuster: Was auch das Schicksal des Antrags des Abgeordneten Scholze sein mag, so muß ich doch dem voll kommen beitreten, was der letzte Sprecher geäußert hat. Sollte aber der Antrag des Abgeordneten Scholze nicht durchgehen, so erlaube ich mir, da über das Quotalverhältniß Zweifel statt finden, etwas ganz Einfaches in Vorschlag zu bringen. Ich sehe von der im Deputations-Berichte bemerkten Schock- und Seelenzahl ganz ab und denke mir die Sache ganz einfach und in Form eines Bruches so: die aus den Kassenüberschüssen zur Uebernahme von Militairleistungen zu gewährende noch un bekannte Summe bildet den einen Faktor (den Zahler), und die Summe der sämmtlichen vön Städten und dem platten Lande geleisteten Militairprästationen den zweiten Faktor (den Nen ner). Stehen diese Faktoren fest, so ist auch das Verhältniß gegeben, nach welchem eine richtige Reparation des Erlasses geschehen kann, und wodurch dann die 100 Thlr., die ein Mi- litairprastationspflichtiger zu zahlen hatte, eben so genau be rührt werden, als der einzelne zu entrichtende Groschen. Um es durch ein Beispiel klar zu machen, nehme ich eine runde
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