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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Präsident: Wenn der Herr Staatsmim'ster zweifel haft ist, würde dieser Zweifel vielleicht durch die Fragstellung beseitigt werden, ob die Kammer unter den von der Staats regierung gewünschten Mittheilungen auch diejenige begreift, welche den in Frage stehenden Gegenstand betrifft. Referent Sachße: Die Staatsregierung hat selbst ab fällig beschieden, und in Bezug auf die Ordonnanz kommt es in Frage, ob die Kammer darüber sich schon jetzt entschließen will, ehe sie überhaupt einen Beschluß über die ganze Über tragung der Militairlasten faßt. Hierüber sollen erst Mit- theilungen von der Staatsregierung noch erbeten werden, und es bleibt daher immer ungewiß, ob die 10,038 Thlr. Offizier- quartiergelder von den Staatskassen übertragen werden sollen. Die Deputation hat sich für den Antrag ausgesprochen, aus Gründen, welche die Städte entwickelt haben und in dem verlesenen Bericht angeführt werden. Diese Gründe sind so beschaffen, daß sich in der That Nichts dagegen einwenden läßt. Jene Städte sagen: Gründe zu der fraglichen, beson deren Belastung könnten nur in besonderen Nechtstiteln zu finden sein, die Deputation hat aber solche Nechtstitel nicht aufzufinden vermocht, und die Städte haben nachgewiesen, daß das Historische für sie spreche. Eine zweite Frage war die, ob besondere Verhältnisse die erhöhte Belastung rechtfertigen, und Leipzig und Dresden haben angeführt, daß man auf ihre größere Wohlhabenheit und Gewerbsthätigkeit Rücksicht ge nommen habe; das ist aber kein eigentlicher Rechtsgrund. Die Deputation hat sich davon ebenfalls überzeugt, daß eine andere Rücksicht, als die der Wohlhabenheit, bei diesen beiden Städten gar nicht stattgefunden habe. Ein dritter Grund müßte im Gesetze liegen. Das Gesetz ist die Ordonnanz, aber über dieses Gesetz beklagen sich eben jene Städte. Sie mei nen, es wäre wider den Willen der Stände abgefaßt, allein das Ministerium entgegnet, die Ordonnanz sei im verfassungs mäßigen Wege ergangen, was allerdings gegründet. Was nun die vier Oberlausitzer Städte anbetrifft, so läßt sich ein Grund nicht finden. Sie beziehen sich dagegen auf ihren Vertrag und die Constitution, wonach in beiden Landesthei- len Gleichheit stattsinden soll. Das würde jedoch nur dann angezogen werden können, wenn das neue Grundfteuersystem eingeführt wäre. Sie haben aber allerdings das Recht und die Billigkeit für sich. Einen Beschluß über den Gegenstand zu.fassen, halte ich für bedenklich, weil, wenn wider Ver- hoffen der Zustand der Militairlasten derselbe bleiben sollte, wie er nach der Gesetzvorlage vprgeschlagen ist, es allerdings vorzuziehen sein würde, die Sache auszusetzen, bis diese ganze Übertragung durch das neue. Orrundfleuersystem ermöglicht wird. Abg. v. Thielau: Ich will mir nur erlauben, zu be merken, daß hierüber ein Beschluß nicht nöthig ist. Die Kammer hat ausgesprochen, daß die Militairleistungen aus geglichen werden sollen, und die Deputation hat gesagt, daß aus diese 10,038 Thlr. Rücksicht zu nehmen sei. Ich glaube, meine Herren! daß, wenn eine Ausgleichung stattsinden soll, man kerne Frage darauf zu richten braucht, ob diese mit aus geglichen werden sollen. Der Gegenstand ist zu unbedeutend, und der Grund, welcher für die Aufhebung der Servislasten spricht, spricht auch für diese 10,000 Thlr. Die Mittheilun gen der Staatsregierung werden sich wohl mit darauf beziehen müssen, und ich glaube, daß wir gar Nichts in dieser Sache zu thun und nur die Auskunft der Negierung zu erwarten brauchen. Staatsminister v. Z ezschwitz: Die Deputation sagt in ihrem Berichte: „Bei der Berathung über diese Mittheilun- gen war die Mehrheit der 1. Deputation und die 2. Deputa tion darüber einverstanden, daß die 10,038 Khlr., welche die Städte Dresden, Leipzig, Budissin, Zittau, Camenz, Lö bau wegen der Ofsiziersquartiere vor den übrigen Garnison städten zu tragen hätten, als eine ursprüngliche Verbindlichkeit, dafern die beabsichtigte Erleichterung schon jetzt eintreten soll, voraus von der Staatskasse zu übernehmen, folglich bei Be stimmung des Verhältnisses dieser Erleichterung zwischen Stadt und Land nicht in die Berechnung zu bringen seien." Die De putation ist also der Meinung, daß die 10,038 Khlr. im Voraus von den Staatskassen zu übernehmen seien, und daß das für die übrigen den Städten zu gewährenden Erleichterungen vor geschlagene und von der Kammer nunmehr angenommene Verhältm'ß zu den Leistungen des Landes von 2 zu 5 auf diese nicht anzuwenden sei. Daher habe ich die Frage, ob die geehrte Kammer mit dieser Ansicht der Deputation überein stimme oder nicht, stellen zu müssen geglaubt. Abg. v. Thiel au: Diese Frage kann von keinem Ein fluß sein, weil die Unterlagen wenig Einfluß darauf haben Dr» NKtrMruma abüLLoaen werden. Sollte jetzt Diskussion darüber eröffnet werden, so würde die Zeit u n nütz verloren gehen; denn wir würden diesen Gegenstand noch mals besprechen müssen. Ich glaube, daß wir die Mittheilun gen der Staatsregiexung abwarten müssen; dann wird die Kammer einen Beschluß fassen können. Referent Sachße: Ich kann der Meinung des Abg. v° Thielau nicht beistimmen. Eventuell wäre es wünschens- werth, wenn die Kammer sich darüber entschlösse, ob diese 10,038 Thlr. in Berechnung.kommen sollen oder nicht; denn es steht mit dem früheren Beschlüsse im Zusammenhänge. Die Deputation hat sich dafür ausgesprochen, weil zeither schon die 10,038 Thlr. eine Last warm, die von den 6 Städten allem getragen wurde, von den übrigen nicht. Letzt diese 10,038 Thlr. mit in das Verhältm'ß zu bringen, wäre in der Wirkung Dasselbe, als wenn man sie jenen Städten mit aufbürdete. Sie haben sie aber nicht zu leisten gehabt, sie können also nicht an gehalten werde», diese mit aufzunehmen. Sie müssen also- wen» man eine Uebertragung derMilitairlasten eintreten lassen will, ohne Einfluß auf das Quoialverhältniß von der Staats kasse übertragen werden, und das ist der Antrag der Deputa tion, der eventuell von der Kammer genehmigt werden möchte, damit die Staatsregierung bei ihren Mittheilungen sich dar nach richten könne- 3
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